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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Zauberberg am 07.02.2023 13:55

Titel: [HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.02.2023 13:55
Ein Mitarbeiter der senatorischen Behörde hat gerade mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Anträge auf Familienzuschlage erst ab dem Monat April 2023 erfolgen soll, weil wohl noch keine Bearbeitungsanweisung erstellt wurde !

Hat jemand Erfahrungswerte bzw. eine Bewillgung ?

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Mefisto am 08.02.2023 23:55
Moin,

habe den Antrag im Dezember gestellt und noch nichts gehört.
Aber interessant, dass es erst so spät bearbeitet werden soll, danke für die Info!
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Roland80 am 10.02.2023 10:17
Antrag ebenfalls im Dezember gestellt, aber bislang noch keine Rückmeldung.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: totoughtotame am 17.02.2023 19:31
Die Performa hat leider derzeit in allen Bereichen ziemlichen Rückstand. Woran es da schon widerlegt, weiß ich nicht.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Magda am 20.02.2023 10:02
Die Performa hat leider derzeit in allen Bereichen ziemlichen Rückstand. Woran es da schon widerlegt, weiß ich nicht.
Die Performa hat eine hohe Fluktuation und es mangelt an Personal, welches ausreichend Kenntnisse mitbringt/besitzt. Sobald das Personal eingearbeitet ist, ist es auch schon wieder weg.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Isie am 20.02.2023 10:23
Dann sollte die Performa mehr Auszubildende einstellen und mehr dafür tun, die vorhandenen Mitarbeiter zu halten. Ich habe in einem anderen Bundesland während meines langjährigen Berufslebens alle Fachbereiche kennengelernt, die bei der Performa angesiedelt sind. Mit einer vorausschauenden Personalpolitik, einer realistischen und nicht schön gerechneten Stellenausstattung und einer sinnvollen Arbeitsplatzausstattung mit guter technischer Unterstützung sollten sich die Probleme in den Griff kriegen lassen.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Magda am 20.02.2023 11:57
Dann sollte die Performa mehr Auszubildende einstellen und mehr dafür tun, die vorhandenen Mitarbeiter zu halten. Ich habe in einem anderen Bundesland während meines langjährigen Berufslebens alle Fachbereiche kennengelernt, die bei der Performa angesiedelt sind. Mit einer vorausschauenden Personalpolitik, einer realistischen und nicht schön gerechneten Stellenausstattung und einer sinnvollen Arbeitsplatzausstattung mit guter technischer Unterstützung sollten sich die Probleme in den Griff kriegen lassen.
Sehe ich auch so, aber da die Performa immer mehr Aufgaben übertragen bekommt (und zukünftig noch mehr Themen bearbeiten soll), hinkt die Qualifizierung des Personals lleider immer wieder hinterher.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 18:29
Dann sollte die Performa mehr Auszubildende einstellen und mehr dafür tun, die vorhandenen Mitarbeiter zu halten. Ich habe in einem anderen Bundesland während meines langjährigen Berufslebens alle Fachbereiche kennengelernt, die bei der Performa angesiedelt sind. Mit einer vorausschauenden Personalpolitik, einer realistischen und nicht schön gerechneten Stellenausstattung und einer sinnvollen Arbeitsplatzausstattung mit guter technischer Unterstützung sollten sich die Probleme in den Griff kriegen lassen.

man merkt schnell, dass du in einem anderen bundesland gearbeitet hast. in bremen ticken die uhren nicht nur anders, sondern auch sehr viel langsamer.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 22.02.2023 11:44
Natürlich ist es für die Mitarbeiter/innen der Performa kein positives Arbeitsklima. Nach meiner Auffassung müßte alle Fremdaufträge für Kunden außerhalb der bremischen Verwatung gekündigt werden und alle Energie in die Bearbeitung für die Beschäftigten der bremischen Verwaltung genutzt werden.
Ferner sollte sich bei der Beihilfe ein System überlegt werden, wie die Mitarbeiter/innen das Zahlungsziel von vier Wochen für die Begleichung von Ihren Rechnungen einhalten können. 

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Palimpadu am 22.02.2023 16:08
Ich habe tatsächlich erst gestern von der Existenz dieses Zuschlags erfahren. Kennt sich jemand damit aus? Merkblatt und Gesetz habe ich gelesen, aber ich bin unsicher, ob ich auch Anspruch habe! Ich bin verbeamtet, ledig, 2 Kinder, bekomme Familienzuschlag, aber es gibt keine weitere unterhaltspflichtige Person. Habe ich trotzdem Anspruch oder nicht?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 11.04.2023 10:50
Hallo in die Runde,

zum 01.12.2022 ist der Famikienergänzungszuschlag eingeführt worden. Häufiger habe ich gehört, dass es noch mit den Bescheiden bis März 2023 dauern kann, jetzt ist bereits Mitte April.

Hat schon jemand eine Bescheid erhalten oder etwas neues zum Verfahrensstand gehört ?

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Mefisto am 14.04.2023 09:52
Hallo,

ich habe noch nichts gehört, bin aber versucht, meine Personalsachbearbeiterin mal anzurufen..
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 17.04.2023 19:07
Hallo,
Ich denke es wäre eine Anruf wert ! Schon sehr merkwürdig, denn es müsste mittlerweile 5 Monate nachgezahlt werden, im Falle einer positiven Bescheidung ! Gibt es bald eine Verzinsung ? Ruf doch mal an 😊!
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Mefisto am 18.04.2023 20:58
Hallo,

habe heute die für mich zuständige Dame bei der Performa erreicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird pro Kalenderjahr der Anspruch geprüft. Für Dezember 2022 erhält man den Zuschlag nur, wenn der Ehepartner im gesamten Jahr 2022 nicht über die Jahresgrenze kommt (und wohl auch speziell im Dezember nicht über die Monatsgrenze).
Ab Januar gelten dann die Einkünfte des Ehepartners aus 2023. Die Nachweise sind allerdings ja kaum zu erbringen, Steuerbescheide gibts ja erst viel zu spät. Sie sagte, sie wurden mit der Thematik auch ziemlich überfahren und an Infos zum Verfahren mangelt es bei den SachbearbeiterInnen. Ich bekomme laut ihrer Aussage nun noch einmal schriftlich eine Aufforderung, wie ich den Verdienst (oder eben "Nichtverdienst") meiner Frau nachweisen möge.
Es läuft deswegen so kompliziert, weil die Performa hohe Rückzahlungen vermeiden will, wenn jemand dann doch nicht berechtigt gewesen ist.
Arbeitslosenbezüge gelten übrigens auch voll als Einkommen.
Immerhin ist es nun in Bearbeitung. Ich melde mich nochmal, wenn ich mehr weiß.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.04.2023 07:21
Vielen Dank Mefisto ! Was für ein Armutszeugnis ! Was soll dieser Zuschlag erwirken ? Familien fördern ! ...aber wann ?? Ob der Zuschlag sozial gerechtfertigt ist, kann man diskutieren, aber duch Gesetz besteht ein Anspruch, fertig ! Ich habe die Dezemberabrechnung meiner Frau eingereicht, dort ist der Jahreswert 2022 aufgeführt und eigentlich sollte dieses bei allen, die die Dezemberabrechnung eingereicht haben so sein. Rückzahlungen vermeiden ? Die Anforderungen stehen im Formular, die haben Sie und auch ich, denke ich sehr gewissenhaft beigebracht ! ich bin sehr gespannt wie es weitergeht. Ich drücke Ihnen und allen anderen die Betroffen sind die Daumen. Vielleicht mal kurz vor der Wahl in die Presse streuen, dass die beabsichtige FAMILIENFÖRDERUNG seid einem halbem Jahr blockiert wird und noch KEINER einen Bescheid hat.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: xap am 19.04.2023 08:35
Willkommen beim JobCenter. So in etwa fühlen sich Menschen, die dort regelmäßig etwas benötigen.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.04.2023 10:48
Zum Argument "Überzahlungen" zu vermeiden, sollten sich die Verantwortlichen Punkt 5.1 Ihrer Hinweise ansehen. Dort ist festgehalten (wie fast überall) , dass Änderungen der nachzuweisenden Einkünfte unmittelbar mitzuteilen sind. Unter Punkt 5.2 Ihrer Hinweise geben sich die Verantwortlichen die Berechtigung am Jahresende durch Anforderung eines Steuerbescheides die Angaben zu überprüfen.
Mehr Sicherheit geht doch wohl nicht !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Landsknecht am 19.04.2023 12:08
Hallo Kollegen aus dem hohen Norden,
bitte daran denken, dass es sich hier um eine Regelung (Abfragen und Einbeziehen des Partnereinkommens) handelt, die vor dem BVerfG mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird, d. h. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, falls nicht schon geschehen. Infos dazu findet ihr hier im Forum genügend. Denke in SH gibt es eine ähnliche Regelung, in Bayern seit neuestem auch, allerdings wird hier ein pauschales Partnereinkommen unterstellt.
Grüße aus Franken
Thomas
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.04.2023 12:27
Hallo Landsknecht,

gegen die nicht amtsangemessene Allimentation habe ich schon Widerspruch eingelegt.  Da ich den Familienergänzungszuschlag für sozial ungerecht halte, denke ich auch dass er bald kassiert wird.
Sollte man jedoch einen Anspruch seit dem 01.01.2022 hat sollte/muß er doch bis zum Zeitpunkt der "Kassierung" gezahlt werden müssen. Warum nicht ?
Was hat ein Widerspruch gegen die allg. nicht amtsnagemessene Allimentation damit zu tun ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Landsknecht am 20.04.2023 07:54
Hallo,
dann hast DU ja alles richtig gemacht, darauf wollte ich hinaus. Hoffentlich haben noch viele andere Widerspruch eingelegt.
Grüße
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 02.05.2023 13:36
Ich habe gerade auf der Seite der Performa Nord gelesen, dass die Bearbeitungsdauer für Beihilfe zur Zeit 12 Wochen, in Worten ZWÖLF, beträgt. Langsam wird es kritisch ! Wohl Personalmangel und dadurch.... Teufelskreis ..anwachsen der zu bearbeitenden Vorgänge !

Darf man da eigentlich noch nach dem Familienergänzungszuschlag fragen ? Eigentlich evtl. Anspruch ab dem Dezember 2023 ! ...wann wird die weiße Fahne gehisst ? Arme Mitarbeiter*innen !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: MaikOber am 02.05.2023 21:02

Hallo,

habe heute die für mich zuständige Dame bei der Performa erreicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird pro Kalenderjahr der Anspruch geprüft. Für Dezember 2022 erhält man den Zuschlag nur, wenn der Ehepartner im gesamten Jahr 2022 nicht über die Jahresgrenze kommt (und wohl auch speziell im Dezember nicht über die Monatsgrenze).
Ab Januar gelten dann die Einkünfte des Ehepartners aus 2023. Die Nachweise sind allerdings ja kaum zu erbringen, Steuerbescheide gibts ja erst viel zu spät. Sie sagte, sie wurden mit der Thematik auch ziemlich überfahren und an Infos zum Verfahren mangelt es bei den SachbearbeiterInnen. Ich bekomme laut ihrer Aussage nun noch einmal schriftlich eine Aufforderung, wie ich den Verdienst (oder eben "Nichtverdienst") meiner Frau nachweisen möge.
Es läuft deswegen so kompliziert, weil die Performa hohe Rückzahlungen vermeiden will, wenn jemand dann doch nicht berechtigt gewesen ist.
Arbeitslosenbezüge gelten übrigens auch voll als Einkommen.
Immerhin ist es nun in Bearbeitung. Ich melde mich nochmal, wenn ich mehr weiß.


Zitat aus dem Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2022 - Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BremBBVAnpG 2022: Seite 7

Höhe der nachzuweisenden Einkünfte
Der anzusetzende Höchstbetrag für die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Höchstbetrag der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 8 Abs. 1 Nummer 1 SGB IV und verändert sich mit der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder. Grundsätzlich werden die aufaddierten nachzuweisenden Einkünfte im laufenden Kalenderjahr zugrunde gelegt. Bei unterjähriger Anspruchsberechtigung ist die monatliche Berechnung maßgebend. Zur Gewährung des Familienergänzungszuschlages für den Monat Dezember 2022 ist somit die Höhe der nachzuweisenden Einkünfte für den Monat Dezember 2022 zu berücksichtigen.


Somit wird für 2022 nur der Monat Dezember für die Anspruchsberechtigung berücksichtig. Hier sieht man in der Auskunft der Sachbearbeiterin, dass ein gewisses Maß an Fachwissen zum Thema fehlt. Ich gehe davon aus, das der Familenergänzungszuschlag ein für den Gesetzgeber ein zu dickes Brett in der Ausführung werden wird. Einige Gewerkschaften haben davor gewarnt. Ich bin gespannt wie die -für mich „armen“- Sachbearbeiter: innen die Anträge bearbeiten und nach WV kontrollieren wollen. Das Eintreiben der zu viel gezahlten Beträge nach teilweiser überjähriger Auszahlung von den Ergänzungszuschlägen bei Nichterfüllung der Vorraussetzung wird auch noch mal ein interessantes Rechtsempfinden auslösen.

