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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nk1985 am 25.01.2023 23:09
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Ich habe vor einer Weile schonmal geschrieben, nachdem ich über Jahre ohne Stellenbeschreibung tätig war habe ich beginnend ab 2018 genervt. Auch weil es zu erheblicher Arbeitsbelastung kam und ich endlich geklärt haben wollte was genau meine Tätigkeiten waren (wurde 2016 umgesetzt). Allein das hat ewig gedauert sodass ich 2021 einen Anwalt eingeschaltet habe erst durch sie wurde erreicht das zu Beginn 2022 eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde in der aber nicht die tatsächlichen Tätigkeiten aufgeführt waren, denn das hätte ja zu der in 2021 schriftlich geforderten Höhergruppierung geführt. Auch die Anwältin meinte das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten soweit so gut.
Die Arbeitsbelastung ließ nicht nach, trotz mehrfacher Gespräche mit Sachgebietsleiter und Leitung,Dienst nach Vorschrift auch ständig standen Aufgaben im Raum außerhalb der Beschreibung. Ich habe daraufhin schreiben aufgesetzt und der Führubg vorgelegt diese verweigerte die Bestätigung das ich diese ausführen soll verlangte es aber trotzdem. Letztlich konnte ich nicht mehr und wurde nach Zusammenbruch krank geschrieben im Krankenstand habe ich mich umgesehen und eine neue Anstellung gefunden. Dennoch möchte ich das nicht auf sich beruhen lassen Schriftverkehr zwischen Anwalt und AG gab es immer wieder wobei der AG absichtlich Zeit geschunden hat für 6 Zeilen kann man schonmal 6 Wochen brauchen.
Wie auch immer, meine Anwältin meint das es ein bestehendes AV braucht um die Forderung nach der höheren EG durchzusetzen, ich finde das Quatsch da ja eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung nach der höheren Gruppe an den AG gegangen ist. Eine Leistungsklage müsste doch dann möglich sein. Was ist das für eine Art und Weise wenn sich AG so aus der Affäre ziehen können?
Nachdem was da abgegangen ist möchte ich das nicht stehen lassen, die haben mich so kaputt gespielt.
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Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.
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Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein
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Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.
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Ich wüsste auch nicht, wieso abmahnungswürdiges Verhalten auch noch zu belohnen wäre.
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Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.
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Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.
Ach was, sie hat doch todsicher und blitzgescheit erkannt, das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten 11!!1!
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Immerhin hat sie erreicht, dass eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde und Schriftverkehr zwischen AG und Anwältin gab es immer wieder. Es ist gemein, dass der AG Zeit schindet und dass auch noch absichtlich. ;D Ist halt schade, dass sie jetzt nicht mehr weitermachen kann... :P
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Also erstmal wusste ich ja 6 Jahre gar nicht so recht welche Aufgaben meine sind, also arbeitet man erstmal, soll ich mich da 6h hinsetzen nix tun? Und selbst als die Stellenbeschreibungdann ausgehändigt war sollte ich sachen machen die nicht drin standen, das Ende war ja ein Eklat weil die Führung meinte sie könne das trotzdem anordnen eine schriftliche Bestätigungdessen wollte sie mor aber nicht geben zum Nachweis. Ja was willst du als Bearbeiter dann machen
Dich jeden Tag aufs neue wehren ist das schon anstrengend
Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.
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Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.
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Wann endete denn das Arbeitsverhältnis? Wurden überhaupt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht?
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Endete am 31.12. Aber die Anwältin ist halt auch nicht die schnellste im Dezember hat der AG wieder mal gemeint mir würde ein Lehrgang fehlen für die geforderte EG, oder viel mehr hätte ich nicht Teil genommen was quatsch ist der wurde 2 mal abgesagt. Aufgaben musste ich natürlich trotzdem machen
Es wurde halt immer häppchenweise Zeit geschindet
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Wurden denn nun Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht? Ansonsten wird das bald zu einer ziemlich fruchtlosen Angelegenheit.
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Nein dazu habe ich ja mit der Anwältin sprechen wollen nur redet sie sich raus, mit dem Hinweis, das das AV nicht mehr besteht. Die höhere EG wurde aber nachweislich gefordert 2021.
Ich dachte nur vielleicht hat jemand ähnliches gehört, das solche Ansprüche auch nach dem Ende weiterverfolgt werden können eben nur für dir Vergangenheit. Das läuft ja alles nachweislich schon seit einiger Zeit und ist nicht neu.
