Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: maxtante am 11.01.2023 15:59

Titel: Urlaubsberechnung 4-Tage-Woche
Beitrag von: maxtante am 11.01.2023 15:59
Hallo zusammen,
wenn ich von 5 auf 4 Tage die Woche reduziere, wie ändert sich dann mein Urlaubsanspruch bei 33 Tagen?
26 oder 27 Tage?
Vielen Dank!
Titel: Antw:Urlaubsberechnung 4-Tage-Woche
Beitrag von: Dpunkt am 11.01.2023 17:40
(33:5)*4=26,4

Also 26 volle Urlaubstage und den Rest muss dir der Arbeitgeber stundenweise gewähren.

Siehe auch:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubstage-abrunden_76_463734.html
Titel: Antw:Urlaubsberechnung 4-Tage-Woche
Beitrag von: maxtante am 11.01.2023 18:18
Danke für den Link. Die dort beschriebene Regelung gilt nur leider nicht, weil der TVöD eine Rundungsvorschrift enthält (hätte ich auch gleich nachsehen können, sorry  :-\ ).
Naja, dann halt nur 26. Man kann nicht alles haben