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Mefisto am 06.05.2023 23:58
Moin zusammen,

hatte gestern die Bewilligung im Briefkasten. Allerdings ist bereits ab 1.12.22 bewilligt, im Kalenderjahr 2022 hatte meine Frau aber eigentlich zu viele Einkünfte. Heißt also Montag wieder anrufen und fragen - könnte sein, dass ich bei Aufforderung, einen Einkommenssteuerbescheid zu schicken, den Betrag zurückzahlen muss. Sowas weiß ich natürlich gern vorher.
Ich freu mich sehr über diese Hilfe, das können wir mit aktuell einem Gehalt und zwei Kindern wirklich gut gebrauchen, um wenigstens ein bisschen die Teuerungen abzufedern. Das Geld geht in unserem Fall auf jeden Fall an die richtige Stelle, so wie es gedacht ist.
Ob das ganze irgendwo Bestand hat, sozial gerecht ist oder ein Unding ist, weil man Einkünfte seines Partners angeben muss (oder was auch immer) ist für mich persönlich relativ egal, meine Frau ist noch 1,5 Jahre in Elternzeit und kümmert sich viel um unsere Kinder, dadurch fällt aber eben das eine Gehalt weg.

So long :-)

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.05.2023 10:14
Moin in die Runde,

Mefisto, eine super Nachricht, gerade unter dem Hintergrund, dass dieser Zuschlag genau den trifft, für den er eigentlich vorgesehen ist. Elternzeit ist eine tolle Zeit, genieße es !
Ich denke, weil Du in Elternzeit bist hast Du die Bewilligung nach Hause bekommen, da bin ich gespannt wie ich es bekomme.
Es ist schön zu hören, dass sich etwas bewegt.

Ist eigentlich jemanden oder Dir Mefisto bekannt, auf welcher Grundlage die Einkommensgrenzen des Ehepartners/ der Ehepartnerin gelten ? In der Regel ist es ja so, dass dieser in der Steuerklasse 5 eingestuft ist.
Sollte Steuerklasse 4 oder gar 3 angewendet werden, würde es bei vielen anders aussehen.
Wie ist die Vorschrift da zu interpretieren ?

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.05.2023 11:19
Die sachliche Grundlage ist, dass die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren kurzfristig unschlüssig war, ob sie noch einen Kniffel und eine große Straße brauchte, weshalb sie sachgerecht beim Viererpasch einen Strich gemacht hat, weil ihr neun Augen bei der Chance zu gering waren, sodass sie sachgerecht überzeugt sein kann, dass sie am Ende einen Bonus von 35 Punkten bekommt, wenn das Pensionsalter nicht vom Gesetzgeber auf unter 63 herabgesetzt werden wird, sodass sie mitsamt eines Full House am Ende einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann - allerdings natürlich nur, wenn alle Lebenspartner von sämtlichen Beamten in Bremen in Vollzeit arbeiten und deren Kinder aus dem Haus sind oder besser noch gar nicht geboren werden, damit man auch weniger Erzieher benötigt, die mit den Kindern Würfelspiele spielen, wenn die Landesregierung dazu gerade keine Zeit hat, weil sie auf Geschäftsreisen nach Karlsruhe unterwegs ist.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.05.2023 12:14
SwenT. , dass man die Chance streicht kann ich verstehen.
Sachlich war von der Antwort leider nichts dabei. Mir ist natürlich klar, dass Du keinem Bremer Beamten den Familienergänzungszuschlag gönnst. Auf eine gewisse Art nachzuvollziehen, da er auch aus meiner Sicht in vielen Fällen nicht gerechtfertigt ist, in manchen Fällen aber schon.
Ich nehme da eher den Fußball als Kniffel, die Entscheidungen gleichen sich meistens über die Saison aus !
Die Bremer u.a. Beamte haben schon oft zurückgestanden, vielleicht gewinnen sie an dieser Stelle.

Zu meiner Frage, wie verhält es sich mit der Steuerklasse des Partners/der Partnerin ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.05.2023 19:11
@ Zauberberg
Erstaunlich, dass Du weißt, was ich wem gönne und was nicht.

Hier findest Du sämtliche Antworten zu Deinen Fragen, und zwar in der zu erwartenden kontinuierten Form:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf

Viel Spaß beim Lesen, es ist eine sehr instruktive Lektüre, die Dich allerdings, denke ich, kaum in Deiner Meinung bestärken sollte, dass Mefisto eine "super Nachricht" erhalten hat.

Wenn ebenso Mefisto irgendwann wieder amtsangemessenen alimentiert werden sollte und also das ihm zu gewährende Besoldungsniveau erreichen würde, würde ich das nicht als "super" erachten, sondern als erwartbar - und die vielen tausend Euro mehr, die er dann gegenüber heute am Ende eines jeden Kalenderjahrs netto zur Verfügung haben würde, wären sicherlich in aller Erwartbarkeit erfreulich.

Ansonsten halte ich es mit dem, was Du am 20.01.2023 hier geschrieben hast; denn ethisch es ist so, wie Du es dort formuliert hast: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119755.0.html

Und schließlich kann ich Mefistos Freude durchaus verstehen, da im Moment finanzielle Lasten gemindert werden - nur reicht der ihm gewährte Familienergänzungszuschlag nicht aus, um ihn amtsangemessenen zu alimentieren. Darüber hinaus bleibt jener Zuschlag an die Kinder gebunden, wird also wegfallen, wenn er nicht mehr anspruchsberechtigt ist. Und schließlich führen beide Gründe der evident sachwidrigen Regelung dazu, dass es Mefisto nicht möglich ist, die hinreichende Vorsorge für sich und seine Familie sicherzustellen.

Was euer Dienstherr im schönen Bundesland Bremen mit euch veranstaltet, dürfte nicht wenigen von euch erst wirklich richtig bewusst werden, wenn die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefällt sein wird. Im nächsten Monat wird in der Zeitschrift für Beamtenrecht ein Beitrag mit dem Titel "Das im Wandel begriffene Alimentationsprinzip vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16" erscheinen, der am Bremischen Beispiel zeigt, was euer Dienstherr mit euch in den zur Entscheidung stehenden Jahren 2013 und 2014 veranstaltet hat - und der damit ein Schlaglicht darauf wirft, was er aktuell mit euch veranstaltet.

Was er mit euch veranstaltet hat, wird in weiteren Ansätzen in den Vorlagebeschlüssen erkennbar, die aus einer Zeit stammen, da die beiden Abstandsgebote - das Mindestabstands- und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen - vom Bundesverfassungsgericht noch nicht ausgeformt worden waren. Heute würden die Vorlagebeschlüsse inhaltlich deutlich schärfer ausfallen (vgl. den Link unter: "Titel der Entscheidung"), da heute sowohl offensichtlich ist, dass das Mindestabstandsgebot ebenfalls 2013 und 2014 eklatant verletzt worden ist, als auch, dass als Folge des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen alle Landesbeamten in deutlicher Form unteralimentiert worden sind: https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/gerichtsentscheidung-en/amtsangemessene-alimentation-besoldungsniveau-2013-a-13-13990?asl=bremen73.c.13039.de

An der deutlichen Unteralimentation aller Landesbeamten hat sich auch mit der letzten Novellierung des Besoldungsrechts nichts geändert - sie hat den vielen evident sachwidrigen Regelungen nur noch weitere entsprechende Regelungen hinzugefügt, und zwar mit dem Ergebnis, dass heute weiterhin ausnahmslos alle Landesbeamte evident unzureichend alimentiert werden - unabhängig davon, dass es sachlich geradezu grotesk ist, Beamte wie Grundsicherungsempfänger zu behandeln, und darüber hinaus das Recht auf informelle Selbstbestimmung von Partnern von Landesbeamten aushebeln zu wollen, als würde es die entsprechenden Grundrechte von jenen, die in keinem unmittelbaren Rechtsverhältnis zum Dienstherrn ihres verbeamteten Ehepartners stehen, nicht geben.

Ergo: ich kann die Freude nachvollziehen, weil Belastungen abgemildert werden - aber diese nachvollziehbare Freude beruht auf verfassungswidrigen Regelungen, die das Ziel verfolgen, auch Mefisto um den Ertrag einer amtsangemessenen Alimentation zu bringen, und die als Ergebnis genau dieses Ziel herbeiführen. Ich würde mich in diesem Sinne freuen, wenn ich eine andere Botschaft überbringen könnte - nur ist das sachlich nicht möglich.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 08.05.2023 10:30
QSwenTanortsch,

vielen Dank für Deine Ausführungen ! Ein Gönnen oder eben nicht finde ich an dieser Stelle völlig legitim.

Ich denke man sollte die angemessene Allimentation und den Familenergänzungszuschlag schon differenziert betrachten, denn ich finde es absolut unverständlich, dass die Gewährung ohne Berücksichtigung der Besoldung des Anspruchsberechtigen erfolgt. Oft geht oder muß der/die Partner*in eines A7 Beamten/Beamtin arbeiten gehen und bekommt den Zuschlag nicht und bei einem A16 Beamten/Beamtin  geht nur er/sie arbeiten und der/die Partner*in nicht oder nur geringfügug. Wo ist da soziale Gerechtigkeit ? Da ist die Frage des gönnens !

Natürlich würde es sich bei A7 anders verhalten, wenn die Allimentation höher wäre.

Warum bekommen nicht alle Beamte/Beamtinnen einer Besoldungsgruppe in allen Ländern und beim Bund die gleiche Allimentation ? Warum gibt es Angestellte, Beamte und Arbeiter und nicht Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wie viele Beamte werden täglich noch eingestellt die keine hohentlichen Aufgaben erfüllen ?

In dem Sinne ....wann gibt es eine gerechte und angemessene Allimentation ?


Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.05.2023 14:16
@ Zauberberg

Das Problem mit der Gerechtigkeit ist, dass es eine moralische Frage ist, es also um unser je eigenes, also individuelles Empfinden geht - davon zu trennen, ist die Frage danach, ob die Alimentation amtsangemessen ist, also auf einer sachgerechten Grundlage beruht. Moral lässt sich nicht prüfen - Sachgerechtigkeit allerdings lässt sich prüfen.

Schauen wir uns also die aktuelle Novellierung des Besoldungsgesetz an:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-g-2022-728.pdf

Hierfür greife ich nur ein paar der evident sachwidrigen Regelungen heraus, wozu ich mir die jeweiligen Begründungen anschaue und mich dabei nur auf die Mindestalimentation beziehe (s. im nachfolgenden Link die Bemessung die Anlage 2 auf der S. 50): https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf

I. Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation

1. Laufende Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Gesetzesbegründung führt auf der S. 7 f. der Begründung (S. 24 f. des gerade genannten Links) aus, dass die von der BfA mitgeteilten 95 %-Perzentile "auch die realitätsgerecht anerkannten Werte für Heizkosten [enthält], so dass ein Rückgriff auf den bundesweiten Heizspiegel entbehrlich" sei. Dieses Vorgehen ist evident sachwidrig; denn sozialgesetzlich sind die kalten Unterkunfts- und die Heizkosten getrennt voneinander zu betrachten. Wenn die Begründung an derselben Stelle weiterhin ausführt: "Dem Besoldungsgesetzgeber steht es insbesondere frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen Methodik zu bestimmen (vgl. BVerfG - 2 BvL 4/18, Rn. 53)", dann ist diese Aussage richtig - nur ist Verwendung des entsprechenden Perzentilwerts in Höhe von
jährlich 12.768,00 € sachwidrig, weil diesem Wert entsprechend keine plausible Methodik zugrunde liegt. Denn der Betrag von 1.064,- € an warmen Unterkunftskosten ist nicht realitätsgerecht, sondern fällt zu gering aus (da ich derzeit nicht zu Hause bin, liegt mir die Statistik nicht zugrunde, ich reiche den realitätsgerechten Wert in den nächsten Tagen nach).

2. Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Die Bemessung auf der S. 50 (Anlage 2) wirft einen jährlichen Betrag in Höhe 1.671,20 € (also 139,27 € pro Monat) aus. Auf der S. 7 f. der Begründung (S. 25 f. des o.g. genannten Links) wird als Bemessungsgrundlage eine Statistik aus dem Jahr 2019 verwendet. Diese sind aber mittlerweile veraltet, worauf unlängst Färber (ZBR 2023, S. 76 ff.) hingewiesen hat. Sie hat an der gerade genannten Stelle auf Grundlage aktueller Daten entsprechende Bedarfe in Höhe von 84,47 € pro Kind in Deutschland zugrundegelegt, also 168,94 € pro Kind. Dieser Betrag ist nicht so ohne Weiteres auf Bremen zu übertragen - jedoch sind die veralteten Datensätze zumindest deutlich in Zweifel zu ziehen. Berechtigt hebt Färber auf der S. 76 hervor, dass die veralteten Beträge angreifbar seien.

3. Sozialtarife
Auf der S. 8 der Begründung (S. 26 des genannten Links) hebt die Landesregierung hervor, dass es "denkbar" wäre, "die Kinderbetreuungskosten, die Eltern zu erbringen haben, in die Berechnung einzubeziehen". Dieser Einbezug ist jedoch nicht denkbar, sondern hat verpflichtend zu geschehen, da das Bundesverfassungsgericht sie in der aktuellen Rechtsprechung als von "erheblicher praktischer Bedeutung" betrachtet, weshalb "sie bei einer realitätsgerechten Ermittlung des den Grundsicherungsempfängern gewährleisteten Lebensstandards nicht unberücksichtigt bleiben" können (Rn. 69 f. der Entscheidung 2 bvl $7!7 vom 04.05.2020 unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Die Begründung klammert diese Sozialtarife allerdings bei der Bemessung des Grundsicherungsniveaus aus, indem sie an derselben Stelle hervorhebt, dass die Besoldungsgruppe A 4 im Jahr 2021 unterhalb der Bemessungsgrenze fallen würde, sodass keine entsprechenden Kosten angefallen seien - auch dieses Vorgehen ist zumindest zweifelhaft und ggf. sachwidrig (auf die Besoldungsgruppe A 4 kommen wir gleich noch einmal zurück).