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Eine Entgeltgruppe kann nicht gefordert werden, sie steht fest. Sie ist auch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Anspruch wäre jener auf das zustehende Entgelt. Ein solcher Anspruch muss geltend gemacht werden, ansonsten verfällt er nach 6 Monaten. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung oder Bezifferung des Anspruchs. Ein Feststellungsantrag bedarf eines Feststellungsinteresses. Dieses besteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr, wenn die begehrte Feststellung jedoch für eine Leistungsklage benötigt wird, besteht es ausnahmsweise doch.
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Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein
Oder such dir einen anderen Anwalt. Deine Anwältin ist offenbar weder gewillt noch in der Lage, Klage zu erheben. Wenn du aber noch nicht mal eine ernsthafte Geltendmachung verfasst und an deinen bisherigen Arbeitgeber geschickt hast, lohnt sich eine Klage bald nicht mehr.
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Das ist genau das was ich ja auch denke. Den Anspruch habe ich schriftlich durch Anwalt gestellt. Dem wurde bisher nicht entsprochen, sondern viel zu spät eine Stellenbeschreibung erstellt die genau zu der niedrigen EG führt indem man Aufgaben nicht aufführt die nachweislich über Jahre ausgeführt worden und durch die Chefs verlangt worden. Wie sollte ich denn auch Dienst nach Vorschrift machen wenn es die Stelle vorher nicht gab keine Stellenbeschreibung ja noch nichtmal im Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben klar waren. Einfach nichts machen geht ja auch nicht. Es ist einfach unmöglich vom AG normalerweise sollte die Stellenbeschreibung verpflichtend vor Arbeitsantritt vorgelegt werden interessiert aber im öD scheinbar nur wenige
Eine Entgeltgruppe kann nicht gefordert werden, sie steht fest. Sie ist auch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Anspruch wäre jener auf das zustehende Entgelt. Ein solcher Anspruch muss geltend gemacht werden, ansonsten verfällt er nach 6 Monaten. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung oder Bezifferung des Anspruchs. Ein Feststellungsantrag bedarf eines Feststellungsinteresses. Dieses besteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr, wenn die begehrte Feststellung jedoch für eine Leistungsklage benötigt wird, besteht es ausnahmsweise doch.
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Ihr habt also den Arbeitgeber aufgefordert, Dir für den Zeitraum ab tt.mm.jjjj ein Entgelt der Entgeltgruppe X Stufe Y bzw. in Höhe von ZZZZ,ZZ € nachzuzahlen und für die Zukunft zu zahlen? Da bin ich aber beruhigt, bislang klang das nicht nach der Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber war und ist nicht zur Fertigung oder gar Aushändigung einer Stellenbeschreibung verpflichtet. Stellen sowie deren Beschreibung und Bewertung sind schließlich tariflich unbeachtlich, seiner arbeitsrechtlichen Pflicht zur Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit kann der Arbeitgeber auch anders nachkommen. Die Erfüllung dieser Pflicht führt zumeist nicht zu einem Ergebnis, das genügte, um sich eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden.
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@Nk1985: Naja entweder:
Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein
oder
Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.
Wenn dir lange Zeit deine auszuübende Tätigkeit gar nicht klar war, du dann eine Stellenbeschreibung erhältst, die nicht zu dem passt, was du bisher gemacht hast und du dich dann nicht einmal daran hältst und Aufgaben übernimmst, die dir mutmaßlich nicht befugtes Personal zuweist, dann sehe ich allerdings schwarz.
Entspricht die Geltendmachung dem, wie sie SVA klar beschrieben hat?
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Ja genauso die Forderung wurde auch durch die Anwältin so formuliert. Ich muss das jetzt zeitlich mal aufdröseln
Angestellt seit 2008 mit EG 8 und Stellenbeschreibung im Bereich Finanzen (Anwendungsbetreuung HR Software inklusive)
2015 längeres Krank (halbes Jahr)
In dieser Zeit erfolgte anderweitige Besetzung
Danach nach Klärung Wiedereingliederung im Hauptamt
Mit den Punkten Aufbau Vertrags- und Prozessmanagement
Ab 2016 mit Abschluss Einstieg in IT
Mit Anwendungsbetreuung 2nd Level Support einschl. aller Außenstellen (Bauhof, Schulen, usw.) Netzwerk und Hardware zusätzlich kam natürlich Digitalisierung
Das sind natürlich Sachen die so erstmal in keiner Stellenbeschreibung stehen weil die ja permanenten Änderungen unterliegen die Aufgaben kamen durch die mir überstellte AL deren Vertretung die Personalchefin ist. Die Projekte hab ich mir natürlich nicht selbst ausgedacht für die gesamte Verwaltung aber habe natürlich den Auftrag bekommen Termine zu machen zu Projektieren zu pilotieren auszuwerten und flächendeckend auszurotten (z.b. El. Zeiterfassung, Anordnungsworkflow, usw.)
