Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: kcpb am 03.02.2023 08:16
-
Liebe Spezialisten,
mein Vater war über 50 Jahre Bundesbeamter Bahn und hat vorab in seiner Ausbildungszeit in die Rentenkasse der Angestellten eingezahlt, wofür er eine monatliche Rente von 250 Euro erhält. Diese wird ihm als Bundesbeamter in Abzug gebracht.
Ist das tatsächlich rechtens?
Danke für eure Rückmeldung
Kerstin
-
..das ist leider rechtens...diese Rente wird auf die Höchstpension, die dein Vater erhält, angerechnet...
-
Tatsächlich ja. Mit den den 50 Dienstjahren hat dein Vater die maximale Pensionshöhe in % erreicht. Die Rente, die ihm gezahlt wird, wird von der Pension abgezogen. Stichwort Überalimentation
-
Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen
-
Falls es etwas tröstet:
Zu der gesetzlichen Rente kann ein Zuschuß zur privaten Krankenversicherung gewährt werden. Dieser Zuschuss bleibt anrechnungsfrei.
Auch gibt es bei der gesetzlichen Rente noch einen kleinen steuerlichen Vorteil gegenüber der Pension.
Daher bleibt bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente neben einer Beamtenpension ein kleiner, finanzieller Vorteil erhalten.
-
Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen
tickst du noch sauber? Anscheinend schaust du zuviel Fernsehen mit Kanälen, die man bei dir sperren sollte. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten
-
250€ Rentenansprüche aus einer Azubi-Zeit? Heftig, wieviel hat man denn damals als Azubi bei der Bundesbahn verdient? Und wann ist Ihr Vater in Pension?
Ich gehe von 65 aus, also ist er mit 15 Beamter geworden...?
-
250€ Rentenansprüche aus einer Azubi-Zeit? Heftig, wieviel hat man denn damals als Azubi bei der Bundesbahn verdient? Und wann ist Ihr Vater in Pension?
Ich gehe von 65 aus, also ist er mit 15 Beamter geworden...?
Genau. Von 12-15 Ausbildung gemacht mit Einkommen über der BBG und dann Beamter geworden. Da hinkt der Sachverhalt
-
Rechtsgrundlage für den Abzug ist § 55 BeamtVG, wer es nochmal nachlesen möchte. Erläuterungen finden sich in der BeamtVGVwV.
-
Unfassbar! Nehmt euer Kapital und schmarotzt nicht nach dem Staat. Es gibt nichts für die Pflegekosten deiner Eltern!
-
Guten Morgen,
Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht... ok. ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?
Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.
Dazu 2 Fragen:
1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.
2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich: Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)
Danke für Eure Sichtweise dazu.
-
Guten Morgen,
Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht... ok. ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?
Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.
Dazu 2 Fragen:
1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.
2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich: Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)
Danke für Eure Sichtweise dazu.
Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.
Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet.
-
Guten Morgen,
Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht... ok. ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?
Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.
Dazu 2 Fragen:
1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.
2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich: Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)
Danke für Eure Sichtweise dazu.
Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.
Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet.
Danke für Deine Antwort.
Zu Frage 1: Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen? Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr. Richtig?
Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.
-
Guten Morgen,
Rente wird bei der Pension in Abzug gebracht... ok. ABER das gilt nur soweit man die Höchstpension erreicht oder?
Beispiel:
Scheidung mit Versorgungsausgleich.... Du bekommst dadurch dann einen Abzug bei der Pension.
Dazu 2 Fragen:
1. Kann man diesen Abzug durch längere Arbeitszeit (statt bis 66, dann halt bis 67 Jahre) mindern? (Müsste ja gehen, dann wir bekommen ja für jedes Jahr x% Pension dazugerechnet bis zur vollen Pension.
2. Kleinere Pension wegen Versorgungsausgleich: Wird dann die Rente addiert? (max. bis Summe = max. Pension ist)
Danke für Eure Sichtweise dazu.
Zu Frage 1: Nein, das ist nicht möglich.
Zu Frage 2: Sofern die gesetzliche Rente im Rahmen des Versorgungsausgleiches einen Bonus erfahren hat (theoretisch möglich bei Scheidungen nach dem 01.09.2009 bzw. nach Überprüfungsverfahren vor dem Amtsgericht nach diesem Stichtag), wird dieser auf den Bonus entfallene Teil nicht auf die Pension angerechnet. Der Rest wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen allerdings schon angerechnet.
Danke für Deine Antwort.
Zu Frage 1: Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen? Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr. Richtig?
Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.
2x korrekt, da die Pension ja in voller Höhe ausgezahlt wird, nur nicht an dich allein.
-
Wenn euch das Geld nicht reicht, müsst ihr an eurer eigenes Kapital ran hahaaa! Habt genug vom Staat bekommen
tickst du noch sauber? Anscheinend schaust du zuviel Fernsehen mit Kanälen, die man bei dir sperren sollte. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten
Ich denke du solltest mal an deinen Umgangsformen arbeiten, diese Art von Niveau der Unterhaltung ist genau die, die du auf den Fernsehkanälen bekommst, die du oben meinst.
Dazu habe ich stark das Gefühl deine Geschichte ist erfunden und für sowas sollte in diesem Forum kein Platz sein. Da kannst du dich den "Kollegen" anschließen, der hier nach Möglichkeiten fragte, DU zu werden.
-
Danke für Deine Antwort.
Zu Frage 1: Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen? Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr. Richtig?
Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.
Zu 1: Wenn man keine Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann (Schwerbehinderung, 45 Jahre oder Zugehörigkeit zu speziellen Personengruppen) würde die Inanspruchnahme der Pension mit 66 Jahren Abschläge bedeuten. Somit wäre die Pension mit 66 Jahren in der Regel auch dann niedriger als mit 67 Jahren, wenn die 40 Jahre (aber noch keine 45 Jahre) voll sind.
Zu 2: Nein
-
Danke für Deine Antwort.
Zu Frage 1: Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen? Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr. Richtig?
Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.
Zu 1: Wenn man keine Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann (Schwerbehinderung, 45 Jahre oder Zugehörigkeit zu speziellen Personengruppen) würde die Inanspruchnahme der Pension mit 66 Jahren Abschläge bedeuten. Somit wäre die Pension mit 66 Jahren in der Regel auch dann niedriger als mit 67 Jahren, wenn die 40 Jahre (aber noch keine 45 Jahre) voll sind.
Zu 2: Nein
Wenn man mit 66 aber 45 Jahre gearbeit und demnach die volle Pension erreicht hat (ab 40 Jahre?), dann sollte gem. meiner Recherche Pension mit 66 OHNE Abzüge möglich sein. Das habe ich auch mal als Info bekommen
-
...das wurde doch bereits bestätigt! (45 anrechenbare Jahre)