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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: noob am 10.01.2023 08:42
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Guten Morgen,
muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?
Wie ist da bitte die Rechtslage?
Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?
Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?
Danke.
MfG
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https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
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...un der Sachbearbeiter ist eben der genannte Beauftragte...
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Guten Morgen,
muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?
Wie ist da bitte die Rechtslage?
Im Sozialleistungsrecht muss ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten (§ 33 Absatz 3 Satz 1 SGB X). In Deiner Sachverhaltsschilderung ist die Namenswiedergabe eines Beauftragten des Behördenleiters gegeben, sodass dieses Formerfordernis erfüllt ist.
Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?
Dem Grunde nach ja.
Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?
Nein.
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Wer unterschreibt denn bitte noch Bescheide? ;D
Bei uns werden nur Bescheide von Vorgesetzten unterschrieben, die denen zur Unterschrift vorgelegt werden mussten.
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Wer unterschreibt denn bitte noch Bescheide? ;D
Bei uns werden nur Bescheide von Vorgesetzten unterschrieben, die denen zur Unterschrift vorgelegt werden mussten.
Dann stellt ihr hoffentlich nicht viele Bescheide aus, sonst wäre ich nicht gerne der Vorgesetzte..
Man darf aber auch ein wenig an der Kompetenz zweifeln, wenn sich entweder die Mitarbeiter nicht trauen zu unterschreiben oder die Vorgesetzten verlangen zu unterschreiben.
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Hast Du nicht verstanden!
Es gibt Entscheidungen, Bescheide, die nur die Vorgesetzten unterschreiben dürfen, die dann denen zur Unterschrift vorgelegt werden und die kein normaler SB einfach so mit der Namenswiedergabe des Vorgesetzten rausschickt. Wir haben sonst je nach Woche mehrere 100 Bescheide/SB. Da ist jeder froh, dass er nichts unterschreiben muss. Kostet nur unnötig Zeit.
Und was hat ne dümmliche Unterschrift mit Kompetenz zu tun? o_O