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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: hallodri am 12.01.2023 10:08
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Servus,
liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, wenn ein Teamleiter des Bürgerbüros einer Stadt Einwohnerlisten (über bestimmte Nationalitäten) per Mail als Exceltabelle an den zuständigen Landkreis schickt, die von dort vorher per Mail angefordert wurde?
Danke.
MfG
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Zumindest müssten die E-Mails, sofern die Übermittlung über das Internet erfolgt, ausreichend verschlüsselt werden (z.B. mit PGP).
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Servus,
liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, wenn ein Teamleiter des Bürgerbüros einer Stadt Einwohnerlisten (über bestimmte Nationalitäten) per Mail als Exceltabelle an den zuständigen Landkreis schickt, die von dort vorher per Mail angefordert wurde?
Danke.
MfG
Auf Grundlage dieser Beschreibung kann leider keine abschließende Meinung gebildet werden. Wie der Vorposter bereits erwähnt hat, muss ein sicheres Übermittlungsverfahren gewählt werden - was aber erfahrungsgemäß nur selten getan wird. Darüber hinaus lässt sich aber nur im trüben fischen: Handelt es sich möglicherweise nur um pseudonymisierte statistische Daten? Oder gar um besonders schützenswerte Daten (z. B. Name in Verbindung mit Nationalität). Für welchen Zweck dient die Übermittlung? Im Datenschutz gilt der sogenannte Erlaubnisvorbehalt, der besagt: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist sie nur, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Diese Rechtsgrundlage besteht aber häufig in DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c oder Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Bundes- oder Landesgesetzen.
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Servus,
liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, wenn ein Teamleiter des Bürgerbüros einer Stadt Einwohnerlisten (über bestimmte Nationalitäten) per Mail als Exceltabelle an den zuständigen Landkreis schickt, die von dort vorher per Mail angefordert wurde?
Danke.
MfG
Auf Grundlage dieser Beschreibung kann leider keine abschließende Meinung gebildet werden. Wie der Vorposter bereits erwähnt hat, muss ein sicheres Übermittlungsverfahren gewählt werden - was aber erfahrungsgemäß nur selten getan wird. Darüber hinaus lässt sich aber nur im trüben fischen: Handelt es sich möglicherweise nur um pseudonymisierte statistische Daten? Oder gar um besonders schützenswerte Daten (z. B. Name in Verbindung mit Nationalität). Für welchen Zweck dient die Übermittlung? Im Datenschutz gilt der sogenannte Erlaubnisvorbehalt, der besagt: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist sie nur, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt. Diese Rechtsgrundlage besteht aber häufig in DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c oder Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Bundes- oder Landesgesetzen.
Rechtsgrundlage dürfte vorliegend § 34 Bundesmeldegesetz sein: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__34.html
Die Art der Übertragung wäre hier nur strittig, wenn keine gesicherten Leitungen genutzt wurden. Allerdings sind alle Behörden untereinander im sicheren Behördennetz unterwegs, so dass auch eine Übertragung per Mail problemlos möglich wäre, auch bei personenbezogenen Daten, da man ja eben nicht "über das Internet" die Daten überträgt.
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...da mag jemand seinen Teamleiter nicht...da kann man es notfalls auch schon mal mit Verstößen gegen den Datenschutz versuchen... ;D 8) ;D
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...da mag jemand seinen Teamleiter nicht...da kann man es notfalls auch schon mal mit Verstößen gegen den Datenschutz versuchen... ;D 8) ;D
Wenn nix mehr geht, DSGVO geht immer! :-D