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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: iwim am 19.01.2023 07:03
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Hallo,
wie im Betreff schon erwähnt, die Frage: Darf ich als Arbeitnehmer (mit elektrotechnischer Ausbildung) als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen? Ich arbeite in einer Behörde. Man ist der Meinung, das meine elektrotechnische Ausbildung reicht, um Instandsetzungen durchzuführen ohne mich zu einer Elektrofachkraft zu ernennen. Auch soll ich nach einen Lehrgang als befähigte Person eingesetzt werden. daher die Zusatzfrage, Wer trägt dann die Verantwortung?
Danke für hilfreiche Antworten
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Grundsätzlich ja.
Die Verantwortung wofür?
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Grundsätzlich ist mit einer elektrotechnische Ausbildung die fachkundliche Voraussetzung erfüllt um dies zu machen. Was sollst du denn als befähigte Person machen nach dem Lehrgang? ggf. Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln? Letztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
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Ja, es sollen auch die elektrischen Betriebsmittel mit geprüft werden. Zusätzlich auch Reparaturen an der Elektroinstallation.
Letztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
Lt. VDE 1000 und Fachliteratur muss der Arbeitgeber aber seine Verantwortung abgeben als Nichtfachkundiger. Oder sehe ich das falsch? Thema rechtssichere Organisation und Dokumentation
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Der Arbeitgeber wird ja keine natürliche Person sein. Fachkundig ist er also stets nur in Form seines Personalkörpers.
Davon ab besteht in den Tarifregimen des öD eine Begrenzung der Haftung von Arbeitnehmern auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
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Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.
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Es ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.
Genauso sehe ich das. Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Ich denke mal auch nicht für die zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel. Eine Anfrage bei der BG wurde mir angeraten. Als Elektrofachkraft soll ich nicht benannt werden, da ich es ja von der Ausbildung her bin...
Es ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Weigern kann ich mich ja nicht. Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!
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Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!
..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D....die muss "Spid" jetzt erstmal lesen 8)
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Da er sich mit dem „omphalotischen Gebaren“ der einen oder anderen ihre Bedeutung maßlos überschätzenden VEFK hier mehrfach auseinandergesetzt hat, würde ich nicht davon ausgehen. Er würde sich aber mutmaßlich angesichts des völligen Fehlens einer Relevanz der Norm für den Sachverhalt wohl ebensowenig wie ich oder der Arbeitgeber des Fragestellers damit näher auseinandersetzen.
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..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.
Wieso?
In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“. Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.
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..die Aussage diente lediglich dazu, "Spid" zu locken....hatte ja auch geklappt :D
..."Spid" = SVAbackagain
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..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.
Wieso?
In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“. Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.
Und der Zusammenhang zur zitierten Aussage ist jetzt welcher?
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Warum sollte im öD die Norm keine Anwendung finden?
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Ob das so ist, kann dahingestellt bleiben, da es nicht behauptet wurde.
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Du solltest einfach klären, ob deine elektrotechnische Ausbildung dich automatisch zu einer Elektrofachkraft macht.
https://www.elektrofachkraft.de/qualifikation/elektrofachkraft-efk
Googeln sollte auch ohne EFK zu sein, dazugehören. :-X
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Der Meinung war ich auch mal. Da Ausbildung und Weiterbildungen im Bereich E-Technik mehr als vorhanden sind.
Aber, nach neuesten Auffassungen auf Fachportalen und in der Fachliteratur steht deutlich geschrieben: "Der Berufsabschluss bietet lediglich die Möglichkeit, später einmal zur Elektrofachkraft befördert zu werden..."
weiter "Die Bezeichnung Elektrofachkraft bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fachgebiet" hier das Prüfen und Instandhalten "... Es gibt keine Person die allgemeingültig als Elektrofachkraft bezeichnet werden kann"
Deswegen auch meine Frage, ob ich als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten verrichten darf ohne als Elektrofachkraft ernannt worden zu sein?
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...mit anderen Worten, es geht dir um die "Beförderung" zur Elektrofachkraft, aus der du Honig saugen möchtest...
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Bloß dass das alles für den Sachverhalt keinerlei Relevanz hat.
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Elektriker sind mit 5 - 7 bewertet, je nach TV und Aufgabengebiet. Gerade die beschriebenen, eher anspruchslosen Arbeiten, werden wohl mit 5 eingestuft.
Weiss ja nicht wo der TE eingruppiert ist, aber wird ihm wohl klar sein, dass da weder Honig noch Sirup zu holen ist.
Steht denn im AV was davon, als was du eingestellt wurdest?
