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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: BOS am 08.01.2023 14:44

Titel: Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: BOS am 08.01.2023 14:44
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Bezüge/Ernennung:

Die Ernennung erfolgte nicht zum 01. des Monats sondern Mitte des Monats. Ist es korrekt, dass die neuen Bezüge (höhere Besoldungs-/Gehaltsgruppe) dann je nach Wirksamkeit der Urkunde/bzw. Überreichung der Urkunde erst ab Mitte des Monats bezahlt werden?

Als ich vor ein paar Jahren befördert wurde habe ich eine Nachzahlung (Differenzbetrag) vom ganzen Monat erhalten. Nun wurde aber nur die Hälfte nachgezahlt, da Mitte des Monats die Urkunde in Empfang genommen und nicht am 1. des Monats.

Ist das korrekt so? Ich hatte angenommen, dass es egal ist an welchem Tag ich die Urkunde in Empfang nehme, da der Monat komplett nachgezahlt wird...

Viele Grüße und ein schönes Restwochenende
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Step75 am 08.01.2023 14:47
Die Aushändigung der Urkunde ist nicht immer maßgeblich.
Die Besoldung wird ab den Tag der Einweisung in die Planstelle gezahlt.
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: BOS am 08.01.2023 15:07
Okay, wieder etwas dazugelernt :-) Vielen Dank
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: McOldie am 08.01.2023 18:42
Die Frage ist, wrum hier keine rückwirkende Einweisung vorgenommen wurde, denn dieses ist möglich
siehe:
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
(1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
(2) Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: BWBoy am 09.01.2023 09:51
also ich hatte damal meine urkunde irgendwie zum 24. oder so angenommen. meine planstelle aber schon ab 1. dementsprechend habe ich für den ganzen monat dann rückwirkend die besoldungserhöhung bekommen.

es gilt die planstelle
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 15:43
Es gilt das Datum der Ernennung. Wenn auf der Urkunde steht "zum 1.", dann ist zum 1. und aus. Wenn da steht "zum 23.", dann zum 23. Ab dann gibt es auch erst das Geld. Wann die Urkunde dazu ausgehändigt wird ist geldtechnisch egal, das Datum des Erhalts ist aber u.U. sehr wichtig für diverse beamtenrechtliche Dinge wie z.B. Wartezeiten oder auch bei DU. Von daher würde ich so zeitnah wie möglich versuchen an die Urkunde zu kommen. Gelegentlich hat man das, dass die recht knapp kommt und dann kriegst mit wie der Patient 6 Wochen daheim im Urlaub ist und sagt "deswegen komm ich nicht extra rein"... das sind dann evtl. mal 4 Wochen die im Fall des Falles dann fehlen können.
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Asperatus am 09.01.2023 16:37
Es gilt das Datum der Ernennung. Wenn auf der Urkunde steht "zum 1.", dann ist zum 1. und aus. Wenn da steht "zum 23.", dann zum 23. Ab dann gibt es auch erst das Geld. Wann die Urkunde dazu ausgehändigt wird ist geldtechnisch egal, das Datum des Erhalts ist aber u.U. sehr wichtig für diverse beamtenrechtliche Dinge wie z.B. Wartezeiten oder auch bei DU. Von daher würde ich so zeitnah wie möglich versuchen an die Urkunde zu kommen. Gelegentlich hat man das, dass die recht knapp kommt und dann kriegst mit wie der Patient 6 Wochen daheim im Urlaub ist und sagt "deswegen komm ich nicht extra rein"... das sind dann evtl. mal 4 Wochen die im Fall des Falles dann fehlen können.

Das ist so nicht korrekt. Wie oben bereits korrekt ausgeführt wurde, ist eine Planstelleneinweisung (=Gehaltszahlung) gemäß § 49 Abs. 2 BHO rückwirkend möglich. Eine Ernennung ist nicht rückwirkend möglich, aber mit Wirkung für die Zukunft (§ 12 Abs. 2 BBG). Hiernach berechnen sich dann beamtenrechtliche Laufzeiten. Das Rückwirkungsverbot gibt es im Soldatengesetz übrigens nicht.
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Segglmeier am 10.01.2023 08:03
Da habe ich  mich etwas missverständlich ausgedrückt. Geld gibt es rückwirkend, die Ernennung in beamtenrechtlicher Hinsicht aber aus guten Gründen nicht. Die gilt, auch wenn ein früher Zeitpunkt auf der Urkunde steht, er ab Datum der Aushändigung. Bei späterem Zeitpunkt natürlich erst ab diesem. 
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Opa am 16.01.2023 22:24
„Ab dann gibt es auch erst das Geld.“ ist nicht etwas missverständlich, sondern falsch.
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: tonyadams am 18.01.2023 10:01
Ich bin mir nicht sicher, weil die Vorschriften jedes Unternehmens unterschiedlich sind. Ich habe am 14. angefangen zu arbeiten und mein erstes Monatsgehalt erhielt die Hälfte des Gehalts im unterschriebenen Vertrag. io games (https://iogamesio.org/)
Titel: Antw:Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
Beitrag von: Beamter am 18.01.2023 11:32
Ich bin mir nicht sicher, weil die Vorschriften jedes Unternehmens unterschiedlich sind. Ich habe am 14. angefangen zu arbeiten und mein erstes Monatsgehalt erhielt die Hälfte des Gehalts im unterschriebenen Vertrag. io games (https://iogamesio.org/)

Wer kennt ihn nicht, den Arbeitsvertrag des Beamten…

Dafür angemeldet? Zur Ausgangsfrage ist alles gesagt.