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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BlackPirate am 02.02.2023 14:00
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Hi zusammen,
ich überlege, ob ich mich als Tarifbeschäftigte im gD verbeamten lasse. Die Möglichkeit besteht. Nun habe ich aber ein Uni-Diplom und damit die Zugangsmöglichkeit zum hD. „Stört“ das die Verbeamtung irgendwie und können mir später daraus Nachteile entstehen?
Danke für eure Rückmeldung. ;D
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Das stört nicht. Jedoch ist es je nach Behördenkultur schwerer in den hD aufzusteigen als - nach einer gewissen Zeit als Tarifbeschäftigter mit Aufgaben des hD - direkt im hD verbeamtet zu werden.
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Super und danke! Stellen im hD sind bei uns super selten und wenn, dann stehen sie Schlange dafür… ::)
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kleiner Tipp noch am Rande - surf hier mal bischen durchs Forum, zum Thema pro/con Verbeamtung gibts einiges an Informationen und Meinungen.
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Auf jeden Fall! :)
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Hi zusammen, ich muss das alte Thema nochmal hochholen.
Auf meinen Antrag auf Verbeamtung hin wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ich nicht die Zugangsvoraussetzungen erfülle. Ich habe ein Uni-Diplom (Verwaltungswissenschaft) und wollte mich auf eine 11er Stelle verbeamten lassen (Stellen im hD sind super selten). Ich müsste mir jetzt ne 13 suchen, 2 1/2 Jahre warten und dann ginge es. Und übrigens wird in Brandenburg im gD nur der verbeamtet, der die landeseigene Ausbildung bzw Studium absolviert hat.
Ich bin jetzt erst mal platt. Das hatte ich nicht erwartet. Rechtsgrundlagen wurde mir natürlich nicht genannt.
Kann das hier jemand bestätigen? :-\
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Da das Verbeamten im Ermessen des Dienstherren liegt, Bedarf es keiner Rechtsgrundlage, jemand nicht zu verbeamten. Ansonsten findest du die rechtlichen Grundlagen für eine Verbeamtung in der Laufbahnverordnung.
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Da das Verbeamten im Ermessen des Dienstherren liegt, Bedarf es keiner Rechtsgrundlage, jemand nicht zu verbeamten. Ansonsten findest du die rechtlichen Grundlagen für eine Verbeamtung in der Laufbahnverordnung.
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Ja, da habe ich nachgeschaut. Da heißt es, dass ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss Vorraussetzungen sei. Und das ist das Uni-Diplom nicht?
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Richtig, das ist es nicht. Aber selbst wenn es so wäre, kann der Dienstherr entscheiden, Menschen mit Uni-Diplom nicht im gD verbeamten zu wollen.
Ansonsten wäre es auch für dich ein Verlustgeschäft, wenn du wie ich vermute schon nach E11 bezahlt wirst und dann mit A9 starten würdest.
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Ah ok. Und warum ist es nicht mindestens gleichwertig? Sorry für die Nachfrage. :)
Ja, wenn es denn ein Start mit der A9 gewesen wäre. Andere wurde von der E11 in die A11 gesteckt.
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Ah ok. Und warum ist es nicht mindestens gleichwertig? Sorry für die Nachfrage. :)
Ja, wenn es denn ein Start mit der A9 gewesen wäre. Andere wurde von der E11 in die A11 gesteckt.
Ein Uni-Diplom ist gleichwertig mit einem Master und somit nicht mit einem Bachelor.
Möglicherweise gibt es in deinem Bundesland Verwaltungsvorschriften zur Laufbahnverordnung die dies genauer darstellen oder (überraschenderweise) das Uni-Diplom als Bildungsvoraussetzung für den gD nennen.
Eine Ernennung im Beförderungsamt ist möglich, aber auch hier ist es eine kann-Regelung, deren Umsetzung im (pflichtgemäßen) Ermessen des Dienstherrn liegt. Auch das wäre in einer Verwaltungsvorschrift zur Laufbahnverordnung geregelt.
