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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: tueti am 11.01.2023 08:40
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Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage, die mich interessiert. Angestellt bin ich bei einer Behörde beim Land Hessen, wenn ich mich jetzt bei einer anderen Behörde dort bewerben würde und die Stelle bekommen würde z. B. zum 01.05., wie ist da mein Urlaubsanspruch für 2023? Arbeitgeber bleibt ja das Land Hessen, nur die Behörde würde sich ändern.
Im Voraus herzlichen Dank!
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Urlaub und sogar Überstunden bleiben bestehen, so war das bei mir zumindest.
Kannst alles "mitnehmen".
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Vielen lieben Dank für die Antwort, dann weiß ich Bescheid jetzt :)
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Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.
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Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.
Da es derselbe Arbeitgeber ist, bedarf es einer solchen Abstimmung nicht.
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Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.
Da es derselbe Arbeitgeber ist, bedarf es einer solchen Abstimmung nicht.
Es mag der gleiche Arbeitgeber sein - aber eine unterschiedliche Behörde. Und auch da finde ich es zumindest gut, wenn alle Beteiligten sich absprechen. Es schadet zumindest nicht.
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Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.
Da es derselbe Arbeitgeber ist, bedarf es einer solchen Abstimmung nicht.
Es mag der gleiche Arbeitgeber sein - aber eine unterschiedliche Behörde. Und auch da finde ich es zumindest gut, wenn alle Beteiligten sich absprechen. Es schadet zumindest nicht.
Natürlich, aber du hast von die AG geschrieben und nicht der AG sollte sich abstimmen.