Darüber hinaus sind Grundsicherungsempfänger 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 200,- € zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie (Art. 1 Ziff. 2 § 73 des Gesetzes v. 23.05.2022; BGBl. I 2022 S. 760) sowie ein monatlicher Sofortzuschlag für von Armut betroffene Minderjährige und junge Erwachsene von monatlich 20,- € ab dem 01.07.2022 bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewährt worden (ebd., Art. 1 Ziff. 2 § 72), was also zu weiteren Sozialtarifen für zwei Kinder in Höhe von 240,- € im Jahr führt, sodass sich der Grundsicherungsbetrag entsprechend erhöht.

4. Fazit
Das Grundsicherungsniveau ist für 2022 offensichtlich deutlich zu gering bemessen worden - nimmt man nur die letzten beiden genannten Beträge, dann wäre das in der Anlage 2 genannte Grundsicherungsniveau in Höhe von 33.123,74 € um 440,- € auf 33.563,74 € zu erhöhen. Die Mindestalimentation, die 15 % oberhalb der Grundsicherung liegt, würde dann nicht wie in Anlage 2 ausgewiesen 38.092,30 € betragen, sondern 38.598,30 €. Die von der Anlage 2 bemessene Nettoalimentation in Höhe von 38.393,16 € verbleibt aber so schon unterhalb der Mindestalimentation, womit die gewährte Nettoalimentation evident unzureichend und damit verfassungswidrig ist.

Allerdings ist jene Bemessung noch einmal sehr viel stärker sachwidrig vollzogen worden, worauf ich gleich in einem weiteren Beitrag zurückkommen werde.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.05.2023 15:25
Wie eben bereits hervorgehoben, weist die Begründung als Pendant zur Mindestalimentation eine "Summe Jahrsnettoalimentation" in Höhe von 38.393,16 € aus (s. die S. 50 unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf). Grundlage dessen ist insbesondere die einer vierköpfigen Familie zum 01.12.2022 in der Besoldungruppe A 5/2 gewährte Besoldung (vgl. die Angaben oben in der Tabelle).

II. Bemessung der 2022 gewährten Nettoalimentation

Jenes Vorgehen ist jedoch gleichfalls evident sachwidrig. Denn das Bundesverfassungsgericht führt in der gerade genannten Entscheidung 2 BvL 4/18 in der Rn. 74 aus. "Maßgeblich ist die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungsgruppe". Diese war aber bis zum 30.11.2022 nicht die Besoldungruppe A 5/2, sondern laut gesetzlicher Grundlage die Besoldungsgruppe A 3/1. Diese scheint allerdings im Jahr 2022 hinsichtlich aktiver Beamter nicht besetzt gewesen zu sein (darüber schweigt sich die Gesetzesbegründung in erneut sachlich zweifelhafter Form aus - die Novellierung des Besoldungsgesetzes führt in Art. 4 Ziff. 3 jedoch aus, dass die Besoldungsruppe A 5 die vormals offensichtlich niedrigste Besoldungsgruppe A 4 zum 01.12.2022 ersetzen würde; vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-g-2022-728.pdf, hier die S. 735). Entsprechend hebt die gesetzliche Regelung unter der Anlage 1 (s. S. 742 im gerade genannten Link) ein Grundgehalt in Höhe von 2.449,33 € ab dem 01.12.2022 als das niedrigste hervor. Dieses vor dem 01.12.2022 gar nicht gewährte Gehalt legt nun die Gesetzesbegründung als für das ganze Jahr gewährt zugrunde (vgl. die Anlage auf der S. 50 unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf).

Tatsächlich aber muss bis zum 30.11.2022 zur Bemessung der gewährten Alimentation das der Besoldungsgruppe A 4/1 gewährte Besoldungsniveau zugrunde gelegt werden, sofern die in der gesetzlichen Regelung bis zum 01.12.2022 als niedrigste Besoldungsgruppe genannte Besoldungsgruppe A 3/1 ggf. unbesetzt gelbieben war (vgl. zu dieser als niedrigst ausgewiesene die Begründung zur vormaligen Besoldungsanpassung unter HB-Drs. 19/2158 v. 30.04.2019, u.a. die S. 6, 28, S. 32 Anlage 5, S. 39 Anlage 1, S. 50 Anlage 1).

Legt man bis zum 30.11.2022 also die der Besoldungsgruppe A 4/1 gewährte Bruttobesoldung zugrunde, dann ist von folgenden Beträgen für elf Monate des Jahres auszugehen:

Grundgehalt:            2.290,23 €
Familienzuschläge:       412,70 €
Summe:                   2.702,93 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb/a/2021?id=beamte-bremen-2021&g=A_4&s=1&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2022&stkl=3&r=0&zkf=2)

Der Besoldungsgruppe A 4/1 als niedrigste besetzte ist in den ersten elf Monaten eine Bruttobesoldung in Höhe von monatlich 2.702,93 € gewährt worden, also bis zum 30.11.2022 ein Besoldungsniveau in Höhe von 29.732,23 €. Zum 01.12.2022 ist ein entsprechend besoldeter Beamter in die Besoldungsgruppe A 5/2 übergeleitet worden (und zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit in ebenfalls evident sachwidriger Form; hierauf möchte ich hier nun aber nicht weiter eingehen).

Entsprechend hat derselbe Beamte im Dezember 2022 folgende Bruttobesoldung erfahren, nachdem er nun in die Besoldungsgruppe A 5/2 übergeleitet worden ist:

Grundgehalt:            2.449,23 €
Familienzuschläge:       608,20 €
allg. Stellenzulage          23,24 €
Summe:                   3.080,67 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb?id=beamte-bremen-2023&g=A_5&s=2&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=3&r=0&zkf=2)

Damit erhöht sich das Besoldungsniveau im Jahre 2022 auf 32.812,90 €.

Darüber hinaus ist jenem Beamten im Dezember 2022 eine Sonderzahlung in Höhe von 1.500,- € gewährt worden, ebenso ein Familienergänzungszuschlag in Höhe von 410,- €.

Als Ergebnis liegt eine 2022 in der niedrigsten Besoldungsruppe gewährte Bruttobesoldung in Höhe von 34.722,90 € vor. Die Gesetzesbegründung überträgt allerdings die nur im Dezember gewährte Bruttobesoldung evident sachwidrig auf das gesamte Jahr 2022 und legt entsprechend ein Besoldungsniveau in Höhe von 44.123,12 € zugrunde, tut also so, als sei 2022 eine um fast 10.000,- höhere Bruttobesoldung vollzogen worden.

Legt man nun die weiteren Bemessungsgrundlagen der Begründung zugrunde (die ebenfalls hinterfragt werden könnten, was ich hier aber nicht vollziehen möchte), dann gelangen wir unter Hinzuziehung des Steuerrechners des Bundesfinanziminsteriums zu der folgenden 2022 gewährten Nettoalimentation:

Bruttobesoldung:        34.722,90 €
- steuerlicher Abzug:     1.220,00 € (BEG-Anteil: 492,69, vgl. S. 9 der Gesetzesbegründung)
- PKV:                          6.874,68 € (vgl. die Anlage auf der S. 50)
- Pflegeversicherung:       425,28 €
+ Kindergeld:               5.256,00 €
Nettoalimentation        31.458,94 €

Die tatsächlich 2022 gewährte Nettoalimentation lag 2022 nicht - wie die Gesetzesbegründung evident sachwidrig behauptet - bei 38.393,16 €, sondern bei 31.458,94 €.

Legt man das in meinem letzten Beitrag betrachtete (und also nicht realitätsgerechte, sondern offensichtlich zu gering bemessene) Grundsicherungsniveau in Höhe von 33.563,74 € und die entsprechende Mindestalimentation in Höhe von 38.598,30 € zugrunde, dann ist davon auszugehen, dass ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe 2022 netto um mehr als 2.000,- € unterhalb des Grundsicherungsniveaus und netto um mehr als 7.000,- € unterhalb der Mindestalimentation alimentiert worden ist.

Bemessen wir also mal die Alimentation in der Besoldungsgruppe A 8/2, dann ergibt sich folgender Vergleich:

Jan. bis Nov.

Grundgehalt:                  2.591,19 €
Stellenzulage Lfbgr. 1:         22,61 €
Familienzuschlag:              387,14 €
Monatsbrutto:                3.000,94 € x 11
Besoldungsniveau:       36.101,28 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb?id=beamte-bremen-2021&g=A_8&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=3&r=0&zkf=2)

Dezember:
Besoldungsniveau:        3.284,96 €
Sonderzahlung:             1.200,00 €
Familienergänzungsz.        410,00 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb?id=beamte-bremen-2023&g=A_8&s=2&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=3&r=0&zkf=2)

Einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern ist 2022 eine Bruttobesoldung in Höhe von 40.906, 24 € gewährt worden. Daraus folgt unter den gerade betrachteten Prämissen folgende Nettoalimentation:

Bruttobesoldung:        40.906, 24 €
- steuerlicher Abzug:     2.690,00 € (BEG-Anteil: 492,69, vgl. S. 9 der Gesetzesbegründung)
- PKV:                          6.874,68 € (vgl. die Anlage auf der S. 50)
- Pflegeversicherung:       425,28 €
+ Kindergeld:               5.256,00 €
Nettoalimentation        36.172,28 €

Nach Maßgabe einer (zu gering bemessenen) Mindestalimentation in Höhe von 38.598,30 €, ist auch jener Beamte noch um mehr als 2.000,- € unterhalb der Mindestalimentation alimentiert worden.

Ich schätze, dass nun meine gestrige Ironie gegenüber eurem Kniffel-Dienstherrn etwas verständlicher wird. Ich freue mich für Mefisto, dass er den Familienergänzungszuschlag tatsächlich erhält - an der massiven Unteralimentation, die ihr alle in Bremen erfahrt, ändert das aber weitgehend gar nichts. Denn durch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist von einer eklatanten Verletzung der Besoldungssystematik auszugehen, die auch von einem evident sachwidrig vollzogenen Familienergänzungszuschlag nicht geheilt werden könnte. Genau um diese Problematik wird der von mir genannte ZBR-Beitrag kreisen, der dort im Juni erscheinen wird.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 09.05.2023 07:23
SwenTanortsch, vielen Dank für Deine Ausführungen ! Sehr umfassend !

Die amtsangemesse Allimentation ist aus meiner Sicht nicht nur in Bremen ein Thema. Sollten unsere Angestellten diese Diskussion mitbekommen, wäre sicherlich ein Shitstorm sondergleichen angesagt, denn aus deren Sicht bekommen wir wesentlich mehr Geld als sie in den vergleichbaren Stufen. Der ewige Streit !

Sei es drum, freuen wir uns über jeden, der den Familienergänzungszuschlag bekommt und hoffe auf eine amtsangemesse Allimentation.  .....und für Bremen noch die Hoffnung hinterher, dass die Performa Nord vieles gutes Personal bekommt, damit Sie vernünftig arbeiten können, ohne große Rückstände !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.05.2023 18:06
... als alter Haarspalter würde ich sagen: nicht über jeden, der den FEZ erhält, sondern für jeden. Denn der FEZ ist nicht zuletzt wegen der mit ihm verbundenen mittelbaren Geschlechterdiskriminierung, wegen des mit ihm verbundenen Bruchs des Steuergeheimnisses und weil er zulasten einer amtsangemessenen Alimentation aller Landesbeamten geht, kein allgemeiner Grund zur Freude, sondern sachlich Ausdruck des wissentlich und willentlich vollzogenen Verfassungsbruchs. Für jeden einzelnen Kollegen, der ihn erhält, kann man sich nur freuen, da er deshalb weniger stark unteralimentiert wird - als Ausdruck des gezielt aufrechterhaltenen Verfassungsbruchs ist er allerdings generell kaum ein Grund zur Freude, denke ich, und zwar auch kaum für jene Beamte, denn er kontinuiert verfassungswidrig auch ihre Unteralimentation.

Zugleich sollte sich jeder in Bremen in der Öffentlichen Verwaltung im Angestelltenverhältnis Beschäftigte klarmachen, dass die Rückkehr zu einer verfassungskonformen und damit amtsangemessenen Alimentation auch für ihn ökonomische positiv sein wird. Denn damit werden die Gewerkschaften und Verbände starke Argumente in die Hand bekommen, um die ebenfalls notwendigen deutlichen Erhöhungen der Tariflöhne angehen zu können. Wer im gleichen Boot sitzt (wenn auch rechtlich betrachtet offensichtlich nicht an derselben Stelle), sollte sich darauf besinnen, wer das Steuer hält und die Kommandos gibt - und das sind eher nicht jene anderen, die ebenfalls das Ruder schwingen dürfen.

