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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: spannend am 07.02.2023 08:45
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Hallo,
wie ist das bei Euch, wenn man symptomfrei Corona hat, aber keine AU-Bescheinigung erhält, weil man eben keine Symprome hat?
Danke.
Gruß
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Bei mir wäre das so.
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Ich meine an der Arbeit. Krankmeldung ohne AU-Bescheinigung. Muss man dann trotz Corona arbeiten?
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Du bist nicht arbeitsunfähig, also musst Du arbeiten. Das ist doch ein bekanntes Prinzip.
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Die letzten Monate war das abhängig von Bundesland, Inzidenzen, Haarfarbe, Mondzyklus, 3. Buchstabe des Schwiegermuttervornamens und Farbe der Fliege des Gesundheitsministers. Mittlerweile heißt aber "keine AU" kurioserweise sowas wie: Jemand, der zur Ausstellung solcher Bescheinigungen ermächtigt ist, hält dich nicht für arbeitsunfähig.
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1. man geht ganz normal arbeiten (freundlicherweise mit Maske)
oder
2. man meldet sich krank und bleibt drei Karenztage zu Hause
oder
3. man nutzt eine der speziellen Apps und sagt im Rahmen der ärztlicher Videotelefonie dass man Kopf-u. Gliederschmerzen hat, worauf der Arzt eine AU für 1 Woche ausstellt
...also jeder, wie er es gerne hätte...
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Hallo,
wie ist das bei Euch, wenn man symptomfrei Corona hat, aber keine AU-Bescheinigung erhält, weil man eben keine Symprome hat?
Danke.
Gruß
Man fragt beim AG an, wie man sich verhalten soll. Nicht selten hat der AG über die letzten 2-3 Jahre entsprechende Regelungen für solche Fälle entwickelt und kann dir weiterhelfen.
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Der Arbeitgeber wird sich grundsätzlich seiner Beschäftigungspflicht nicht entziehen können.
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1. man geht ganz normal arbeiten (freundlicherweise mit Maske)
oder
2. man meldet sich krank und bleibt drei Karenztage zu Hause
oder
3. man nutzt eine der speziellen Apps und sagt im Rahmen der ärztlicher Videotelefonie dass man Kopf-u. Gliederschmerzen hat, worauf der Arzt eine AU für 1 Woche ausstellt
...also jeder, wie er es gerne hätte...
Es gibt in Deutschland grundsätzlich keine Karenztage.
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...aber ausserhalb diese Grundsatzes schon...
...ist aber auch egal, da sowieso alle wissen, was gemeint ist...
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Der Arbeitgeber wird sich grundsätzlich seiner Beschäftigungspflicht nicht entziehen können.
...im Gegensatz zum AN 8)
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Selbst mit Symptomen und Corona wäre ich nicht AU. Gruß vom Raucher ;)
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...aber ausserhalb diese Grundsatzes schon...
...ist aber auch egal, da sowieso alle wissen, was gemeint ist...
Naja, in seltenen Fällen beim Übergang ins Krankengeld, wenn die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der Entgeltfortzahlung ärztlich bescheinigt wird, entsteht ein Karenztag, ansonsten halt nicht. Ich sehe nicht, was das mit dem Sachverhalt zu tun hätte.
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Der Arbeitgeber wird sich grundsätzlich seiner Beschäftigungspflicht nicht entziehen können.
...im Gegensatz zum AN 8)
Der hätte jetzt genau welche Beschäftigungspflicht wem gegenüber?
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Ich sehe nicht, was das mit dem Sachverhalt zu tun hätte.
...da kann ich dir auch nicht weiter helfen
Ach ja...Schluss und aus 8)
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Du hast Karenztage in die Diskussion eingebracht. Was haben diese mit dem Sachverhalt zu tun?
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Ach ja...Schluss und aus 8)
Wetten, dass... ::)
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Du hast Karenztage in die Diskussion eingebracht. Was haben diese mit dem Sachverhalt zu tun?
Hä? Passt doch zum Sachverhalt und ist eine naheliegende Antwort. Für alle Beteiligten wohl auch die beste Wahl.
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Vorsicht....du hast es mit SVAbackagain alias "Spid" zu tun :D
...du kannst von Antworten bis zum Nimmerleinstag ausgehen...
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Karenztage stehen doch überhaupt nicht zur Wahl. Es gibt sie in Deutschland grundsätzlich nicht, es entsteht ausnahmsweise einer beim Übergang von der Entgeltfortzahlung ins Krankengeld. Das steht in keinem Zusammenhang zum Sachverhalt. Inwiefern wäre das also eine naheliegende Antwort oder die beste Wahl?
