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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Poincare am 13.01.2023 07:55

Titel: [BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: Poincare am 13.01.2023 07:55
Mal angenommen, es erfolgt während der Probezeit (Beamte auf Probe) die Übertragung eines höherwertigen Amtes, es kann aber erst nach Abschluss der Probezeit befördert werden. Für gewöhnlich schludert die Verwaltung mit der Lebenszeiturkunde. Formell verstehe ich es so, dass bei nicht bestandener Probezeit spätestens zum Ende der drei Jahre entlassen werden muss, sonst gilt die Probezeit als bestanden, auch wenn die Urkunde nicht da ist.
Ich vermute aber nicht, dass dann auch direkt ab diesem Zeitpunkt die höhere Besoldung gezahlt werden muss, oder? Vermutlich wird das bis zum tatsächlichen Aushändigen der Urkunde warten?

Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?
Titel: Antw:[BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 13.01.2023 08:34
Anspruch auf höhere Besoldung besteht mit der Ernennung in ein höheres Statusamt.
Titel: Antw:[BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: Matze1986 am 13.01.2023 09:08
Die Probezeit kann bis zu 5 Jahre dauern, wenn nicht innerhalb der ersten 3 Jahre die Bewährung festgestellt wird/werden kann.

Und man kann selbstverständlich während der Probezeit befördert werden.
Titel: Antw:[BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: was_guckst_du am 13.01.2023 09:22
Zitat von: Matze1986 link=topic=119821.msg271357#msg271357 date=1673597280[/quote
Und man kann selbstverständlich während der Probezeit befördert werden.
[/quote]...diese Aussage ist in ihrer Allgemeingültigkeit falsch...in NRW z.B. ist eine Beförderung in der Probezeit ausgeschlossen...
Titel: Antw:[BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: Poincare am 13.01.2023 09:57
Die Probezeit kann bis zu 5 Jahre dauern, wenn nicht innerhalb der ersten 3 Jahre die Bewährung festgestellt wird/werden kann.

Und man kann selbstverständlich während der Probezeit befördert werden.

Das stimmt so in BW jedenfalls nicht. Das LBG (§20, Satz 3): Eine Beförderung ist nicht zulässig während der Probezeit.

Die Dauer ist ebenfalls geregelt, allerdings ist das mit den Anrechnungen kompliziert, und voller kann und soll Vorschriften. Die Probezeit kann nicht "bis zu 5 Jahre" dauern, sondern spätestens nach 5 Jahren muss das Beamtenverhältnis umgewandelt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Beamtenverhältnis auf Probe kann verlängert werden, wenn die Bewährung nicht festgestellt werden kann innerhalb der drei Jahre.
Titel: Antw:[BW] Beförderung während der Probezeit
Beitrag von: Matze1986 am 13.01.2023 10:57
Danke für die Hinweise.

Ja korrekt, nicht überall trifft dies zu...aber im Umkehrschluss: Nicht überall ist es unmöglich.

Ich wollte damit nicht behaupten, dass meine Aussage allgemeingültig ist.