Wie angekündigt nun nach meiner Rückkehr noch ein paar Daten:

Das aktuell 95 %-Perzentil der laufenden Unterkunfts- und Betriebskosten betrug 2021 (aktuellere Daten liege bislang noch nicht vor) 967,- €. Für die Heizkosten ist in Bremen eine 85 qm große Wohnung heranzuziehen: Die heranzuziehenden Kosten pro Quadratmeter Fernwärme des Heizsystems Fernwärme betrugen im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 24,71 €; gegebenenfalls ist der Höchstwert für Wärmepumpen in Höhe von 25,91 € heranzuziehen. Entsprechend sind jährliche Heizkosten in Höhe von 2.100,35 € bzw. 2.202.35 € und also monatliche Heizkosten in Höhe von 175,03 € bzw 183,53 € zugrundezulegen. Die warmen Unterkunftskosten haben sich 2022 von daher pro Monat auf 1.142,03 € bzw. 1.150,53 € belaufen. Wegen der von mir gestern beschriebenen evident sachwidrigen Bemessungsmethodik ist der Gesetzgeber von entsprechenden monatlichen Kosten in Höhe von nur 1.064,- € ausgegangen (vgl. meinen gestrigen Beitrag). Nimmt man nur den Heizkostenwert für Fernwärme als Maßstab, dann sind die warmen Unterkunfstkosten gezielt um 6,8 % zu gering bemessen worden. Legen wir also weiterhin nur die evidenten Fehlbeträge zugrunde (also unter Ausklammerung der mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sachgerecht betrachteten Kosten der Bedarf für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife), ergibt sich das folgende Bild:

Grundsicherungsniveau 2022

Regelsätze (1):                1.456,00 €
+ Unterkunftskosten:          967,00 €
+ Heizkosten:                     175,03 €
+ Bedarfe für B. u. T.:         139,27 €
+ Sozialtarife:                      23,03 €
+ ÖPNV-Ticket:                    92,46 €
+ Einmalzahlung (2):           33,33 €
+ mtl. Sofortzuschlag (3):    20,00 €
Monatsbetrag:                  2.906,12 €
Jahresbetrag:                  34.873,44 €

Mindestalimentation

Monatsbetrag:                  3.342,04 €                 
Jahresbetrag:                 40.104,46 €

(1) § 2 RBSFV 2022 v. 23.09.2021 (BGBl. I 2021, S. 4389)
(2) Art. 1 Ziff. 2 § 73 d. Gesetzes v. 23.05.2022 (BGBl. I 2022, S. 760)
(3) Art. 1 Ziff. 2 § 72 d. Gesetzes v. 23.05.2022 (BGBl. I 2022, S. 760)


Die Gesetzesbegründung ist von einem jährlichen Grundsicherungsniveau in Höhe von 33.123,74 € sowie einer entsprechenden Mindestalimentation in Höhe von 38.092,30 € ausgegangen. Beide Beträge sind um rund fünf % zu gering bemessen worden (s. S. 50 unter https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/hb/hb-brembbvanpg-2022-senatsvorlage.pdf).

Legt man nun die gestern bemessene Nettoalimentation im Jahr 2022 in Höhe von 31.458,94 € zugrunde, die insgesamt einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern bis November nach A 4/1 und ab Dezember nach A 5/2 gewährt worden ist, dann ergibt sich eine Nettoalimentation, die 3.414,5 € pro Jahr und 284,54 € pro Monat unterhalb des Grundsicherungsniveaus sowie 8.645,52 € pro Jahr und 720,46 € pro Monat unterhalb der Mindestalimentation lag. Die Nettoalimentation war trotz der Novellierungen des Besoldungsrechts um mindestens 21,6 % zu gering bemessen worden. Im übertragenen Sinne hat ein entsprechender Kollege bis Mitte September eine Besoldung erhalten, um in den rund elf Wochen danach unentgeltlich Dienst verrichtet zu haben.

In der gestrigen Bemessung der Besoldungsgruppe A 8/2 habe ich in der Betrachtung die Beträge von Januar bis November versehentlich mit dem Faktor 12 multipliziert und nicht mit dem Faktor 11, sodass ich hier von einem deutlich zu hohen Besoldungsniveau ausgegangen bin. Korrgiert man diesen Fehler, dann betrug die Bruttobesoldung in A 8/2 2022 nur 37.905,30 € (und nicht 40.906,24 €). Entsprechnd ist auch noch ein entsprechender Beamter unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert worden:

Bruttobesoldung:        37.905,30 €
- steuerlicher Abzug:     1.956,00 € (BEG-Anteil: 492,69, vgl. S. 9 der Gesetzesbegründung)
- PKV:                          6.874,68 € (vgl. die Anlage auf der S. 50)
- Pflegeversicherung:       425,28 €
+ Kindergeld:               5.256,00 €
Nettoalimentation        33.905,34 €

Die gewährte Nettoalimentation verblieb gleichfalls noch um knapp 970,- € unterhalb des Grundsicherungsniveaus in Höhe von 34.873,44 €.

Betrachten wir nun also die entsprechende Besoldungsgruppe A 10/2, dann ergibt sich das folgende Bild:


Jan. bis Nov.

Monatsbrutto:                3.435,73 € x 11
Besoldungsniveau:       37.793,03 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb/a/2021?id=beamte-bremen-2021&g=A_10&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=3&r=0&zkf=0)

Dezember:
Besoldungsniveau:        3.724,77 €
Sonderzahlung:               710,00 €
Familienergänzungsz.       410,00 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb?id=beamte-bremen&g=A_10&s=2&f=3&fstand=v&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=)

Einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern ist 2022 eine Bruttobesoldung in Höhe von 42.637,80 € gewährt worden. Daraus folgt unter den gerade betrachteten Prämissen folgende Nettoalimentation:

Bruttobesoldung:        42.637,80 €
- steuerlicher Abzug:     3.122,00 € (BEG-Anteil: 492,69, vgl. S. 9 der Gesetzesbegründung)
- PKV:                          6.874,68 € (vgl. die Anlage auf der S. 50)
- Pflegeversicherung:       425,28 €
+ Kindergeld:               5.256,00 €
Nettoalimentation        37.471,84 €

Der entsprechende Beamter wurde zwar um rund 7,5 % oberhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert. Er verfehlte aber die Mindestalimentation in Höhe von 40.104,46 € ebenfalls noch recht deutlich.

Und damit wären wir abschließend bei der Besoldungsgruppe A 11/3:

Jan. bis Nov.

Monatsbrutto:                3.852,15 € x 11
Besoldungsniveau:       42.373,65 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb/a/2021?id=beamte-bremen-2021&g=A_11&s=2&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2023&stkl=3&r=0&zkf=2)

Dezember:
Besoldungsniveau:        4.152,85 €
Sonderzahlung:               710,00 €
Familienergänzungsz.       410,00 €
(vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hb?id=beamte-bremen&g=A_11&s=3&f=3&fstand=v&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=)

Einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern ist 2022 eine Bruttobesoldung in Höhe von 47.646,50 € gewährt worden. Daraus folgt unter den gerade betrachteten Prämissen folgende Nettoalimentation:

Bruttobesoldung:        47.646,50 €
- steuerlicher Abzug:     4.406,00 € (BEG-Anteil: 492,69, vgl. S. 9 der Gesetzesbegründung)
- PKV:                          6.874,68 € (vgl. die Anlage auf der S. 50)
- Pflegeversicherung:       425,28 €
+ Kindergeld:               5.256,00 €
Nettoalimentation        41.196,54 €

In der entsprechenden Besoldungsgruppe A 11/3 ist nun die Mindestalimentation in Höhe von 40.104,46 € um rund 1.100,- € überschritten worden. Hier ist nun also 2022 ein Besoldungsniveau gewährt worden, das nicht sehr viel geringer eigentlich einem entsprechenden Beamten in der untersten Besoldungsgruppe zu gewähren gewesen wäre (nicht umsonst ist davon auszugehen, dass ein realitätsgerecht bemessenes Grundsicherungsniveau noch höher liegen muss, da ich ja keine realitätsgerechten Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für die Sozialtarife zugrunde legen konnte - s.o.). Die Besoldungssystematik zeigt sich bis mindestens in die Besoldungsgruppe A 10 hinein als evident verletzt - diese Verletzung strahlt in alle Besoldungsgruppen aus. Weiterhin werden also alle Landesbeamten in Bremen in einem deutlichen Maße unteralimentiert - diese mindestens 15-jährige Kontinuität hat die letztjährige Novellierung des Besoldungs- und Beamtenrechts nicht einmal in Ansätzen korrigiert und geheilt. Im übertragenen Sinne dürften 2022 zumindest alle verheirateten Bremer Landesbeamte mit zwei Kindern mehr als zehn Wochen unentgeltlich Dienst verrichtet haben.

Der Gesetzgeber und die Landesregierung dürfen kaum darauf hoffen, dass die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (die Jahre 2013 und 2014 betreffend) irgendwelche für sie frohe Botschaften enthalten könnte. Die Unteralimentation von sämtlichen Landesbeamten ist in einem so deutlichen Maße gegeben und offensichtlich, dass sie keiner Rechtfertigung zugänglich ist - all das ist der Bürgerschaft und der Landesregierung seit spätestens 2020 bekannt. Nicht umsonst hat man in den von mir gezeigten Bemessungen wissentlich und willentlich keine sachgerechten Bemessungen vorgenommen - der wissentliche und willentliche Kern dieser Entscheidungen zeigt sich darin, dass man in der Gesetzesbegründung regelmäßig die bundesverfasungsgerichtliche Rechtsprechung korrekt reproduziert hat, um sie dann eben nicht sachgerecht anzuwenden. Darin zeigt sich die Bremische Bürgerschaft als Teil des "länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruchs", von dem Ulrich Battis spricht.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 10.05.2023 07:54
SwenTanortsch, an die Geschlechterdiskriminierung und den Bruch des Steuerechts hatte ich bisher nicht gedacht, aber Du hast völlig recht. Ich bin sehr gespannt, wann es weitere Bescheide zum FEZ gibt und vor allem wie sie inhaltlich aussehen. Leider bin ich noch nicht dabei und warte noch ab.
Eine andere Frage, die sich mir neben der ganzen Thematik stellt, wer bist Du Swen Tanortsch, ich bin ein einfacher Beamter des Landes Bremen, aber Du ? Woher nimmst Du all das Wissen und die Zeit !
Gerne lese ich Deine Ausführungen, auch wenn Sie für mich oft einiges an Nacharbeit und Recherche erfodern.
Einfach mal Danke dafür !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Finanzer am 10.05.2023 08:44
Eine andere Frage, die sich mir neben der ganzen Thematik stellt, wer bist Du Swen Tanortsch

Er ist der Held den wir brauchen, aber nicht der, den wir verdienen.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 10.05.2023 08:52
Nebulös !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.05.2023 09:52
Gern geschehen, Zauberberg. Wer ich bin, spielt ja keine Rolle - nur so viel: Als Personalrat, der in seiner Dienststelle seit recht langer Zeit die Rechtsgeschäfte betrachtet, habe ich mich ab 2015 wiederkehrend auch mit dem seitdem zunehmend deutlicher werdenden Rechtssprechungswandel des Bundesverfassungsgerichts und seinen Konsequenzen beschäftigt. Als im Herbst 2018 der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgericht wörtlich hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation hier in Niedersachsen sagte: "Wir haben in erschreckender Weise festgestellt, dass dies in all den Jahren nicht erreicht wurde" (https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/bundesverwaltungsgericht-leipzig-beamtenbesoldung-niedersachsen-verfassungswidrig-10408736.html), habe ich angefangen, mich tiefgehend in die Thematik einzuarbeiten, da Bundesrichter mit solchen Formulierungen - der Betonung eines "Erschreckens" des Senats - bekanntermaßen eher vorsichtig sind. Dieses Erschrecken konnte ich im Verlauf der nächsten halben Jahrs mehr und mehr nachvollziehen, da das vielschichtige Thema mir dort ans Herz gewachsen ist (ums mal so auszudrücken). Als das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - zu weitgehend dem erwartbaren Ergebnis gekommen ist und weil sich auch die hiesige Politik bis dahin weiterhin als weitgehend überwiegend als nicht willens gezeigt hatte, ihre verfassungsmäßigen Pflichten zu erfüllen, womit sie sich in das entsprechende Handeln aller Besoldungsgesetzgeber und Regierungen einreihte, habe ich mit dem Aufruf des Themas u.a. hier im Länderforum mir das Ziel gesetzt, es allgemein bekannter zu machen und mit dazu beizutragen, die Zahl der Widersprüche über Niedersachsen hinaus zu erhöhen.

