Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sydneeyy am 09.01.2023 12:03
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Moin,
ich hätte mal eine kleine Frage, vielleicht weiß ja jemand etwas dazu:
Ein Beamter wird in ein anderes Bundesland versetzt und die Stufe wird im aufnehmenden Bundesland neu festgesetzt. Der Beamte "rutscht" durch die unterschiedlichen Landesregelungen beim neuen Dienstherrn von Stufe 9 in Stufe 7 ab mit entsprechenden finanziellen Verschlechterungen. Die neue Stufenfestsetzung wird dem Beamten jedoch nicht schriftlich mitgeteilt, wie es das Landesbesoldungsgesetz klar fordert. Dass die Stufe sich von 9 auf 7 geändert hat, merkt der Beamte nur durch den Überweisungsbetrag und die kleine "7" auf der Bezügemitteilung/Gehaltsabrechnung.
Frage: Welche Auswirkung hat die nicht erfolgte schriftliche Mitteilung über die Stufenfestlegung? Kann das für den Dienstherrn problematisch werden hinsichtlich der Wirksamkeit der Stufenänderung?
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Durch die Bezügemitteilung wurde es dir doch mitgeteilt?
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Ausgleichszulage beantragen?
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Die Stufenfestsetzung ist m.E. ein Verwaltungsakt, der schriftlich erteilt werden muss