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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Username2000 am 12.01.2023 20:22
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Hallo zusammen,
ich wollte mich mal erkundigen ob es tarifrechtlich möglich bzw. verhandelbar ist, bei einem geplanten Stellenwechsel innerhalb des selben Arbeitgebers auch gleich die Erfahrungsstufe anzupassen.
Hintergrund:
Ich wurde beim Eintritt in den öD direkt in E11 Stufe 5 eingruppiert (die Berufserfahrung zuvor wurde mir quasi angerechnet). Nun bin ich knapp 5 Jahre auf der Stelle und wurde vor ein paar Monaten durch ein internes Rollenkonzept auf die E12 / 5 hochgestuft. Meine Tätigkeitsbeschreibung bzw die Stelle ist dabei unverändert geblieben.
Nun wäre es eben interessant zu wissen, ob ich bei einem geplanten Stellenwechsel überhaupt in der Position bin, eine E12 (die neue Stelle hätte auch diese Entgeltgruppe) aber eben in der Stufe 6 zu verhandeln?
Freue mich auf eure Einschätzung.
VG
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Man wird doch Stufengleich höhergruppiert?
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Ja ich wurde auch von E11/5 in E12/5 hochgruppiert (gleiche Stelle).
Was ich nun aber plane ist ein Stellenwechsel (E12 bleibt) aber evtl mit Erfahrungsstufe 6 wenn das denn geht bzw verhandelbar wäre. Oder ist das komplett ausgeschlossen?
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Nun bin ich knapp 5 Jahre auf der Stelle und wurde vor ein paar Monaten durch ein internes Rollenkonzept auf die E12 / 5 hochgestuft. Meine Tätigkeitsbeschreibung bzw die Stelle ist dabei unverändert geblieben.
Wie muss man sich das denn vorstellen?
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Eigentlich genau so wie ich es geschrieben habe. Quasi eine Art interne „Beförderung“ durch Höhergruppierung welche durch Einhaltung von gewissen Rahmenbedingungen / Voraussetzungen ermöglicht werden kann. Das kann zB die Größe und Dauer eines Projektes sein.
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Ja ich wurde auch von E11/5 in E12/5 hochgruppiert (gleiche Stelle).
Was ich nun aber plane ist ein Stellenwechsel (E12 bleibt) aber evtl mit Erfahrungsstufe 6 wenn das denn geht bzw verhandelbar wäre. Oder ist das komplett ausgeschlossen?
Tariflich im TVöD wüsste ich nicht, wie das ginge. Im TV-L würden wir sowas via 16.5 Zulage lösen.
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Nein, ich sehe da auch grds. keine möglichkeit innerhalb des TVÖD. Verhandelbar ist ja aber erstmal alles.
Vllt hilft ja bissl auf die Tränendrüse drücken oder "Druck" aufbauen, dass du die andere Stelle sonst nicht ausüben willst. Schließlich hast du lt. SV Schilderung ja nun wirklich etliche Jahre verschenkt wg ein paar Monaten laufzeit.(Wobei eine Einstellung in Stufe 5 ja schon fast außergewöhnlich ist...)
Raus käme der AG rechtlich sauber, wenn er sich auf eine Stufenlaufzeitverkürzung nach §16 Abs. 2 einließe. Gerade bei Kommunen aber ein äußerst selten genutztes Instrument.
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Ja ich wurde auch von E11/5 in E12/5 hochgruppiert (gleiche Stelle).
Was ich nun aber plane ist ein Stellenwechsel (E12 bleibt) aber evtl mit Erfahrungsstufe 6 wenn das denn geht bzw verhandelbar wäre. Oder ist das komplett ausgeschlossen?
Warum konnte man die paar Monate mit der Hochgruppierung nicht warten bis die 5 Jahre für den Aufstieg in Stufe 6 vergangen gewesen wären?
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Warum konnte man die paar Monate mit der Hochgruppierung nicht warten bis die 5 Jahre für den Aufstieg in Stufe 6 vergangen gewesen wären?
Mein Reden. Ist ja fast schon fahrlässig...
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Warum konnte man die paar Monate mit der Hochgruppierung nicht warten bis die 5 Jahre für den Aufstieg in Stufe 6 vergangen gewesen wären?
Mein Reden. Ist ja fast schon fahrlässig...
Ja, aber von beiden Seiten, als AN hätte man diese HG ja auch ablehnen können.
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Absolut, keine Frage. Hilft ja aber jetzt so oder so (tarifrechtlich) auch nicht mehr.
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Vielleicht liest jedoch jemand mit, der es dann besser macht.
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Ja ich wurde auch von E11/5 in E12/5 hochgruppiert (gleiche Stelle).
Was ich nun aber plane ist ein Stellenwechsel (E12 bleibt) aber evtl mit Erfahrungsstufe 6 wenn das denn geht bzw verhandelbar wäre. Oder ist das komplett ausgeschlossen?
Vor einigen Jahren wurde ich auch höhergruppiert (Änderung der Tätigkeitsmerkmale). Damals sollte ich von
EG 11/4 auf EG 12/3 (zzgl. Garantiebetrag; stufengleiche Höhergruppierung gab es noch nicht) und hab mit meinem AG es so besprochen, dass die Höhergruppierung um 8 Monate verschoben wird. Danach erfolgte die Höhergruppierung von EG 11/5 auf EG 12/5 ... war überhaupt kein Problem.
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Gut für dich. Nutzt dem Fragesteller nur leider nichts mehr...
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Ich war etwas ungenau, denn ich hätte um in die Erfahrungsstufe 6 zu kommen noch 1 Jahr und 3 Monate warten müssen. Und so lange wollte ich dann auch nicht mehr mit der Höhergruppierung warten und dachte mir, das nehme ich jetzt gleich mit und laufe nicht Gefahr, dass dann in einem Jahr die nächste Pandemie/Krieg etc. kommt und die ausgemachte Höhergruppierung unter den Tisch fällt. Solche Fälle gibt es ja sicher auch...
Demnach wäre mein Bestreben, bei der möglichen neuen Stelle nun eine Art Ausgleichzahlung zu erhalten (Differenz zwischen Erfahrungsstufe 5 und 6) bis man dann in 4 1/2 Jahren offiziell in die 6er rutscht oder alternativ gleich die Erfahrungsstufe 6 verhandelt. -> sofern das tarifrechtlich geht bzw. der Arbeitgeber das selbst entscheiden kann und auch gewillt ist.
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Quasi eine Art interne „Beförderung“ durch Höhergruppierung welche durch Einhaltung von gewissen Rahmenbedingungen / Voraussetzungen ermöglicht werden kann. Das kann zB die Größe und Dauer eines Projektes sein.
Mit einem AG, der so "eingruppiert", kann man wahrscheinlich schon sehr viel verhandeln.