Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Clea am 31.01.2023 13:23

Titel: Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: Clea am 31.01.2023 13:23
Hallo zusammen,

wann werden Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst von der Homepage gelöscht?
- sofern die Stelle besetzt ist und der passende Kandidat unterschrieben hat?
- wenn genug Bewerbungen vorliegen?

Gibt es hier ein Standardverfahren?

Gruß
Clea
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: Herbert Meyer am 31.01.2023 13:34
Nein, es gibt kein Standardverfahren.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: WasDennNun am 31.01.2023 13:35
Nein gibt es nicht, wird überall unterschiedlich gemacht.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: E15TVL am 31.01.2023 17:54
Hier (Land) üblicherweise dann, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Also unabhängig der Anzahl an Bewerbungen. Vorher wird auch kein Kandidat zum Gespräch eingeladen.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: Clea am 31.01.2023 20:50
Hier (Land) üblicherweise dann, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Also unabhängig der Anzahl an Bewerbungen. Vorher wird auch kein Kandidat zum Gespräch eingeladen.

Erste Gespräche wurden bereits geführt. Vor 2 Wochen durfte ich mich dort vorstellen.

Da die Stelle nun nicht mehr online ist, habe ich nun die Befürchtung, dass bereits eine Entscheidung getroffen wurde…
Und ich nun auf eine Absage warten kann.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.01.2023 21:13
Und eine Absage schließt du daraus, dass die Stellenausschreibung gelöscht ist?

Kann sein, muss aber nicht. Bei tausenden von AGs im öffentlichen Dienst kann dir keiner sagen, wie derjenige davon verfährt, bei dem du dich gerade beworben hast.

Abwarten und Tee trinken oder nachfragen, falls die Neugier zu groß wird. ;)
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: SVAbackagain am 31.01.2023 21:18
Jedenfalls wird der rechtskonform handelnde öffentliche Arbeitgeber die unterlegenen Bewerber so zeitgerecht vor der Stellenbesetzung informieren, dass diese Einsicht in die Auswahlentscheidung nehmen und ggfs. Konkurrentenklage erheben und die diese begleitende einstweilige Anordnung zur Untersagung der Stellenbesetzung erwirken können.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.01.2023 23:26
Zielt der Zeitpunkt der Information auf die tatsächliche Stellenbesetzung ab oder auf den gewünschten Zeitpunkt wie ggf. in der Stellenausschreibung genannt? So oder so könnte zeitgerecht damit auch einige Monate nach der Entscheidung sein?
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: SVAbackagain am 31.01.2023 23:35
Die Stelle wird durch das Schließen des Arbeitsvertrages besetzt. Dieser Zeitpunkt kann Stunden, Tage, Wochen, Monate, Jahre… nach der Auswahlentscheidung liegen.
Titel: Antw:Löschen Stellenanzeigen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.01.2023 23:46
Danke Dir!