Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Ndsftw am 07.02.2023 14:52
-
Hallo Community,
gem. 34 ABS. 2 BLV kann ja eine frühere gleichwertige Tätigkeit auf die Erprobungszeit angerechnet werden. Ich war bisher im Landesdienst tätig und als A10er auf einer A11er Stelle. Nun bin ich zum Bund gewechselt auf eine A11er Stelle und soll eine sechsmonatige Erprobungszeit ableisten, bevor ich befördert werden könnte. Wie ist das übliche Prozedere, wenn man frühere Tätigkeiten anrechnen lassen möchte? Welche Nachweise benötigt man? Die Verwaltungsvorschriften zu 34 BLV beschränken sich auf einen kurzen (hier irrelevanten) Satz.
Vielen Dank im Voraus!
-
Kleiner Tipp, frag mal Personalbereich deiner Behörde an. Die können Dir schon sagen, was sie brauchen.
-
Ist natürlich auch lebenswichtig, schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du in den ersten sechs Monaten in der neuen Behörde beurteilt und befördert wirst fast 100%.