Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mingara am 13.01.2023 10:27
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Liebe Gemeinde,
mich interessiert, ob ein Beamter gem. neuer Besoldungsordnung nach einer Scheidung noch eine Zulage für das Kind bekommt, wenn er dies auch zu 50% betreut? Früher war ja die Zulage für das Kind an die Ehe "gekoppelt", die ja mit der Scheidung aufgelöst wird, ergo gäbe es nach der alten Ordnung keine Zulage mehr für das Kind, richtig?
Danke für aufklärende Kommentare!
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Die Zulage für ein Kind war noch nie an die Ehe gekoppelt!
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Was sie evtl. meinen:
Bei bestehender Ehe hat man Anspruch auf FamZ (Stufe 1), wenn dann noch ein Kind dazu kommt, so steht der kindbezogene Anteil zusätzlich zu.
Den FamZ Stufe 1 erhält aber u.a. auch ein lediger Beamter mit Kind im Haushalt.
Als im Haushalt aufgenommen zählt ein Kind auch, wenn ein Wechselmodell vorliegt.
Wenn beide ehemaligen Eheleute Beamte sind, wird es komplizierter.
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Vielen Dank für die Antwort!
Im Rechner wäre das also weiterhin die Auswahl "1 Kind"?
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Vielen Dank für die Antwort!
Im Rechner wäre das also weiterhin die Auswahl "1 Kind"?
Wenn der Expartner kein Beamter ist und das Kind gleichermaßen betreut wird, dann kann man im Rechner "verheiratet ein Kind" auswählen.