Wenn da was von Verwaltung / Sachbearbeitung steht, denke ich nicht, dass man widerstandslos in anderes Berufsfeld deligiert werden kann.
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Dann denkst Du falsch.
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..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.
Wieso?
In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“. Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.
Die befähigte Person muss zur Prüfung die in der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 1203 gestellten Anforderungen erfüllen.
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Da er sich mit dem „omphalotischen Gebaren“ der einen oder anderen ihre Bedeutung maßlos überschätzenden VEFK hier mehrfach auseinandergesetzt hat, würde ich nicht davon ausgehen. Er würde sich aber mutmaßlich angesichts des völligen Fehlens einer Relevanz der Norm für den Sachverhalt wohl ebensowenig wie ich oder der Arbeitgeber des Fragestellers damit näher auseinandersetzen.
lol, sehr richtig!
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VDE Schriftenreihe 135 S. 77-79 regelt das klar und deutlich in Bezug auf die DIN VDE 1000-10.
Ich finde es eigenartig, dass im öD überall Beauftragte für alles mögliche existieren. Aber im Bereich der Elektrotechnik keiner Verantwortung übernehmen will und einfach gesagt wird, du bist Elektriker, kannst prüfen. Selbst die FASI interpretiert diesen Sachverhalt falsch.
Aber genau hier schafft die DIN VDE 1000-10 Klarheit. Alleine nur durch das Durchführen von Prüfungen durch eine befähigte Person wo Besichtigen, Erproben und Messen zur Tätigkeit gehören wird ein elektrotechnischer Betriebsteil geschaffen und benötigt eine VEFK (wenn Unternehmer / Dienststellenleiter selbst keine ist).
Sollte dies im öD anders sein?
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Den Vorschriften der DIN VDE kommt aber keinerlei Rechtsverbindlichkeit zu. Sie sind Bestandteil des sog. Stands der Technik, von ihnen kann aber jederzeit abgewichen werden. Überall, wo „Fachportale“ hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit konkret zu werden versuchen, wird dann rumgedruckst, sie seien ja „quasi rechtsverbindlich“, was schlicht übersetzt heisst: sie sind nicht rechtsverbindlich.
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VDE Schriftenreihe 135 S. 77-79 regelt das klar und deutlich in Bezug auf die DIN VDE 1000-10.
Ich finde es eigenartig, dass im öD überall Beauftragte für alles mögliche existieren. Aber im Bereich der Elektrotechnik keiner Verantwortung übernehmen will und einfach gesagt wird, du bist Elektriker, kannst prüfen. Selbst die FASI interpretiert diesen Sachverhalt falsch.
Aber genau hier schafft die DIN VDE 1000-10 Klarheit. Alleine nur durch das Durchführen von Prüfungen durch eine befähigte Person wo Besichtigen, Erproben und Messen zur Tätigkeit gehören wird ein elektrotechnischer Betriebsteil geschaffen und benötigt eine VEFK (wenn Unternehmer / Dienststellenleiter selbst keine ist).
Sollte dies im öD anders sein?
Die Normen dienen der Konkretisierung der im europäischen und deutschen Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Es sind Empfehlungen auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen. Die Norme rangieren noch hinter den Technischen Regeln wie z. B. TRBS oder ASR etc.
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Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
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Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
Dies ist dann ein Problem des Arbeitgebers in Sachen Versicherungsgedöns. Wenn der die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS erfüllt kann er als befähigte Person eingesetzt werden.
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Die von der Elektroingenieurslobby so vehement advokierte Weisungsfreiheit der VEFK bspw. wird weit überwiegend so nicht umgesetzt, schon gar nicht dort, wo nur mit Haushaltsstrom hantiert wird. Und das war noch nie als Ursache für ein Schadensereignis identifiziert worden.
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Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
Genauso ist das. Aber OK, Die TRBS und so stehen oben drüber. Wird aber auf einzelne VDE Bestimmungen verwiesen. Daher muss man gewisse Sachen nach der Norm durchführen. Einen Richter wird das aber wenig interessieren wenn man außerhalb der Norm Sachen durchführt und darauf verweist, dass die VDE nicht rechtsverbindlich ist.
Mit der gesetzlichen Verankerung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für eine ggf. notwendige strafrechtliche Verfolgung durch den Gesetzgeber bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik geschaffen.
Anderseits kann abgewichen werden, wenn für gleiche Sicherheit gesorgt wird. Ich denke aber, es wird schwierig sein, dies rechtssicher zu beweisen.
Aber Ok, Danke erstmal