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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hallo2023 am 05.02.2023 21:31
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Hallo zusammen,
ich bin in einer Hamburger Behörde in EG 11 Stufe 1 eingestellt worden.
Mir wurde versichert, dass meine Berufserfahrung (bei einem anderen Arbeitgeber) eigentlich angerechnet werden würde, sie aber zu lang her sei (2 Jahre).
Meines Erachtens bezieht sich die 6 Monate Regelung aus Paragraf 16 TV-L nur auf den Wechseln bei dem selben Arbeitgeber.
Oder liege ich falsch?
Danke für jede Hilfe!
LG Anna :)
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BAG, Urteil v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12: „Die Protokollerklärung ist deshalb auf die von § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L erfassten Sachverhalte analog anzuwenden.“
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ich bin in einer Hamburger Behörde in EG 11 Stufe 1 eingestellt worden.
Dann hast du es leider verpasst deine offensichtlichen förderliche Zeiten auf dem Verhandlungswege angerechnet zu bekommen.
Durch "drohen" wieder zu gehen, könnte der AG dir eine Zulage nach §16.5 als Kompensation zahlen.