Dieses Ziel verfolge ich seitdem mit einer gewissen Hartnäckigkeit - auch weil nach meiner Lebenserfahrung Regierende, die sich nicht an die Verfassung gebunden sehen, jederzeit der Gefahr unterliegen, zu Herrschenden zu werden. Als Beamter bin ich nicht bereit, solche ggf. eintretenden Prozesse zu tolerieren, da ich qua Eid an Recht und Gesetz gebunden bin; als Teil des Souveräns reagiere ich allergisch auf Machtmissbrauch, und zwar nur umso mehr, wenn es um die hinsichtlich eines jeden Gemeinwesens neuralgische Stelle staatlicher Gewalt innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung geht, soll heißen, ich bin weiterhin weder als Beamter noch als Staatsbürger bereit, mich ohne Weiteres staatlicher Willkür zu beugen - und zugleich weiß ich mich glücklicherweise in der Bundesrepublik Deutschland, also in einem Gemeinwesen, da mich das außer ein wenig Arbeit sonst nicht viel kostet, was ich zugleich möchte, dass dem nicht nur für mich so bleibt. Denn mir stehen seit dem Herbst 1989 die Laster der Bereitschaftspolizei mitsamt der Räumschilder bildhaft vor Augen, mit denen jene, die sich gegen die staatliche Willkür stemmten, zusammengeschoben werden sollten; dieses Bild hat sich mir tief in die Seele gebrannt, und zwar mit der damals sich bei dem jungen Menschen, der ich zu jener Zeit war, stark verbundenen Hoffnung, das in der Bundesrepublik niemals erleben zu müssen, also niemals eine staatliche Gewalt erleben zu müssen, die sich selbst so sehr sämtlicher Legitimität beraubt hat, dass sie am Ende nur noch die "Pekinger Lösung" oder ihren eigenen Untergang als Alternativen zur Verfügung hat. Denn darauf habe die verdorbenen Greise nicht nur im Wandlitzer Ghetto gezielt hingearbeitet, ohne es weitgehend zu bemerken: https://www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/volkspolizei/demonstration-polizisten-training-stasi-film-interview100.html

Davon sind wir hier zum Glück heute noch einigermaßen weit entfernt - aber leider ist seitdem offensichtlich die Zahl geschichtsvergessener Trottel (leider gibt's für entsprechend Handelnde m.E. keinen sie präziser charakterisierenden Begriff) auch hier in der Bundesrepublik nicht kleiner geworden, die mit großer Macht ausgestattet Hybris pflegen und also offensichtlich verdrängen, dass ihre Willkür Hand an unser Gemeinwesen legt - und zwar nicht zuletzt, da sie keine geringer werdende Zahl an Beamten ihrem Dienstherrn entfremdet, was auf Dauer nicht gutgehen kann. Ulrich Battis hat dazu erst unlängst wie immer kluge Worte gefunden und sie ihnen ins Stammbuch geschrieben, ohne dass diesen Traumtänzern offensichtlich weiterhin ein Lichtlein aufginge: https://www.sbb.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-abgegeben/ Wenn's erst soweit oder so weit ist, nützt auch kein Winken von der Tribüne der Geschichte mehr: https://www.geschichte-abitur.de/quellenmaterial/quellen-weimarer-republik/karikatur-zur-weimarer-republik

Und entsprechend sind die Gesetzgeber wiederkehrend daran zu erinnern:

"Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums" (Rn. 22 der aktuellen Entscheidung). Das Alimentationsprinzip "verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren" (Rn. 23). "Die Besoldung stellt in diesem Zusammenhang kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar. Sie ist vielmehr ein 'Korrelat' des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Richter- und Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen [...] Die Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position, zu der die individuelle Garantie einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung durch das Alimentationsprinzip und die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung wesentlich beitragen, bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot" (Rn. 24). "War der Beamte ursprünglich allein dem Regenten verpflichtet, wandelte er sich mit dem veränderten Staatsverständnis vom Fürsten- zum Staatsdiener. Seine Aufgabe war und ist es, Verfassung und Gesetz im Interesse des Bürgers auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten. Das Berufsbeamtentum als Institution gründet auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung. Es soll eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden" (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, Rn. 118) "Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen." (Rn. 26 der aktuellen Entscheidung) "Die von Verfassungs wegen geschuldete Alimentierung ist nicht eine dem Umfang nach beliebig variable Größe, die sich einfach nach den 'wirtschaftlichen Möglichkeiten' der öffentlichen Hand oder nach den politischen Dringlichkeitsbewertungen hinsichtlich der verschiedenen vom Staat zu erfüllenden Aufgaben oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lässt" (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, Rn. 91).
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 10.05.2023 10:14
SwenTanortsch, da scheinen wir annähernd der gleiche Jahrgang zu sein. Ich jedoch bin in Bremen gerade erst in die Thematik bzw. Auseinandersetzung eingestiegen, welche Sie in Niedersachsen schon eine Ewigkeit betreiben.
Gleichwohl ist meine Interesse an dieser Auseinandersetzung sehr hoch und ich muß sagen, auch im Spassbereich.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.05.2023 10:35
Ja, Zauberberg, das Thema ist vielschichtig, was mich an ihm ebenfalls durchgehend interessiert hat und mich weiterhin für es mit einnimmt. Zugleich wird es auch in Bremen mit der Veröffentlichung der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einiges für die Medien zu berichten geben, schätze ich. Falls Du noch Literatur suchst, ich habe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg297243/topicseen.html#msg297243 unter der Nr. 5764 mal verschiedene Literaturverweise eingestellt.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 10.05.2023 10:53
Vielen Dank ! Ich werde lesen ! Gibt es eigentlich irgendwo schon ein Widerspruchs Formular amtsnagemessene Allimentation 2023 für Bremen ?

Bei allem Willen etwas zu erreichen, bedauere ich die Mitarbeiter/innen bei der Perfoma Nord und möchte denen meinen allerherzlichsten Dank aussprechen für die Arbeit, die sie unter den vorliegenden Umständen leisten.
Dieses ist keine Ironie und kommt wirlklich von Herzen !

Den Entscheidungsträgern bei der Performa Nord kann man nur anraten Konzepte zur PersonalBINDUNG zu entwickeln und darüber nachzudenken, ob die Vergütung/Besoldung angemessen ist.


Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 10.05.2023 11:35
Mit dem Widerspruch hast Du noch etwas Zeit, da er grundsätzlich für das Kalenderjahr zu stellen ist, sodass er erst am Ende des Jahres gestellt werden muss. Auch wird sich die Rechtslage im Zuge der zu erwartenden Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung ab dem Herbst ändern - zugleich dürften Senat und Bürgerschaft durch die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter einigen Druck geraten, was gleichfalls - wenn auch wohl eher im nächsten Jahr - zu Veränderungen des Besoldungsgesetzes führen dürfte.

Dem, was Du zu und über die Kolleginnen und Kollegen bei der Performa Nord schreibst, ist nur zuzustimmen. Sie dürfen den ganzen Unsinn und nicht selten auch den verständlichen Frust der Betroffenen ausbaden, für den andere die Verantwortung tragen. Auch darin zeigt sich das ganze Armutszeugnis, das sich die Bürgerschaft wiederkehrend selbst ausstellt. Die schon lange vom Dienstherrn nicht mehr empfundene Treuepflicht dürfte auch dort mehr und mehr Wirkung zeitigen. Wie haben letztes Jahr um diese Zeit die beiden Besoldungsrechtsexperten des dbb Alexia Tepke und Andreas Becker hervorgehoben: "Mit der Benennung von objektiv überprüfbaren Kriterien und wiederholten Präzisierungen für die Besoldungsgesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht bedarf es jetzt in jedem Besoldungsrechtskreis deutlich erkennbarer und klarer Verbesserungen, um das massiv erschütterte Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wieder zurückzugewinnen und den Alimentationsklagekreislauf zu durchbrechen" (ZBR 143 (153)).

Tatsächlich ist seitdem generell und auch in Bremen genau das Gegenteil geschehen. Wenn selbst noch weite Teile des ehemals mittleren Diensts unterhalb der Grundsicherung und nicht minder weite Teile des ehemals gehobenen Diensts gezielt unterhalb der Mindestalimentation besoldet werden, dann muss man sich wirklich fragen, was in den Köpfen der Verantwortungsträger vor sich geht, die nun allenthalben auf den Wahlplakaten zu sehen sind. Nicht umsonst ist das Gesetz ohne weitere Aussprache im Oktober des letzten Jahres einstimmig beschlossen worden, vgl. S. 5905 unter https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/protokoll/P20L0040.pdf Wen die Haltung der jeweiligen Parteien interessiert, wie sie von ihren jeweiligen Rednern dargestellt worden ist, findet hier ab der S. 5576 ihre Wortbeiträge der ersten Lesung: https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/protokoll/P20L0039.pdf
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Magda am 11.05.2023 09:13
Vielen Dank ! Ich werde lesen ! Gibt es eigentlich irgendwo schon ein Widerspruchs Formular amtsnagemessene Allimentation 2023 für Bremen ?

Bei allem Willen etwas zu erreichen, bedauere ich die Mitarbeiter/innen bei der Perfoma Nord und möchte denen meinen allerherzlichsten Dank aussprechen für die Arbeit, die sie unter den vorliegenden Umständen leisten.
Dieses ist keine Ironie und kommt wirlklich von Herzen !

Den Entscheidungsträgern bei der Performa Nord kann man nur anraten Konzepte zur PersonalBINDUNG zu entwickeln und darüber nachzudenken, ob die Vergütung/Besoldung angemessen ist.
Vollste Zustimmung!

Und zum Widerspruch: Die ver.di hat letztes Jahr erst gegen Ende des Jahres einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 12.05.2023 08:58
Danke Magda ! Hat ja auch noch Zeit mit dem Widerspruch !

Ich gebe zu, da Mefisto sein Bewilligung nun schon eine Woche hat, werde ich auch langsam neugierig.
Würde mich interessieren, ob es bei der Performa Nord über eine zentrale Stelle läuft oder dem/der jeweiligen Sachbearbeiter*in zugeordnet ist, also quasi mein(e) Sachbearbeiter*in gerade etwas mehr absäft als der/die Sachbearbeiter*in von Mefisto. Geduld ist nicht meine Tugend !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 24.05.2023 11:29
Ich muß doch noch einmal in die Runde fragen.

EIN Mitglied dieses erlauchten Kreises, der/ide Mefisto hat schon einen Bescheid über den FEZ bekommen.

Da dieses Ereignis nun fast einen Monat her ist und die Beantragung an sich sechs Monate, sei die Frage erlaubt, ob noch eine(r) von uns eine Bescheid von der Performa Nord erhalten hat ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Der Obelix am 24.05.2023 11:36
6 Monate nach Antrag noch nicht mal den (dann rechtswidrigen) Bescheid erhalten. Da ist man fassungslos.

Erst ein ach so tolles Antragsverfahren einführen und über den grünen Klee loben und dann passiert in 6 Monaten genau gar nichts. Einfach unfassbar.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 31.05.2023 17:29
@SwenTanortsch und natürlich alle in der Runde : Einer meiner Kollegen hat nun die Aufforderung bekommen, da er ein Stiefkind hat, dass er das Einkommen des leiblichen Vaters angeben soll ! Zum einen besteht null Kontakt zu diesem Vater und weiter würde dieses natürlich bedeuten, dass alle Grenzen überschritten werden und somit kein FEZ gezahlt werden würde. Seine Frau bekommt keinen Unterhalt, dieser wäre nach meiner Auffassung anzugeben.

Nach meiner Auffassung kann seine Frau nicht genötigt werden, ihren Ex-Mann zu kontaktieren. Da dessen Einkünfte und der Kindesunterhalt nicht relevant sind im Sinne der Vorschrift.

Wie sehen Sie / Ihr es ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Bastel am 31.05.2023 19:54
Es wird immer absurder in diesen Land…
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.05.2023 22:59
Ich befürchte, dass die Aufforderung den § 1580 BGB zur Grundlage haben wird, der besagt: "Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden." Der genannte § 1605 BGB besagt in Abs. 1: "Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden." Die vom Bremer Gesetzgeber kodifizierte Form der Besoldung setzt entsprechend voraus, dass der geschiedene Ehepartner von seinem ehemaligen Ehepartner zunächst zur Herausgabe von Verdienstbescheinigungen - bzw. sämtlich weiterer ggf. notwendiger Nachweise - aufgefordert wird und dass dieses Recht vom Auffordernden ggf. gerichtlich durchgesetzt wird, worin sich ein weiteres Mal der offensichtlich verfassungswidrige Gehalt der Regelung offenbart. Denn da ggf. der vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Gehalt der Mindestalimentation bis auf Weiteres nicht gewährt wird und in nicht wenigen Fällen insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen davon auszugehen ist, dass ohne die Gewährung des entsprechenden FEZ nur eine Alimentation unterhalb des Grundsicherungsniveaus vollzogen wird - diese Gefahr wird mit zunehmender Kinderzahl nur umso größer -, sollte davon auszugehen sein, dass auch diese Regelung keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht finden kann. Denn in Anbetracht der Überlastung der Gerichte und unter Beachtung des Instanzenwegs dürfte eine ggf. notwendige Klage eine mehrjährige Alimentation unterhalb des Grundsicherungsniveaus nach sich ziehen.

Darüber hinaus bleibt zu bedenken, dass die Performa Nord weiterhin wegen § 30 AO nicht berechtigt ist, die Steuerbescheide Dritter anzufordern, denn zu deren Einsicht hat sie entsprechend kein Recht. Auch der geschiedene Ehepartner kann weder durch seinen ehemaligen Ehepartner noch durch das Land Bremen dazu gezwungen werden, seinen Steuerbescheid offenzulegen (im Sinne von § 1580 oder § 1605 BGB können nur Belege, kann aber nicht der Steuerbescheid angefordert werden). Insofern stellt sich die Frage, ob es das Land darauf ankommen ließe, sofern es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Angaben des geschiedenen Ehepartners - insbesondere die Vollständigkeit seiner Angaben betreffend - hegte, ihn auf die vollständige Herausgabe sämtlicher notwendiger Unterlagen zu verklagen - darüber hinaus bliebe weiterhin die Frage, wie in diesem Fall ggf. bis zum rechtkräftigen Ergebnis einer solchen Klage mit dem grundrechtgleichen Indivdualrecht des Beamten und seiner Familie, amtsangemessen alimentiert zu werden, verfahren werden soll.

Hinsichtlich des steuerlich veranlagten Ehepartners sieht das prinzipiell übrigens ähnlich aus - was bedeuten müsste, dass das Land bei ggf. vorliegendem Zweifel an den Angaben des in keinem unmitelbaren Rechtsverhältnis zu ihm stehenden Ehepartners diesen offensichtlich ebenfalls verklagen müsste. Da der FEZ insbesondere die Alimentation der Familie sicherstellen soll, kann es darüber hinaus augenscheinlich keine zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von geschiedenen und weiterhin vermählten Ehepartnern geben. Auch diese beiden letzten Absätze zeigen den verwaltungsrechtlichen Unsinn der vollzogenen Kodifizierung. Denn insgesamt gilt es zu beachten, dass es um folgende Einkünfte geht, die ggf. nachzuweisen sind (vgl. die Nr. 4 des hier eingestellten Merkblattes https://performanord.bremen.de/dokumente/familienzuschlag-besitzstandszulage-8841):

"Bei den nachzuweisenden Einkünften handelt es sich gemäß § 2 Abs. 3 Einkommensteuer-
gesetz (EStG) um:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
oder vergleichbare ausländische Einkünfte.
Zu den nachzuweisenden Einkünften zählen auch Leistungen im Sinne des § 32b Abs. 1
Satz 1 Nummer 1 EStG wie beispielsweise
- Arbeitslosengeld,
- Krankengeld,
- Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz."

