Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: aftereight am 02.02.2023 19:45
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Einordnung in die Stufen.
In jungen Jahren habe ich einige Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und war zuletzt in BAT 4b (heute E10) in Stufe 5 eingruppiert.
Danach habe ich 23 Jahre in der freien Wirtschaft in einem komplett anderen Bereich gearbeitet und möchte zurück in den öffentlichen Dienst.
Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche für verschiedene Stellen (überwiegend E 9c), ein Gespräch sogar beim selben Arbeitgeber wie vor über 20 Jahren.
Gibt es eine Chance, das mir meine Stufenzugehörigkeit zumindest teilweise angerechnet werden kann oder muss ich mit 53 Jahren und durchgehender Berufstätigkeit wieder wie ein Anfänger in Stufe 1 anfangen?
Ich freue mich auf ein bisschen Hilfe von euch zur besseren Einordnung meiner evtl. Chancen.
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Weder noch.
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Du könntest in den Verhandlungen nach der Anerkennung von förderlichen Zeiten fragen. Je nach Bewerberlage und Deiner Eignung ist da Stufe 3 oder sogar auch höher drin. Es ist aber reine Verhandlungssache.
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Wobei zunächst zu prüfen wäre, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegen könnte.
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Danke für eure Antworten!
Da ich voraussichtlich/hoffentlich eine andere Stelle als damals ausgeübt bekomme, bin ich mir nicht sicher ob das dann als einschlägige Berufserfahrung zählt.
Die Qualifikation habe ich und da ich ja bereits in Stufe 5 war habe ich ja auch reichlich Erfahrung.
Ich werde es bei den Verhandlungen versuchen, aber wenn es so ist, dann muss ich mich wohl damit abfinden. Auch, wenn es für mein Empfinden nicht gerecht ist.
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Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie wird durch Zeitablauf entwertet. Förderliche Zeiten sind jegliche Zeiten einer berufsmäßigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber als förderlich betrachtet. Tariflich kann die Berücksichtigung für die Stufenzuordnung nur vor der Einstellung erfolgen. Sie ist also vorher zu verhandeln. Du musst Dich von der Vorstellung lösen, Deiner vor 23 Jahren erworbenen Stufe käme irgendeine Bedeutung zu.
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Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie wird durch Zeitablauf entwertet. Förderliche Zeiten sind jegliche Zeiten einer berufsmäßigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber als förderlich betrachtet. Tariflich kann die Berücksichtigung für die Stufenzuordnung nur vor der Einstellung erfolgen. Sie ist also vorher zu verhandeln. Du musst Dich von der Vorstellung lösen, Deiner vor 23 Jahren erworbenen Stufe käme irgendeine Bedeutung zu.
Damit ist doch alles gesagt ;)