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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Andre4s am 16.01.2023 16:28
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Hallo Zusammen,
ich möchte mich auf eine neue Stelle (EG12) bei einer anderen Behörde bewerben. Aktuell bin ich auch beim Land in der Entgeltgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert. Bei beiden Behörden gilt der TV-L, daher ist die Frage, ob bei einer Höhergruppierung der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt werden muss, oder ein Änderungsvertrag abgeschlossen wird.
Wie läuft das mit der Probezeit in der neuen Behörde? Gilt wie bei Neuverträgen eine Probezeit von 6 Monaten?
Ich wäre dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße
Andreas
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Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.
Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).
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Hinsichtlich der Probezeit ist diese in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L ohnehin ohne jede Wirkung.
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Vielen Dank für eure Antworten!
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Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.
Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.
Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).
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Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.
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Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.
Alles klar :D Danke.
Das aber die Stufenlaufzeit quasi genullt wird stimmt aber?
Ich meine damit wenn man z.B. einen Monat vor Stufenanstieg wechselt.
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Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
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Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.
Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.
Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).
Würde mich mal interessieren, wer das so immer erklärt hat?
Ein Profi aus der Personalabteilung??
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Wieviel Verhandlungsspielraum hat man eigentlich bei der Versetzung? Könnte man theoretisch auch beim Wechsel eine Stufe überspringen?
Also statt EG 12/3 direkt in EG12/4.
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Es gibt bei der Höhergruppierung keinen Verhandlungsspielraum. Die Stufenzuordnung ist abschließend geregelt. Ansonsten stehen die Möglichkeiten offen, die auch sonst, also außerhalb der Höhergruppierung, offenstehen (z. B. § 16 Abs 5.)
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Vielen Dank. Ich meinte mit Verhandlungsspielraum, dass man statt der eigentlich zustehenden Stufe in die nächsthöhere Stufe eingruppiert wird.
§ 16 Abs 5:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
Demnach wäre es möglich, wenn der AG dem zustimmen würde.
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16.5 kann man jederzeit fordern und dem AG drohen zu gehen, wenn man die Zulage nicht bekommt.
Dazu muss keine Versetzung im Spiel sein.
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Man kann auch eine Stufenlaufzeitverkürzung fordern. Aber warum sollte der Arbeitgeber sich bei einer Versetzung darauf einlassen?