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Ich bin ohnehin erstaunt, dass die Eingangsfrage ernst genommen wurde.
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Hat ja wohl niemand. Ernsthafte Antworten kamen ja erst zu der nachgeschobenen Frage.
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Karenztage stehen doch überhaupt nicht zur Wahl. Es gibt sie in Deutschland grundsätzlich nicht, es entsteht ausnahmsweise einer beim Übergang von der Entgeltfortzahlung ins Krankengeld. Das steht in keinem Zusammenhang zum Sachverhalt. Inwiefern wäre das also eine naheliegende Antwort oder die beste Wahl?
Es gibt sie nicht in Deutschland und doch werden sie genutzt. :)
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Hat ja wohl niemand. Ernsthafte Antworten kamen ja erst zu der nachgeschobenen Frage.
...eine dieser nicht ernsthaften Antworten ;D
Du bist nicht arbeitsunfähig, also musst Du arbeiten. Das ist doch ein bekanntes Prinzip.
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Karenztage stehen doch überhaupt nicht zur Wahl. Es gibt sie in Deutschland grundsätzlich nicht, es entsteht ausnahmsweise einer beim Übergang von der Entgeltfortzahlung ins Krankengeld. Das steht in keinem Zusammenhang zum Sachverhalt. Inwiefern wäre das also eine naheliegende Antwort oder die beste Wahl?
Es gibt sie nicht in Deutschland und doch werden sie genutzt. :)
Dass es sie in Deutschland nicht gäbe, wurde nicht behauptet. Sie kommen in den von mir genannten seltenen Fällen vor. Diese kommen im Sachverhalt nicht vor.
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Hat ja wohl niemand. Ernsthafte Antworten kamen ja erst zu der nachgeschobenen Frage.
...eine dieser nicht ernsthaften Antworten ;D
Du bist nicht arbeitsunfähig, also musst Du arbeiten. Das ist doch ein bekanntes Prinzip.
Du schuldest noch die Auflösung, was Karenztage mit dem Sachverhalt zu tun hätten.
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..ich schulde hier niemandem irgendetwas..
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Kein Problem, dann ist halt davon auszugehen, dass Du Mist geschrieben hast, weil Du ahnungslos oder umnachtet warst. Oder beides.
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..wovon du ausgehst oder nicht, ist allein deine Sache und mir - ehrlich gesagt - sch***egal.. :)
..und hier nochmal: Schluss und aus
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Nun, Du könntest Dich ja ausnahmsweise zur Sache einlassen, anstatt hier rumzutrollen, und einfach aufklären, was Karenztage mit dem Sachverhalt zu tun hätten. Oder Du bleibst, weil es Dir scheißegal ist, einfach fern. Ein festes Aufstampfen mit dem Füßchen bringt Dir jedenfalls nichts.
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Nun, Du könntest Dich ja ausnahmsweise zur Sache einlassen, anstatt hier rumzutrollen, und einfach aufklären, was Karenztage mit dem Sachverhalt zu tun hätten. Oder Du bleibst, weil es Dir scheißegal ist, einfach fern. Ein festes Aufstampfen mit dem Füßchen bringt Dir jedenfalls nichts.
Taschentuch?
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Popcorn!
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@ was_guckst_du: Meintest du ev. nicht Karenztage sondern "Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?. Dies ist bei uns auch 3 Tage möglich.
Diese Regelung ist doch aber je nach Arbeitgeber unterschiedlich, oder? Das heißt wir wissen nicht ob der AG des Fragestellers dieses überhaupt zulässt?
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...genau so ist es....grundsätzlich kann der AG vom ersten Tag eine AU verlangen, macht dies aber überwiegend aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar nicht...
...diese Tage werden im Allgemeinen (auch von Arbeitgebern) - selbst wenn sich manch Einer deswegen künstlich aufregt - Karenztage genannt...
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...diese Tage werden im Allgemeinen (auch von Arbeitgebern) - selbst wenn sich manch Einer deswegen künstlich aufregt - Karenztage genannt...
Bei uns nicht. ;)
Daher kann, global betrachtet, eine gewisse begriffliche Schärfe durchaus hilfreich sein.
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Die Behauptung, das würde allgemein so bezeichnet, ist postfaktischer Natur. Der Duden, der wohl nicht ganz zu unrecht für sich in Anspruch nimmt, den allg. Sprachgebrauch abzubilden, ist da ganz anderer Auffassung.
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Der duden wird aber auch regelmäßig aktualisiert, weil Sprache sich ändern. Es werden neue Wörter in den Duden aufgenommen, andere gestrichen.