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Ok, so langsam lichtet es sich. Ich hatte die Voraussetzungen des Bachelors als Mindestvorgabe gesehen. Nicht als Maximalvorgabe. Wenn man also etwas älter ist und vor dem ganzen Abschluss-Umbau studiert hat, hat man demnach Pech. Quasi zu gut ausgebildet für eine Verbeamtung im gD?! Seltsame Logik. :-\
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Ok, so langsam lichtet es sich. Ich hatte die Voraussetzungen des Bachelors als Mindestvorgabe gesehen. Nicht als Maximalvorgabe. Wenn man also etwas älter ist und vor dem ganzen Abschluss-Umbau studiert hat, hat man demnach Pech. Quasi zu gut ausgebildet für eine Verbeamtung im gD?! Seltsame Logik. :-\
Das kann durchaus Sinn haben, insbesondere wenn man deine Aussage dazu betrachtet, dass nur das landeseigene Studium für eine Verbeamtung berücksichtigt wird. Hier dürfte der Studieninhalt viel praxisorientierter und näher an den Verwaltungsthemen orientiert sein, die in erster Line von Beamten des gehobenen Dienstes ausgeführt werden. Ein wissenschaftliches Studium vermittelt möglicherweise diese Praxiskenntnisse nicht in dem erforderlichen Umfang.
Fragen lassen müsste sich dann aber deine Behörde, warum sie dich dann als Tarifbeschäftigter auf dieser Funktionsebene beschäftigt.
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Die Aussage mit dem Landeseigenen Studium kommt vom PersAmt, nicht von mir. Sorry, war seltsam von mir geschrieben. Seh ich jetzt auch. Gefunden habe ich nichts dazu, was mich halt wunderte. Ich arbeite jetzt über 15 Jahre im gD. Für irgendwas muss es also reichen. ???
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Die Aussage mit dem Landeseigenen Studium kommt vom PersAmt, nicht von mir. Sorry, war seltsam von mir geschrieben. Seh ich jetzt auch. Gefunden habe ich nichts dazu, was mich halt wunderte. Ich arbeite jetzt über 15 Jahre im gD. Für irgendwas muss es also reichen. ???
Jupp, wunderlich finde ich es auch. Blöd nur, dass über die Verbeamtung letztlich die Dienststelle in ihrem Ermessen entscheidet und du da wenig Möglichkeiten hast. Einzig, wenn es ein Verbeamtungskonzept gäbe, könntest du daraus ggf. Ansprüche ableiten, da mit einem solchen Konzept das Ermessen ausgeübt worden wäre.
Oder einfach nach nem besseren Job Ausschau halten ;)
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Ich versteh halt nicht denn Sinn darin, dass man bei einer freiwilligen Entscheidung für den gD das Diplom nicht als Erfüllung der Bachelor-Voraussetzungen anerkennen kann. Ich müsste mal in den alten Versionen nachschauen, was da vor der Einführung der Bachelor/Master Abschlüsse stand.
Ich mag den Job halt sehr gern, bin sehr gut darin und möchte nicht wechseln. Und wie gesagt: als Angestellte darf ich das mit dem Diplom ausführen. Als Beamte nicht. Irre.
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Als Beamter wirst du auch für dein statusrechtliches Amt besoldet. Als TB nur für die übertragene Tätigkeit ("konkret funktional"). Als Beamter (Lebenszeit) des jeweiligen Statusamtes muss man demzufolge ein breites und vertieftes Wissen vorweisen, damit man vielfältig in seinem Statusamt einsetzbar ist. Diese vielfältige Einsetzbarkeit nimmt dein Dienstherr vermutlich nur an, wenn man das Verwaltungsstudium (Bachelor) an der landeseigenen Hochschule bzw. vergleichbar abgeschlossen hat.
Man kann die Entscheidung zwar hinterfragen aber nicht angreifen.
Lese am besten nochmals die landesrechtliche Laufbahnverordnung. Vermutlich gibt es dort Ausnahmeregelungen.
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Unabhängig von der "Höhe" des Abschlusses, stellt ein Diplomstudiengang an einer freien Hochschule mitunter andere Anforderungen an Inhalt und Art des Nachweises des Könnens. Viele Studiengänge im gD schließen mit einem Examen hat. Das ist nicht vergleichbar mit regelmäßigen Prüfungen und einer Diplomarbeit am Ende anderer Studiengänge
Die freien Studiengänge sind fast ausschließlich so organisiert, dass jedes Semester zu den Vorlesungen in dem aktuellen Semester eine 1-2 stündige Klausur erfolgt.
Für ein Staatsexamen im gD sind nach 3 Jahren 6 Klausuren á 5 Stunden innerhalb von 1,5 Wochen zu schreiben. Möglicher Inhalt der Klausuren ist der gesamte Lehrplanstoff aus 3 Jahren. Das ist eine besondere Qualitätskontrolle.
Freilich nur, sofern in dem Bundesland einschlägig.