Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: aftereight am 02.02.2023 17:31
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Einordnung in die Stufen.
In jungen Jahren habe ich einige Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und war zuletzt in BAT 4b (heute E10) in Stufe 5 eingruppiert.
Danach habe ich 23 Jahre in der freien Wirtschaft in einem komplett anderen Bereich gearbeitet und möchte zurück in den öffentlichen Dienst.
Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche für verschiedene Stellen (überwiegend E 9c), ein Gespräch sogar beim selben Arbeitgeber wie vor über 20 Jahren.
Gibt es eine Chance, das mir meine Stufenzugehörigkeit zumindest teilweise angerechnet werden kann oder muss ich mit 53 Jahren und durchgehender Berufstätigkeit wieder wie ein Anfänger in Stufe 1 anfangen?
Ich freue mich auf ein bisschen Hilfe von euch zur besseren Einordnung meiner evtl. Chancen.
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Falscher Bereich.
E-Stufen sind keine Beamtenbewertungen.
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Danke
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Hallo,
Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest, dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch, der AG muss wollen.
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Hallo,
Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest, dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch, der AG muss wollen.
Wieso 3?
Warum nicht 6, wenn anerkennen, dann doch komplett!
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Nach 23 Jahren in einem komplett anderen Bereich? Versuchen kann man es ja....
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Nach 23 Jahren in einem komplett anderen Bereich? Versuchen kann man es ja....
Klar, förderlich ist förderlich ob 1 Jahr als förderlich angesehen wird oder 15 liegt doch alleinig an der Vita des Einzustellenden.
Förderliche Zeiten sind absolut was anderes als Berufserfahrung, ob einschlägig oder nicht.