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Das ist so zutreffend wie es unerheblich ist. Oder wurde der erst vor einigen Jahren neu aufgenommene Begriff „Karenztag“ dahingehend angefasst, als dass die von was_guckst_du behaupteten Bedeutung berücksichtigt worden wäre?
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Das habe ich nicht gesagt. Der Duden ist aber eben kein besonders gutes Argumentationsmittel, da nicht mehr alles aktuell ist was da drin steht. Gendern steht auch nicht drin, ist aber jetzt üblich.
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Tatsächlich ist Gendern eher unüblich, steht aber drin. Der Nachschlageteil des Dudens ist frei online verfügbar und wird in dieser Version ständig aktualisiert. Der Duden ist das Argumentationsmittel, wenn es um den allg. Sprachgebrauch geht. Oder kennst Du ein besseres?
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...werd den Duden dazu braucht, hat ihn wohl auch nötig... :D
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Zumindest kann er dir erläutern, was Karenztage sind. Also so in echt... ;)
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...ich halte es da, wie mit Rotwein...welcher mir schmeckt, entscheide ich selbst und nicht der Preis...
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Nicht der Preis ist das Kriterium, sondern die Bezeichnung. Bezogen auf die Diskussion ist es kein Rotwein, der dir schmeckt, sondern bestenfalls Weißwein oder Rose. ;)
Trotzdem Prost. :D
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...ich halte es da, wie mit Rotwein...welcher mir schmeckt, entscheide ich selbst und nicht der Preis...
Und ich halte es so, wie ich es immer halte: wenn jemand Mist von sich gibt, stelle ich es richtig. Dank Dir habe ich da sehr viel zu tun.
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Nicht der Preis ist das Kriterium, sondern die Bezeichnung. Bezogen auf die Diskussion ist es kein Rotwein, der dir schmeckt, sondern bestenfalls Weißwein oder Rose. ;)
Trotzdem Prost. :D
...die schmecken mir - gekühlt - auch 8) ...insbesondere an Karenztagen ;D
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...werd den Duden dazu braucht, hat ihn wohl auch nötig... :D
q. e. d. :P
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Das habe ich nicht gesagt. Der Duden ist aber eben kein besonders gutes Argumentationsmittel, da nicht mehr alles aktuell ist was da drin steht. Gendern steht auch nicht drin, ist aber jetzt üblich.
Zum Glück ist Gendern nicht üblich..
Dann würde der Duden ja aus allen Nähten platzen
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Zum Glück ist Gendern nicht üblich.. Dann würde der Duden ja aus allen Nähten platzen
Der Duden - die Dudin.
Nur, um hier nochmal was sinnvolles zu platzieren ::)
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Naja, wer hier jetzt wen diskrediert, indem er Zwangsstörungen in den Raum wirft, sei einmal dahingestellt.
In einem Forum, das Hilfestellung leisten will, auf die korrekte Begrifflichkeit zu bestehen, bzw. falsche Begrifflichkeiten zu korrigieren , halte ich dagegen für essentiell. Nicht nur, um die richtigen Hinweise zu geben, sondern auch um den Fragesteller vor Mißverständnissen zu schützen.
Und da gehen Karenztage nun mal am Sachverhalt vorbei, weil sie was anderes sind. Ob man die Kranktage ohne AU hier und dort so nennt oder Ich-mal-mir-die-Rosette-grünlich-Tage spielt dabei keine Rolle.
Das muntere Hin- und Hergeblubbe betrifft immer mindestes zwei Seiten. Wieviele Zwangsstörungen will man da denn diagnostizieren? ;)
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grundsätzlich kann der AG vom ersten Tag eine AU verlangen, macht dies aber überwiegend aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar nicht...
Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
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Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
...umgekehrt wirds richtig...
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Karenztage sind, wie jeder weiß:
Urlaubstage, die Kimonbo ausnahmsweise einreicht, wenn seine Krank-Tage mal alle sein sollten ;)
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Grundsätzlich ist die Bescheinigung vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Der AG kann diese allerdings auch eher verlangen.
...umgekehrt wirds richtig...
Das sieht das Gesetz anders.
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Jetzt komm doch nicht mit gesetzlichen Regelungen oder anderen Fakten. Was_guckst_du ist an der Realität nicht interessiert. Ihm geht es darum, mit unsinnigem Geschwurbel herumzutrollen.
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Dann muss ich mich wohl entschuldigen 8)
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Wir haben nun Altweiber und Karneval teils positiv durchgefeiert. Wo ist das Problem?