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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Sopjt am 16.01.2023 22:12
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Hallöchen!
Ich stehe gerade vor meinem ersten Vorstellungsgespräch. Momentan befinde ich mich im letzten Jahr meiner Ausbildung zur Ergotherapeutin und habe vorher Lehramt in Bayern studiert, welches ich mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen habe.
Nun soll ich laut Regel in E6 eingestuft werden. Kann ich aufgrund meiner Vorbildung eine höhere Stufe "verlangen", z. B. E8?
Hat jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen?
Liebe Grüße,
Sopjt
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Du wirst entsprechend deiner Tätigkeit eingruppiert, nicht anhand deiner Vorbildung. Ein ungelernter Arbeiter kann auch eine E14 bekommen, wenn er entsprechende Tätigkeiten ausübt.
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Mit dem 1. Staatsexam kann man doch auch in eine Berufsschule? Da gäbe es dann A11? Ergotherapeutin würde ich dann nebenberuflich machen.
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Du kannst bei Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses natürlich die Übertragung von Tätigkeiten verlangen, die der Entgeltgruppe 8 entsprechen und das vertraglich fixieren. Wenn die Daten auf diesem Board noch aktuell sind, muss die Tätigkeit hierbei zu mindestens einem Viertel "schwierige Aufgaben" umfassen. "Schwierige Aufgaben sind z. B. Beschäftigungstherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, in der Psychiatrie oder Geriatrie.".
Oder du verhandelst außertariflich und versuchst dein Wunschgehalt zu erhalten.