Die Stellenbeschreibung habe ich erst 04/22 erhalten
Dann wollte ich mich an genau diese halten was aber zu unheimlichen Diskussionen mit der Führung geführt hat weil es denen nicht gepasst hat, dass ich für alles was außerhalb dieser lief eine Bestätigung haben wollte.
All das hat dazu geführt das ich so am Boden war ab ende Mai AU mit stat Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik weil die mich völlig fertig gemacht haben obwohl ich durchaus belastbar bin.
Habe dann zum 31.12. Gekündigt und mir was neues gesucht weil ich ja arbeiten will aber unter vernünftigen Umständen.
Den Anwalt hatte ich bereits zu Beginn 2021 konsultiert da weder ich noch PR irgendwie weiter gekommen sind. Nachdem ich ihr meine Aufgaben zugesendet habe mit Zeitanteilen hat Sie die EG 9c hilfsweise 9b gefordert (da ich Verwaltungsfachangestellte mit Zusatzbildung im Bereich IT bin und nicht grundständig ausgebildet)
Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist. Das was schief läuft ist deutlich sonst hätte nicht alle 3 ITler gekündigt. Mir geht es nicht primär ums Geld sonder auch das denen mal ordentlich einer auf die Finger haut. Es geht um eine kleinere Stadt und da wird nämlich auch viel erzählt und auf mir abgewählt sogar mein Sohn wurde schon angesprochen
Und das möchte ich so nicht mehr hinnehmen
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Wie sollte sich denn eine E9c ergeben? In der IuKT ist die E9c nicht belegt und erst ab E12 besteht eine zu erfüllende Voraussetzung in der Person, bei der E6 und der E10 gibt es eine voraussetzungsfreie Alternative in der Fg. 2.
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Jetzt fragen Sie mich Sachen ich habe das an eine Anwaltskanzlei übergeben weil ich selbst damit überfordert bin. Mir geht es primär um die Frage ob ich tatsächlich den Anwalt wechsel wenn die nicht in die Pötte kommen weil der Anspruch weiter verfolgbar ist 🙈
Da einen konkrete Forderung nach einer bestimmten EG geltend gemacht wurde.
Eindeutig letzter Satz Zitat aus Anwaltsschreiben...
ich denke da gibt's nix zu rütteln...
Die Vergütungsdifferenz wird hiermit ausdrücklich geltend gemacht und dies auch rückwirkend unter Beachtung des § 37 TVöD.
Mir wollte man nämlich weiß machen dass es hierzu eines bestehenden AV bedarf, ich dem aber so nicht folgen konnte. Ich muss halt jetzt zusehen dass ich die 6 Monate nach Ende des AV einhalte oder?
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Und hast Dir eine Anwältin genommen, die nicht minder überfordert ist. Wenn der Anspruch geltend gemacht worden ist, gelten anschließend die gesetzlichen Verfallsregelungen, also 3 Jahre. In dieser Frist muss Klage erhoben werden.
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Was antwortet deine Anwältin dir denn auf die Frage, wann sie Klage erheben wird?
Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist. Das was schief läuft ist deutlich sonst hätte nicht alle 3 ITler gekündigt. Mir geht es nicht primär ums Geld sonder auch das denen mal ordentlich einer auf die Finger haut. Es geht um eine kleinere Stadt und da wird nämlich auch viel erzählt und auf mir abgewählt sogar mein Sohn wurde schon angesprochen
Und das möchte ich so nicht mehr hinnehmen
Inwieweit wird dir deine Anwältin hierbei helfen? Bzw. inwieweit sollte das Gericht bei Erhebung der Leistungsklage auf derlei eingehen?
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Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist.
Du kannst von mir in der Sache wie persönlich halten was du willst, aber ich wiederhole mich nochmal. Lass gut sein, mach nen Haken dahinter. Dann zeig halt Größe in ner "gefühlten" Niederlage!
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Schließe mich dem Kaiser an. So verworren wie der Sachverhalt geschildert wird und so wenig wie die Anwältin zur rechten Zeit getan hat sehe ich eine weitere, diesmal unnötige Niederlage kommen.
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Sehe ich auch so. Ich fürchte, du erwartest von einem gerichtlichen Verfahren zu viel und von der Wirkung, die dieses auf den alten AG haben wird. Zumal ein möglicher Prozess auch ziemlich belastend für dich sein kann. Hast du mal überschlagen, wie hoch der Streitwert überhaupt ist? Und ob du gewinnst, steht dabei in den Sternen.