Sofern der Kollege gewerkschaftlich organisiert ist, kann ihm nur geraten werden, sich an die Rechtsabteilung seiner Gewerkschaft zu wenden. Sofern er nicht entsprechend organisiert ist, würde ich den Personalrat einschalten, der wiederum über die Möglichkeit verfügt, sich rechtlich beraten zu lassen.

Das Interesse, um das es mit der Einführung des FEZ offensichtlich geht, macht augenscheinlich der letzte Satz des genannten Merkblatts deutlich:

"Sollten Sie nach Durchsicht dieser Hinweise bereits zu dem Ergebnis kommen, dass Sie
keinen Anspruch auf die Gewährung des Familienergänzungszuschlages haben, ist die
Abgabe einer Erklärung nicht erforderlich."
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 01.06.2023 07:44
Danke SwenTanortsch !

Ich finde es nur so unlogisch, dass das Einkommen meines Kollegen für das eheliche Kind nicht relevant ist, aber der leibliche Vater des Stiefkindes muß sein Einkommen darlegen.
Eigentlich gilt doch nur das Einkommend der Frau ! Würde der leibliche Vater des Stiefkindes nachehelichen Unterhalt an die Frau zahlen, wäre es aus meiner Sicht als Einkommen der Frau anzusehen. Sebst der Unterhalt für das Kind ist nicht ihr Einkommen und würde unberücksichtigt bleiben.

...oder wie sehen Sie es ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.06.2023 08:30
Ohne dass ich mich tief genug mit der Frage beschäftigt habe und zugleich die konkrete rechtliche Regelung des Bremer FEZ hinreichend genug erinnerte (leider vergisst man wiederkehrend (zu) schnell, was man nicht regelmäßig betrachtet), hört sich das, was Du schreibst (da wir uns hier im Forum gegenseitig Duzen, bleibe ich weiterhin beim "Du" - wenn Du nicht möchtest, musst Du mich nicht Siezen), schlüssig an. Eventuell ist dieses Faktum, dass die Einkünfte des geschiedenen Ehegattens hinsichtlich der Einkünfte des Beamten und seiner Ehefrau zu keiner Veränderung führen, dem Sachbearbeiter in der Performa Nord nicht bewusst oder er legt ggf. ob der vielen neuen Regelungen und Prüfungsaufträge die Sachlage falsch aus - vom Gefühl her ist es auf jeden Fall nicht verhältnismäßig, dass Verdienstbescheinigungen oder auch nur Auskünfte Dritter herangezogen werden sollten, die für die sachlich notwendigen Bemessungen unerheblich sind. Hier sollte m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung des geschiedenen Ehemanns vorliegen, wie es vom Bundesverfassungsgericht als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt worden ist. Als Folge sollte die Aufforderung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig sein.

Insofern würde ich anstelle des Kollegen ggf. zunächst einmal mit dem Sachbearbeiter der Performa Nord sprechen, ihm die Sachlage schildern und um Auskunft über die konkreten rechtlichen Grundlage bitten, die der Entscheidung zugrunde liegen, ihn aufzufordern, Auskünfte über die Einkünfte des geschiedenen Ehemanns seiner Ehefrau beizubringen, die wiederum offensichtlich keine sachliche Relevanz bei der Bemessung des Familieneinkommens haben - darüber hinaus würde ich an seiner Stelle ggf. die geltenden Widerspruchsfristen beachten, sofern bereits vonseiten der Performa eine Entscheidung über seine Ansprüche vollzogen worden ist.

Halte uns nach Möglichkeit hier auf dem Laufenden, wie sich der Fall weiterentwickelt, wie also ggf. die Auskunft des Sachbearbeiters aussieht. Denn hiervon könnten ggf. weitere Kolleginnen und Kollegen betroffen sein, nämlich sofern man von ihnen ähnliche Informationen erwartete.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 01.06.2023 10:24
Danke SwenT. !

Mein Kollege hat mit einem Vorgesetzten der Performa Nord gesprochen. Es ist in der Tat so, dass nach Anweisung des Senators für Finanzen, die Einkünfte der Stiefväter/mütter einzubeziehen sind und somit eigentlich im Großteil der Fälle damit der FEZ für diese Kinder nicht gezahlt wird. Eine befriedigende Begründung warum dieses so ist, konnte ihm also nicht gegeben werden. Es wurde davon gesprochen, dass die Vorschrift neu ist und es zukünftig  evtl. zu anderen Anweisungen kommen könnte, wenn erste Erfahrungen vorliegen.

Es bleibt spannend ! Der Kollege ist unentschlossen, wie er nach Erhalt des Bescheids weitermacht.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Malkav am 01.06.2023 10:51
Es bleibt spannend ! Der Kollege ist unentschlossen, wie er nach Erhalt des Bescheids weitermacht.

Ach ich glaube das VG Bremen wäre nicht soooo böse über eine Gelegenheit kurzfristig etwas zum Verfahren zur Bewilligung des FEZ und ggf. dessen Vereinbarkeit mit Art. 33 GG und/oder § 30 AO sagen zu dürfen.

Wenn der Antrag deines Kollegen formell negativ beschieden werden würde, müsste dieser Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Ich würde das benannte Rechtsmittel durchziehen wollen. Spannend wird es dann, ob das VG bereits diese erste Gelegenheit dazu nutzen würde die Norm dem BVerfG vorzulegen. Eine Vorlage auf Landesebene an den Staatsgerichtshof Bremen scheitert wohl an der fehlenden Verweisung in der Landesverfassung.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.06.2023 18:44
Das sind wie immer wichtige Gedanken, Malkav - und zugleich ist es wichtig, dass bei einer negativen Bescheidung innerhalb der zu beachtenden Frist Widerspruch eingelegt wird, Zauberberg, so wie das Malkav ebenfalls hervorhebt. Darauf würde ich den Kollegen noch einmal hinweisen.

Denn wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe, sollte eine so praktizierte Regelung, wie sie der Vorgesetzte skizziert, keiner Prüfung der Verhältnismäßigkeit standhalten - nicht umsonst dürfte sich diese Vorgehen der Verwaltung kaum aus dem Gesetz ableiten lassen. Denn das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung hat - wie allein schon die Artikel, aus denen es abgeleitet wird, einen verfassungsrechtlich hohen Rang. Darüber hinaus würde ich dem Kollegen raten, einzufordern, dass ihm die konkrete Anweisung des Finanzsenators zur Verfügung gestellt wird. Diese Einforderung, die schriftlich erfolgt (und sachlich, freundlich und inhaltlich bestimmt formuliert werden sollte) würde ich darüber hinaus jeweils mit Datum dokumentieren und das ebenso in der Einforderung ankündigen. Auch auf dieses Ergebnis wäre ich gespannt. Denn der Finanzsenator muss ja sein Handeln auf eine gesetzliche Grundlage stellen können. Auch das Gespräch mit dem Vorgesetzen der Performa Nord würde ich mittels eines Gesprächsprotokolls dokumentieren (nicht zuletzt mit jeweils dem Datum des Gesprächs und des Protokolls) und es dem Vorgesetzen zusenden mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur des Inhalts. Ein solches Vorgehen dürfte gewährleisten, dass das Vorgehen vonseiten des Kollegen gerichtsfest sein dürfte. Es dürfte darüber hinaus nicht unwahrscheinlich sein, schätze ich, dass die jeweilige Reaktion der Adressaten in gewisser Hinsicht interessant werden könnte.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 02.06.2023 11:33
SwenT. ! Du hast völlig recht, die Begründung ist sehr wackelig und mit Sicherheit nicht verhältnismäßig. Jedoch hat mein Kollege schon angedeutet, dass er es dabei belassen wird, weil er sich nicht so (rechts)sicher fühlt, dass er (und auch ich nicht) eine erfolgversprechnde Widerspruchsbegründung formulieren kann, bzw. sich den weitereren Instanzenweg zutraut. Genau das ist, was die Performa/Sen. für Finanzen erreichen will und das macht mich so wütend und sauer. Eine Regelung erstellen, jedoch eine Auslegung schaffen, dass alle Beamte die Stiefväter sind von der Regelung zu 99 % ausgeschlossen sind.
Es freut mich übrigens immer, mich mit Euch auszutauschen, obwohl meine Frau sagt, lass es, es ist ein Kollege und Du regst Dich so auf.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 02.06.2023 17:04
Wir könnten die Regelung auch noch weitergehend betrachten, um deren augenscheinlich sachwidrigen Gehalt vor Augen zu führen: Die Regelung sieht vor, grundrechtlich geschützte Informationen Dritter einzufordern, die für den Sachverhalt sachlich keine Relevanz haben, da die Höhe der Einkünfte jenes Dritten keine Auswirkung für die Bemessung des Familieneinkommens der von der rechtlichen Regelung Betroffenen hat. Darin zeigt sich der nicht verhältnismäßige Charakter der dargelegten Regelung genauso, wie sich die geplante Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung eines Dritten (des geschiedenen Ehepartners der jetzigen Ehefrau) in ihr offenbarte. Tatsächlich ist kein sachlicher Grund gegeben, dass der geschiedene Ehegatte Auskünfte über seine Einkünfte gegenüber seinem ehmaligen Ehegatten - der jetzigen Ehefrau des von der gesetzlichen Regelung betroffenen Beamten - offenlegen müsste. Denn für die Feststellung eventuell gegebener Unterhaltsansprüche wären diese Auskünfte unerheblich, sodass nach § 1580 BGB i.V.m. § 1605 BGB der ehemalige Ehegatte - die jetzige Ehefrau des betroffenen Beamten - keinen Rechtsanspruch, keinen sachlichen Grund, gegenüber seinem ehemaligen Ehegatten anführen könnte, der ihn berechtigte, seine ihm mittelbar durch den Dienstherrn seines Ehemanns auferlegte Forderung zur Einsicht in die Einkünfte jenes Dritten durchzusetzen. Eine entsprechende Klage des ehmaligen Ehegattens - der jetzigen Ehefrau des betroffenen Beamten - gegen den Dritten - den ehemaligen Ehegatten der jetzigen Ehefrau des betroffenen Beamten - müsste jedes Verwaltungsgericht von daher zurückweisen, da es ihr an einem sachlichen Grund gebrechen würde, sodass eine entsprechende Klage als unbegründet zu betrachten wäre. Eine entsprechende und also sachlich unbegründete Klage sollte folglich prinzipiell ausnahmslos nicht von Erfolg gekrönt sein können - ohne eine erfolgreiche Klage in diesem Fall könnte aber wiederum der jetzige Ehemann der erfolglosen Klägerin seinen ggf. vorhandenen Rechtsanspruch gegenüber seinem Dienstherrn nicht durchsetzen. Darin zeigte sich der mindestens rechtswidrige Charakter der Regelung, die nach Auskunft des Dienstvorgesetzten auf eine Anweisung des Finanzsenators zurückgehen sollte.

Wie gesagt, sofern sich der Dienstvorgesetzte so wie geschildert gegenüber Deinem Kollegen geäußert hat, dürfte davon auszugehen sein, dass er die Rechtslage nicht hinreichend geprüft hat, die ihn hingegen zwingend dazu hätte veranlassen müssen, gegen die von ihm ins Feld geführte Anweisung des Finanzsenators zu remonstrieren - jedenfalls mindestens, sofern er gegenüber Deinem Kollegen hier in einer exekutierenden Form handeln würde. Denn auch der Dienstvorgesetzte unterliegt in seinem dienstlichen Handeln dem § 36 BeamtStG, der in seinen ersten beiden Absätzen lautet:

"(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen."

Genau deshalb würde ich dem Kollegen bei allen ggf. seinerseits vorhandenen Befürchtungen oder Zweifeln raten, das entsprechende Gesprächsprotokoll zu formulieren und es dem Dienstvorgesetzten wie dargelegt mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur vorzulegen. Denn manchmal müssen auch Dienstvorgesetzte und ggf. Finanzsenatoren zum Jagen getragen werden, wenn man möchte, dass sich etwas ändert. Denn sofern vonseiten des Finanzsenators eine entsprechende Anweisung erfolgt sein sollte, wäre diese offensichtlich rechtswidrig - und da ebenfalls Finanzsenatoren der Amtshaftung nach § 839 (1) BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG unterworfen sind, sollte davon auszugehen sein, dass eine entsprechende Anweisung, sofern sie so vorliegen sollte, nicht mehr allzu lange Bestand hätte, sofern gegen sie remonstriert werden würde.

§ 839 Abs. 1 BGB lautet: "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag."

Fahrlässigkeit wäre in diesem Fall offensichtlich auszuschließen, da einem Finanzsenator die geballte juristische Expertise seines Hauses zur Verfügung steht, sodass eine solche Anweisung kaum ohne Vorsatz vollzogen werden könnte.

Art. 34 S. 1 GG hat folgende Ausssage zum Inhalt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."

