Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: seibel91 am 27.01.2023 20:17
-
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich einer Höhergruppierung. Ich bin seit 1.1.2022 als der S15 zugeordnet (vorher S8a Stufe 4). Nach über 13 Monaten habe ich nun endlich Post erhalten, dass die Höhergruppierung bearbeitet wurde und sie mich auch der Stufe 4 zuordnen. Ich hatte mal gelesen, dass dies nicht so häufig geschieht. Oder ist das Ermessensspielraum? Zudem hatte meine Schulleitung nach dem Auswahlverfahren angegeben, dass ich die Aufgaben einer S15 schon seit über vier Jahren vertretungsweise übernommen habe.Spielt das eventuell mit rein? Ich hatte auch den Personalrat seit Juni 21 hinter mir. Ich freue mich natürlich, da man in dieser Position tagtäglich vor vielen Herausforderungen gestellt wird. Nicht das dann nachher irgendwelche Ansprüche auf Rückzahlung bestehen oder haben die sich gar verschrieben?
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende! :)
-
Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.
-
Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4, da bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die Stufenzuordnung in jeder dazwischenliegenden Entgeltgruppe fiktiv vorgenommen wird.
-
Was bedeutet das konkret? :-\
-
Was an
Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4
und Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.
ist denn unklar oder bedürfte der Konkretisierung?
-
Ich denke im TVL gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung?
-
Du erhältst bei jeder Stufenzuordnung (von S 8a zu S 8b zu S9 … zu S 15) „mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt“ (TV-L 17.4). Und jetzt kannste selbst schauen wohin das führt oder einfach dem User Isie Glauben schenken.
-
Ich denke im TVL gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung?
Im TV-L gibt es die betragsmäßige Höhergruppierung. Die dieser zugrundeliegenden Regelungen können in eine niedrigere, gleiche oder höhere Stufe in der höheren Entgeltgruppe führen.
-
Dann wäre es Stufe 2...dadurch entstand ja meine Frage.
Du erhältst bei jeder Stufenzuordnung (von S 8a zu S 8b zu S9 … zu S 15) „mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt“ (TV-L 17.4). Und jetzt kannste selbst schauen wohin das führt oder einfach dem User Isie Glauben schenken.
-
Nein, wäre es nicht. Du hast nur die Systematik der betragsmäßigen Höhergruppierung nicht verstanden. Wie Isie bereits sehr deutlich ausgeführt hat, wird bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen hinweg nicht das Tabellenentgelt der Ausgangs- und der Zielentgeltgruppe verglichen, sondern die Prüfung schrittweise für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe durchgeführt. Das ist nicht nur sehr eindeutig Isies kompetenten Ausführungen, sondern auch der maßgeblichen tariflichen Norm unmittelbar zu entnehmen.