Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ritaherbi am 27.01.2023 18:31
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Hallo,
das Altersteilzeitgesetz ist ja zum 31.12.22 ausgelaufen. Gibt es da eine Nachfolge? Wird das in den neuen Tarifverhandlungen auch verhandelt?
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Das Altersteilzeitgesetz ist weiterhin gültig und nicht Bestandteil von Tarifverhandlungen.
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Der TV FlexAZ ist ausgelaufen. Ob eine Verlängerung Bestandteil von den Tarifverhandlungen ist, wurde noch nicht kommuniziert.
Das Altersteilzeitgesetz ist weiter gültig und kann ggf. als Grundlage für eine ATZ-Vereinbarung genutzt werden.
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Der TV FlexAZ ist ausgelaufen. Ob eine Verlängerung Bestandteil von den Tarifverhandlungen ist, wurde noch nicht kommuniziert.
Das Altersteilzeitgesetz ist weiter gültig und kann ggf. als Grundlage für eine ATZ-Vereinbarung genutzt werden.
Warum Altersteilzeit?
Die "Rente mit 63" bietet durch Zuverdienstmöglichkeit in unbegrenzter Höhe Zuverdienst..
Die Alterszeitrente im ö.D. ist im Vergleich zur freien Wirtschaft eine Mogelpackung..
Wer das macht ist nicht ganz "dicht".
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Jep, Kollege kommt da demnächst mit 9 b und Rente auf 5000 € netto.
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Na, der muss sich - unserem skiveren nach - ja ganz schön verarscht fühlen. :P
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Jep, Kollege kommt da demnächst mit 9 b und Rente auf 5000 € netto.
Und hast in Summe deutlich höhere Abschläge. Vater Staat jubelt.
Ich glaube auch nicht, dass dieser Zuverdienst positiv auf spätere VBL-Auszahlungen eirkt, allerhöchstens auf etwas höhere allgemeine Rentenauszahlungen. Das Erwachen kommt später ...
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Hast Du die Systematik überhaupt verstanden, Britta?
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Natürlich hat man bei Rente mit 63 Abschläge. Die Frage war, ob es das Blockmodell noch weiterhin gibt, da das TV FlexAZ am 31.12.22 ausgelaufen ist, will danach kein Zuverdienst, sonst könnte ich ja gleich bis 67 :( arbeiten.
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Nein, die Fragen waren:
Hallo,
das Altersteilzeitgesetz ist ja zum 31.12.22 ausgelaufen. Gibt es da eine Nachfolge? Wird das in den neuen Tarifverhandlungen auch verhandelt?
Und die waren durch
Das Altersteilzeitgesetz ist weiterhin gültig und nicht Bestandteil von Tarifverhandlungen.
erschöpfend beantwortet.
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Natürlich hat man bei Rente mit 63 Abschläge. Die Frage war, ob es das Blockmodell noch weiterhin gibt, da das TV FlexAZ am 31.12.22 ausgelaufen ist, will danach kein Zuverdienst, sonst könnte ich ja gleich bis 67 :( arbeiten.
Davon habe ich nicht gesprochen, es ging lediglich um die höheren Zuverdienstmöglichkeiten zur Rente, die nun wohl dauerhaft bestehen.