Da hier explizit von "jemand" und nicht eingeschränkt nur von "Beamten" gesprochen wird, erstreckt sich die Amtshaftung ebenso auf Finanzsenatoren. Es würde folglich als Resultat kein direkter Anspruch gegenüber einem solchen Finanzsenator zur Geltung gebracht werden können, da ein Finanzsenator nicht dem Beamtenstatusgesetz und damit nicht dem dort formulierten ersten Satz des § 48 unterliegt: "Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen" - jedoch sollte ein entsprechend handelnder Finanzsenator, der also als solcher ggf. solche offensichtlich rechtswidrigen Anweisungen vorsätzlich tätigte, mindestens politisch gehörig unter Druck geraten können, sodass er ggf. zur Belastung für die Regierung werden könnte.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.06.2023 08:59
Vielen Dank SwenT. !
Mein Kollege ist hat noch keinen Bescheid erhalten, überlegt jedoch gegen eine negativen Bescheid evtl. doch Widerspruch einzulegen, da ihm Deine Argumentation doch sehr in seiner Auffassung bestätigt.  Kannst Du mir sagen, ob ein dann evtl. folgender Widerspruchsbescheid kostenpflichtig ist und wie hoch diese Kosten wären ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.06.2023 09:37
Ein Widerspruch ist generell erst einmal kostenfrei. Er hat nur zur Folge, dass der eigene Anspruch bis zu seiner negativen Bescheidung aufrechterhalten wird. Zugleich veranlasst er die Verwaltung, die eigene Entscheidung zu prüfen. Kommt sie dabei zu dem Schluss, dass der Widerspruch sachgerecht ist, wird sie ihre Entscheidung korrigieren. Kommt sie hingegen zu dem Schluss, die Entscheidung sei sachlich einwandfrei, wird sie den Widerspruch negativ bescheiden. Danach stände dann der Weg vor das Verwaltungsgericht offen, so wie das Malkav unlängst dargelegt hat. Jener Weg wäre mit Kosten verbunden, die allerdings nicht allzu hoch ausfallen dürften, ggf. hat Dein Kollege auch eine Rechtsschutzversicherung oder er ist Mitglied einer Gewerkschaft, bei der man anfragen könnte, ob sie ein Musterverfahren finanziell begleiten würde. Politisch würde dieser Weg die sich anbahnende neue Landesregierung gleich zu Beginn ggf. deutlich unter Druck setzen - wobei dieser Druck sowieso bereits im Kessel ist, da das Bundesverfassungsgericht in seiner anstehenden Entscheidung eine heute bereits absehbare Entscheidung treffen wird, da in den Jahren 2013 und 2014 - dem von ihm betrachteten Klagezeitraum - das Mindestabstandsgebot eklatant verletzt worden ist, wie es aktuell hier gezeigt wird:

http://www.zbr-online.de/
www.zbr-online.de/click_buy/2023/schwan.pdf

Ergo: Ich würde anstelle Deines Kollegen einem entsprechenden Bescheid auf jeden Fall widersprechen. Das kostet nichts und er hätte daraufhin Gelegenheit, sich im Anschluss zu überlegen, ob er dann den Klageweg beschreiten wollte - sofern eine solche Klage einigermaßen sachgerecht begründet werden würde, dürfte es so kommen, wie das Malkav unlängst dargelegt hat.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.06.2023 10:01
Danke Swen !
Ich meinte, ob der negatie Widerspruchsbescheid kostenpflichtig ist. Danke !
Weiter hatte ich selbst überlegt, ob meine Kollege nicht vielleicht eine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt. Das würde nach meiner Erfahrung, aber nach dem negativem Grundbescheid eine Anfrage bei der Versicherung voraussetzen, denn mit dem negativem Grundbescheid ist der Schaden für den Kollegen entstanden und somit kann die Anfrage bei der Rechtsschutzvericherung erfolgen und dann vielleicht bei Zusage der Kostenübernahme schon der Widerspruch durch einen Fachanwalt der Versicherung oder eines freien Fachanwalt vorgenommen werden. Sehe ich dass richtig ? So, braucht er sich nicht selber an die Formulierung auf einem Rechtsgebiet aufmachen, auf welchem er nicht sicher ist und eine Anwalt hat mehr "Power/Anerkennung" bei der Behörde.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.06.2023 10:42
Ein Widerspruch muss anders als eine Klage nicht umfassend begründet werden, Zauberberg. Der Widerspruch hemmt zunächst nur den Vollzug der von ihm bezweifelten Verwaltungsentscheidung und soll der Verwaltung Gelegenheit geben, ihre Entscheidung sachlich zu prüfen. Entsprechend bedarf es keines umfassenden Widerspruchsschreibens, da die Beweisführungslast der eigenen Sicht erst im Klageverfahren umfassend zu erfolgen hat. Entsprechend kann ausgehend von der Rechtsmittelbelehrung, die der ablehnende Bescheid standardisiert enthalten wird, ein kurzer Rechtsbehelf formuliert werden, der dann als solcher statthaft ist. Alles, was dafür notwendig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung 4 C 2.18 vom 09.05.2019 klargestellt: https://www.bverwg.de/090519U4C2.18.0

Ich gehe davon aus, dass Dein Kollege auch an dieser Stelle hier im Forum bei der Formulierung Unterstützung erhält, sofern er den Bescheid - natürlich anonymisiert - hier einstellt, nachdem er ihn erhalten hat. Darüber hinaus würde ich zum jetzigen Zeitpunkt an Stelle des Kollegen tatsächlich eine entsprechende Anfrage stellen. Gegebenenfalls kann er, sofern das notwendig sein sollte, sein Anliegen mit dem sachlich unterfüttern, was ich hier unlängst geschrieben habe.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.06.2023 11:07
@Swen, ich habe meinem Kollegen Deine Argumente an die Hand gegeben . Soll er diese ruhig in der Widerspruchsbegründung aufnehmen. Vielleicht wird dem Wiederspruch ja mit dieser Argumentation abgeholfen.
Parallel soll er nach dem Erhalt des Bescheides bei der Rechtsschutzversicherung anfragen.
Bin echt gespannt auf den Bescheid !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.06.2023 12:03
Wünsch Deinem Kollegen alles Gute von mir und halte uns hier auf dem Laufenden, Zauberberg...
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.06.2023 12:23
....wird natürlich gemacht SwenT. !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 07.06.2023 12:56
Kollege sagt Danke für Daumendrücken ! Ist uns sehr dankbar ! In welcher Form würdest Du den Widerspruch an die Performa schicken ! Hauspost, Bundespost, Einschreiben oder mit Rückschein ?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.06.2023 15:16
.. Ich kenne mich hinsichtlich der Performa Nord nicht aus - tendenziell sollte der normale Weg über die Bundespost ausreichen, ggf. kann man noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch nachfragen, ob das Schreiben wohlbehalten angekommen ist. So oder so sollte man am Ende des Schreibens immer eine Eingangsbestätigung fordern.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 21.06.2023 22:04
Swen Tanortsch, wollte Dich ja auf dem Laufenden halten. Mein Kollege hat noch immer keinen Bescheid ! Nunmehr wird darauf gewartet, dass der Vorgesetzte vom Vorgesetzten aus dem Urlaub zurück ist. Mit dem soll der Fall besprochen werden, weil aufgrund der Einzigartigkeit Unsicherheit besteht.  ::)
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.06.2023 00:15
Hab Dank für die Info, Zauberberg - dann wollen wir mal hoffen, dass der Vorgesetzte des Vorgesetzten seinen Urlaub nicht dort gemacht hat, wo man ggf. den Passierschein 38 ausgestellt bekommt, sodass er sein eigenes Haus samt vorliegender Passierscheine dann zum Glück wohl unverändert vorfindet (sofern er dort etwas findet).

Dein Kollege sollte aufpassen, dass er die ihm gesetzte Widerspruchsfrist nicht versäumt, wobei er höchstwahrscheinlich ja auch weiterhin keinen Bescheid erhalten haben wird (schätze ich). Ich bin weiterhin gespannt, wie sich die Sache entwickelt und wünsche Deinem Kollegen weiterhin alles Gute.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 18.07.2023 19:58
Ich wollte nur kurz berichten, insbesondere @SwenTanortsch, eigentlich sollte der Vorgesetzte vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters meines Kollegen (allein das ist schon Slapstick) vor vier Wochen aus dem Urlaub kommen und entscheiden, wo er dann umgehend informiert werden sollte. ABER natürlich ist bisher nichts passiert. In den letzten Wochen war die Performa Nord wegen der Rückstände bei der Beihilfe im örtlichen Fernsehen . Besserung wurde angekündigt, passiert ist an dieser Stelle ebenfalls nichts, denn neben der achtmonatigen Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich des FEZ, sind bei meinen Kollegen zwei Beihilfeanträge seit 4 bzw. 3 Monaten unbearbeitet.

Gibt es hier mittlerweile jemanden, der einen Bescheid zum FEZ bekommen hat, evtl. sogar mit Stiefkind ?

Diese Hilflosigkeit ist schlimm, gerade wenn im Fall der Beihilfe,  durch mangelnde Bearbeitung,  Existenzen bedroht sind , weil Beträge im fünfstelligen Bereich offen sind. Z.B. bei Witwen von Pensionären der Ehemann jetzt im Heim leben.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Magda am 19.07.2023 13:58
Ich wollte nur kurz berichten, insbesondere @SwenTanortsch, eigentlich sollte der Vorgesetzte vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters meines Kollegen (allein das ist schon Slapstick) vor vier Wochen aus dem Urlaub kommen und entscheiden, wo er dann umgehend informiert werden sollte. ABER natürlich ist bisher nichts passiert. In den letzten Wochen war die Performa Nord wegen der Rückstände bei der Beihilfe im örtlichen Fernsehen . Besserung wurde angekündigt, passiert ist an dieser Stelle ebenfalls nichts, denn neben der achtmonatigen Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich des FEZ, sind bei meinen Kollegen zwei Beihilfeanträge seit 4 bzw. 3 Monaten unbearbeitet.

Gibt es hier mittlerweile jemanden, der einen Bescheid zum FEZ bekommen hat, evtl. sogar mit Stiefkind ?

Diese Hilflosigkeit ist schlimm, gerade wenn im Fall der Beihilfe,  durch mangelnde Bearbeitung,  Existenzen bedroht sind , weil Beträge im fünfstelligen Bereich offen sind. Z.B. bei Witwen von Pensionären der Ehemann jetzt im Heim leben.
Bei der Performa hilft es, sich einen Kollegen 2-3 Hierarchiestufen über dem Sachbearbeiter zu suchen und Kontakt aufzunehmen. Ein freundliches Telefonat führt in der Regel dazu, dass Angelegenheiten direkt bearbeitet werden.

Grundsätzlich würde ich allerdings auf Beihilfeanträge, die Kostenerstattungen von mehreren Tausend Euro beinhalten dick und rot "eilt" drauf schreiben (wird soweit ich weiß, auch von der Performa so kommuniziert).
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.07.2023 17:31
Ich wollte nur kurz berichten, insbesondere @SwenTanortsch, eigentlich sollte der Vorgesetzte vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters meines Kollegen (allein das ist schon Slapstick) vor vier Wochen aus dem Urlaub kommen und entscheiden, wo er dann umgehend informiert werden sollte. ABER natürlich ist bisher nichts passiert. In den letzten Wochen war die Performa Nord wegen der Rückstände bei der Beihilfe im örtlichen Fernsehen . Besserung wurde angekündigt, passiert ist an dieser Stelle ebenfalls nichts, denn neben der achtmonatigen Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich des FEZ, sind bei meinen Kollegen zwei Beihilfeanträge seit 4 bzw. 3 Monaten unbearbeitet.

Gibt es hier mittlerweile jemanden, der einen Bescheid zum FEZ bekommen hat, evtl. sogar mit Stiefkind ?

Diese Hilflosigkeit ist schlimm, gerade wenn im Fall der Beihilfe,  durch mangelnde Bearbeitung,  Existenzen bedroht sind , weil Beträge im fünfstelligen Bereich offen sind. Z.B. bei Witwen von Pensionären der Ehemann jetzt im Heim leben.

Es ist von außen betrachtet wirklich bitter, Zauberberg, was sowohl den vor Dir beschriebenen Kolleginnen und Kollegen widerfährt als auch dass die Kolleginnen und Kollegen bei der Performa den ganze sachlichen Unsinn, den man mit den FEZ sehenden Auges kodifiziert hat, nun ebenfalls mit ausbaden dürfen. Mir kocht da wirklich die Galle, wie man zielgerichtet den Rechtsstaat an die Wand fahren kann, um sich dann als maßgebliche Verantwortungsträger ins möglichst kleinste Mauseloch zu verkriechen, um mit solcherart Verantwortungslosigkeit den Rechtsstaat nur noch mehr zu beschädigen. Ich frage mich wirklich, wie man vonseiten des neuen Senats nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts öffentlich auftreten will. Denn danach muss man ja diese aktuellen willkürlichen Regelungen eigentlich nur noch mehr rechtfertigen, wenn man nicht völlig das Gesicht verlieren will. Wie will man dem Wähler diese ganzen sachlichen Unzulänglichenkeiten erklären? Oder meint man nun in Bremen, da die Wahl gelaufen und der Senat gebildet ist, dass das eh alles egal ist?
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.07.2023 20:13
Es ist ein mega Trauerspiel ! Mir fallen so viele Dinge ein, was man machen kann, natürlich der Widerspruch ! Das was viele schon machen, die Untätigkeitsklage oder einen Termin beim regionalen Sender, welcher die Untätigkeit, trotz vieler Versprechen sichtlich gerne ausschlachten würde. Natürlich ist man sich selbst der Nächste, aber ich sehe nicht wie es durch all diese Dinge besser werden soll. Die Besserung kann nur von der Behörde oder der Performa Nord selber kommen. Die armen SachbearbeiterInnen bedaure ich nur. Bei einer Vergütung von E 8 sollen sie den Mist aushalten. Kein Wunder, dass die Performa Nord in der Sachbearbeitung kaum Personal bekommt und die Fluktuation hoch ist und somit die „Kunden“ ständig neue AnsprechpartnerInnen bekommen. Gerade heute kam noch aus dem Angestelltenbereich hinzu, dass die MitarbeiterInnen aufgefordert wurden ihre Kinderzahl unter Beifügung der Geburtsurkunden zur Berechnung der Pflegeversicherung herzugeben. Beim Junigehakt wurde erstmal der Höchstsatz genommen, welcher dann laut Schreiben zur Gehaltsmitteilung, nach vorliegen der Belege korrigiert und zurückgezahlt wird. Warum nimmt man nicht die Mi
Kinderzahl laut Familienzuschlag ? Warum erst jetzt die Aufforderung, obwohl die Änderung ab 01.07. gilt ? Warum zu Lasten der MitarbeiterInnen der Höchstsatz, obwohl die Performa zu spät gehandelt hat ?

