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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Jadala am 05.02.2023 08:16
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Hallo zusammen,
ich bin aktuell in der E10 Stufe 5 und werde vermutlich ab April befristet mit der Hälfte meiner Arbeitszeit abgeordnet. Die Stelle ist mit E11 bewertet. Wonach richtet sich dann meine Bezahlung?
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Der Anspruch auf Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Eingruppierung, hier käme, wenn neben die Abordnung noch eine Tätigkeitsänderung tritt, ggfs. noch Anspruch auf eine Zulage hinzu, wenn die Gesamttätigkeit bei dauerhafter Übertragung zu einer höheren Eingruppierung führte und die sonstigen Voraussetzungen des § 14 TV-L erfüllt sind.