Was kommt als Nächstes ?

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 20.07.2023 08:53
Und vielleicht wird's ja tatsächlich besser nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - allerdings steht zu befrüchten, dass ob der unlängst erst gezeigten Chuzpe der Bremer Senat im Anschluss genauso als wie zuvor weitermachen wollte. Solange Buten un Binnen und/oder der Weser Kurier nicht wiederkehrend über den auch in Bremen zum Alltag gewordenen und also üblichen Verfassungsbruch im Besoldungsrecht berichten werden und also wie die Medien in der ganzen Republik nicht blicken, dass bspw. der Fachkräftemangel an den Schulen auch Folge einer systematisch unattraktiven Besoldung ist, die ob ihrer jahrzehntelangen Kontinutität nun in den letzten Jahren zunehmend Wirkung zeigt, wird sich nichts ändern - da kann man der Bevölkerung oder als Berufspolitiker mit noch so vielen Jobbikes- oder öffentlichen Wertschätzungs- und Achtsamkeitsbeiträgen kommen. Warum soll man als junger Mensch in Zeiten des immer rasanter Fahrt aufnehmenden Fachkräftemangels den öffentlichen Dienstherrn als Zukunftsperspektive auswählen, wenn viele andere Alternativen neben einer deutlich besseren Bezahlung mittlerweile all das bieten, was dieser zunehmend weniger zu leisten bereit ist: Mitsprache, Transparenz und Wertschätzung? Wer sich als öffentlicher Arbeitgeber so dusselig anstellt wie gerade auch wieder der Bremer Dienstherr, muss sich nicht wundern, wenn er allzeit die Rote Laterne behält. Wie gesagt, mir kocht als Buttenbremer zurzeit echt die Galle, wenn ich sehe, was der Dienstherr mit euch veranstaltet!
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 20.07.2023 09:32
Sorry, ich habe gerade gesehen, dass ich in der Emotionaltät doch einige Fehler in Rechtsschreibung und Interpuktion hatte. SwenTanortsch, natürlich kann man die Presse involvieren, aber leider ist der Beamte an sich in der Bürgermeinung eh derjenige, der viel zu viel Geld verdient. In vielen Behörden wurde die Möglichkeit  des FEZ von den Interessenvertretungen sogar sehr ungern publik gemacht  bzw. der Existenz vorgestellt, weil die Beamten ja eh den Ruf der Großverdiener haben und ein zusätzlicher Zuschlag schwer zu erklären wäre. Fragen ?
Ich arbeite sehr gerne in meinem Job, in meiner Behörde bzw. Abteilung herrscht auch ein gutes Arbeitsklima, nur die allgemeine Wertschätzung vom Arbeitgeberr ist nicht vorhanden. Gerne würde ich Freunde für einen Job bei mir gewinnen, aber nur mit der Argumentation der positiven Arbeitsinhalte kann und möchte ich nicht argumentieren, solange die Rahmenbedingungen nicht stimmen....denn ich möchte meine Freunde behalten.
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Beitrag von: SwenTanortsch am 20.07.2023 12:12
Die Stimmung in nicht geringen Teilen der Bevölkerung ist zwar bekanntlich seit Jahr und Tag so, wie sie gerade wiederkehrend auch von der Bild angeheizt wird und findet zugleich auch ihre scheinbare Bestätigung, nämlich dass die überbezahlten Beamten offensichtlich völlig faul seien, was sich bspw. allein daran zeige, dass Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren übermäßig lange dauerten - dass allerdings die tatsächliche Ursache insbesondere im Personalabbau ab den 1990er Jahren zu suchen ist, nicht zuletzt im kommunalen Bereich, und dass es nicht zuletzt auch den Kommunen immer schwerer fällt, in ausreichendem Maße qualifiziertes Personal zu finden, weil die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber zu wünschen übrig lässt, wird da gerne ausgeblendet. Andererseits habt ihr im Bremen mit Radio Bremen und dem Weser Kurier Medien, die durchaus kritisch und auch aufgeschlossen sind. Insofern wäre es ggf. angezeigt, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen auf die Missstände aufmerksam zu machen. Nicht umsonst hat ja Buten un Binnen in letzter Zeit mehrfach über die Performa berichtet - die Innenwelt und die Notlage der dortigen Beschäftigten dürfte aber sicherlich gerne noch bekannte in der Bremer Bevölkerung gemacht werden, schätze ich. Nicht umsonst dürfte es in Bremen nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sowieso zu umfassenderen Debatten in beiden Städten kommen, jedenfalls sofern die Medien den (Debatten-)Prozess begleiten werden.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 27.07.2023 12:22
LieberSwenTanortsch, liebe Alle !

Heute hat mein Kollege, dann fünf Wochen nach dem Termin, den er als Antwort zugesagt bekommen hat, die Performa Nord angerufen. Der sehr nette Sachbearbeiter hat ihm gesagt, dass er zweimal versucht habe ihn zu erreichen. Sei es drum, am Ende wird es nun eine Ablehnung geben, weil das Gehalt des Stiefvaters nicht beigebracht wird, somit auch die niedrigere Grenze für das leibliche Kind anzusetzen ist und das damit die Grenze überschritten wird. Der Sachbearbeiter, wie auch dessen Vorgesetze können die Heranziehung der Väter nicht nachvollziehen und äußern sich nicht begeistert um das gesamte Gesetz. Beide erwähnten, dass es bereits einige Widersprüche gibt und deshalb.....

DRINGEND

...wer in diesem Forum hat schon Widerspruch eingelegt ? In welcher Form (Einschreiben u.a.) und wie sieht die Widerspruchsbegründung  aus ?

Hat jemand Rechtsschutz beantragt ? Mein Kollege beabsichtigt dieses, weil er davon ausgeht, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wird und eine Klage notwendig ist, denn es geht um einiges !

VIELEN DANK für Eure Rückmeldungen !
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 27.07.2023 12:31
Das ist leider so bitter, wie es zu erwarten war, Zauberberg. Dein Kollege wird um eine Klage nicht herumkommen. Auch wenn man bei den Medien mit Beamtenthemen keine offenen Türen einrennt, solltet ihr ggf. dennoch mal versuchen, den Weser Kurier oder buten un binnen die Sachlage zu schildern. Denn sie werden spätestens in dem Moment über die Besoldung in Bremen berichten, sobald das Bundesverfassungsgericht die angekündigte Entscheidung trifft. Selbst wenn sie jetzt noch nicht über das Thema berichten werden sollten, so würden sie sich mit einiger Wahrscheinlichkeit an eure Schilderung erinnern, wenn es soweit ist. Schaden kann's auf jeden Fall nicht: Ich wünsche Deinem Kollegen wie immer alles Gute!
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.08.2023 13:38
Hallo in die Runde,
mein Kollege hat nunmehr zwei Ablehnungsbescheide (1xStiefkind/1x leibl. Kind) in Hinsicht auf den Familienergänzungszuschlag bekommen.
Zur Fristwahrung hat er Widerspruch gegen die Bescheide eingereicht und parallel Rechtsschutz beantragt.
Dieser Rechtsschutz wurde nunmehr für das Widerspruchsverfahren gewährt.
Nun sucht mein Kollege eine Rechtsvertretung.
Da mir bekannt ist, dass bei der Performa Nord eine Vielzahl von Widersprüchen eingegangen subd, gehe ich davon aus, dass es hier noch andere Betroffene gibt die Rechtsschutz beantragt haben und sich rechtlich vertreten lassen.

Deshalb die Frage, durch welche Rechtsberatung / Rechtsanwalt lasst Ihr Euch vertreten ?

Vielen Dank für Eure Antworten
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: ursus am 19.08.2023 15:23

Autor: Zauberberg
« am: 19.08.2023 13:38 »Insert Quote
Hallo in die Runde,...


Deshalb die Frage, durch welche Rechtsberatung / Rechtsanwalt lasst Ihr Euch vertreten ?

Vielen Dank für Eure Antworten



Hallo Zauberberg,

im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!





Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.08.2023 15:38
Hallo ursus,

vielen Dank für die Info !

Du hast völlig Recht, im heutigen Zeitalter ist es nicht notwendig das der Rechtsanwalt zwangsläufig vor der Tür sein muss ! Gerade im Fall der amtsangemessenen Alimentation.
In diesem Fall geht es jedoch um eine recht frische Verordnung (01.12.2023) aus Bremen. Da wäre es klasse, wenn sich ein betroffener Bremer Kollege meldet, der sich anwaltlich vertreten lässt.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.08.2023 16:38
Ih denke auch, Zauberberg, dass es gut wäre, einen fitten Bremer Anwalt zu finden, der ausgewiesener Kenner im Besoldungs- und Verfassungsrecht ist - ich befürchte aber, dass das eventuell nicht ganz einfach werden wird. Herr Lenders ist auf jeden Fall ein sehr engagierter, freundlicher und, wie ursus schreibt, ein kompetener Anwalt, der wiederkehrend zum Thema veröffentlicht, bspw. ist gerade die 11. Auflage des Kommentars des Bundespersonalvertretungsgesetzes beim Bund-Verlag erschienen, für den er einer der Kommentatoren ist. Ein weiterer in der Thematik ausgewiesener Anwalt ist Patrick Merkle in Berlin von der Kanzlei Merkle & Rühmkorf, für den dasselbe gilt wie für Herrn Lenders.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 19.08.2023 17:31
Hallo again SwenTanortsch,
freut mich von Dir zu hören. Denke auch, dass es schön wäre, wenn sich ein/e Bremer/in finden würde und eine Rechtsberatung empfehlen könnte. Ansonsten würde der Kollege vielleicht eine der angesprochenen Anwälte wählen.

Come on Bremer, wo seid ihr 😊 !

Der Kollege hat übrigens mit der Stelle Kontakt gehabt, die die Widerspruchsbescheide schreibt, es liegen viele Widersprüche vor, die gesammelt werden und anschließend soll mit dem Senator für Finanzen gesprochen werden, wie damit umgegangen wird. Es bleibt spannend, der Senator ist neu und eine Nachfrage spricht für einige Verunsicherung.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 21.08.2023 12:50
Ein kleiner Zusatz, mein Kollege hat,wie beschrieben, die Rechtsschutzzusage von einer großen deutschen Versicherung bekommen. In der Zusage stand, dass gerne angerufen werden kann, um Empfehlungen für Anwälte zu kekommen. Hat er gemacht, ...und ? ...sorry wir haben keine Empfehlungen, suchen Sie im Branchenbuch ;-)!
Branchenbuch, lange nicht gehört den Begriff ! Da gab es hier im Forum schon Konkreteres.

Also Bremer, ich weiß es gibt Betroffene die Widerspruch eingelegt haben.

Welche Anwältin oder Anwältin habt Ihr genommen, oder macht ihr es alleine aus ?

Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Magda am 21.08.2023 13:06
Ein kleiner Zusatz, mein Kollege hat,wie beschrieben, die Rechtsschutzzusage von einer großen deutschen Versicherung bekommen. In der Zusage stand, dass gerne angerufen werden kann, um Empfehlungen für Anwälte zu kekommen. Hat er gemacht, ...und ? ...sorry wir haben keine Empfehlungen, suchen Sie im Branchenbuch ;-)!
Branchenbuch, lange nicht gehört den Begriff ! Da gab es hier im Forum schon Konkreteres.

Also Bremer, ich weiß es gibt Betroffene die Widerspruch eingelegt haben.

Welche Anwältin oder Anwältin habt Ihr genommen, oder macht ihr es alleine aus ?
Ich hab keine Empfehlung, aber in einer anderen Beamtenrechtssache schlechte Erfahrung mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Bremen gemacht. Schreib mir gerne eine PN für mehr Details. Ich möchte den Namen nicht öffentlich im Forum posten.
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: Zauberberg am 23.08.2023 13:14
Vielen Dank liebe Magda für Deine Nachricht ! Da haben wir beide die gleiche Erfahrung sammeln "dürfen" ;-).
Titel: Antw:[HB] Familienergänzungszuschlag
Beitrag von: egonkrenz am 25.08.2023 20:25
wie kann ich denn hier eine private nachricht versenden? der name des anwaltes, mit dem ihr in hb schlechte erfahrungen gemacht habt, würde mich auch sehr interessieren