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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Marina am 07.02.2023 20:42
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Hallo zusammen, ich habe das Forum durchforstet auf der Suche nach Antworten aber zu meinem Fall nichts eindeutiges bzw. erfreuliches gefunden.
Ich bin seit dem 01.02.23 in der freien Wirtschaft tätig. War ab dem 01.03.2019 bei VBL klassik. Wollte mir nun meine Beiträge erstatten lassen, habe aber eine Ablehnung mit Verweis auf die Neuregelung (36 Monate) erhalten. Ich bin 37 Jahre alt und hätte wirklich gerne die Pflichtbeiträge zurück. Habe gelesen, dass manche im Klageverfahren mit der VBL waren und würde mich über eine Rückmeldung zum Ausgang des Verfahrens freuen.
Weiter stelle ich mir die Frage, ob die Vertragsänderung zum 01.04.21 eine Rolle spielen könnte (unverändertes Fortbestehen) oder sogar das nicht in Kenntnissetzen (Renteninformation aus 08/22 sagt aus, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist) eine Rolle spielen könnte. Würde mich über jeden Tipp freuen.
Liebe Grüße
Marina
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Das meiste hat sowieso der Arbeitgeber bezahlt.
Einfach laufen lassen und in ein paar Jahrzehnten rechtzeitig beantragen.
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Danke für deine Rückmeldung. Die Beiträge des Arbeitgebers will ich auch nicht haben, nur das was ich eingezahlt habe. Die VBL verweist aber auf die Unverfallbarkeit und will mir die nicht erstatten, obwohl noch keine 60 Monate eingezahlt wurde. Im Netz werde ich nicht fündig, nur hier im Forum gab es einige Diskussionen dazu. Vielleicht konnte jemand den Anspruch durchsetzen und mag mir Tipps geben.
Daher die Frage.
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Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber tritt die Unverfallbarkeit der Anwartschaften nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein:
bei Zusagen nach dem 31.12.2017:
1.) wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebenjahr vollendet hat und
2.) die Versorgungszusage seit 3 Jahre oder länger besteht.
Bei Zusagen vor dem 1.1.2018 musste der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage mindestens fünf Jahre bestanden haben, bei Zusagen vor dem 01.01.2009 musste der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitserhältnisses das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Die Unverfallbarkeit unterstreicht den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung: Da die betriebliche Altersversorgung Teil der Vergütung für die bereits geleistete Arbeit ist, kann sie dem Arbeitnehmer bei Erfüllung der Unverfallbarkeit nicht mehr vollständig oder teilweise (durch Beitragserstattung) entzogen werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schließen daher bei Beschäftigungsbeginn nach dem 31.12.2017 und einer mehr als dreijährigen Zugehörigkeit zur VBL eine Beitragserstattung aus.
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Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.
Liebe Grüße
Marina
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Manche Leute wollen sich echt aus Langeweile ins eigene Bein schießen.
Das Vorhaben ist von Anfang an finanziell gar nicht lohnenswert. :-X
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Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.
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Auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit eines Vorhabens hinzuweisen ist durchaus Teil einer Beratung. Und die möchtest du hier ja augenscheinlich erhalten.
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Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.
...frustrierte Sozialpädagogin, die nicht die erwartete Antwort erhält... ;D ;D ;D
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Danke für Bereitstellung des Auszugs. Das habe ich mir natürlich schon durchgelesen. Interessant ist für mich auch, ab wann die Zusage gilt. Mit meinem AG, der mich bei der VBL versichert hat, habe ich den AV ab dem 01.03.2019 unterschrieben. Mir wurden jedoch die Dienstjahre aus der Vorbeschäftigung zuerkannt (05.09.2016 - 28.02.2019 war ich bei einem anderen Träger beschäftigt, habe aber dieselbe Tätigkeit ausgeübt). Die Zuerkennung der Dienstjahre habe ich im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit erhalten). Ich habe hier gelesen, dass sich jemand die Beiträge für über 4 Jahre hat erstatten lassen und hoffe, dass dieser Mensch sich noch meldet.
Trotzdem danke für deine Bemühungen.
Liebe Grüße
Marina
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Versicherungszeiten der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung zusammenrechnen lassen, falls sie im Laufe ihres Arbeitslebens bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen (ZVKs) pflichtversichert waren. Darauf haben sich die VBL und alle 17 kommunalen, 4 kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie 3 Sonderkassen geeinigt.
Die Überleitungsabkommen sehen die gegenseitige Anerkennung von Pflichtversicherungszeiten zwischen der VBL und den Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Umlage-/ Beitragsmonaten vor.
Ein Versicherter, der bei der VBL weniger als 60 Umlage-/Beitragsmonate erworben hat, erhält dennoch im Versicherungsfall eine Betriebsrente von der VBL, wenn er unter Berücksichtigung auch der bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage/Beitragsmonate aufweist.
Hat im umgekehrten Fall ein Versicherter bei einer anderen Zusatzversorgungskasse die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten nicht erfüllt, so hat er dennoch bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Betriebsrente gegen diese Kasse, wenn er unter Berücksichtigung sowohl bei dieser als auch bei der VBL zurückgelegten Versicherungszeiten mindestens 60 Umlage-/Beitragsmonate aufweist.
Somit bekommst Du Dein Geld aus beiden Zusatzversorgungssystemen (zuzüglich der Umlage vom Arbeitgeber) in Form von zwei monatlichen Betriebsrenten ab Eintritt des Versorgungsfalles. Das kann beispielsweise eine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sein.
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...solange will sie doch nicht auf IHR Geld warten... 8)
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Das geht dich doch überhaupt nichts an! Die Frage war nicht, ob es sich lohnt. Die Frage war, wie ich an MEIN Geld komme. Aber manche Leute müssen immer und überall ihren Senf dazu geben, auch wenn sie garnicht nach deren Meinung gefragt wurden.
Ist dir langweilig? Hast du keine Freunde? Oder warum gibst du solch ein blödes Kommentar ab?
Kannst du helfen? Nein? Dann halte doch raus. Ich habe explizit nach Tips gefragt, wie ich an MEIN Geld komme. Nicht ob es Sinn macht. Und auch nicht, was du davon hältst. In diesem Sinne ... einen wunderschönen gute Morgen.
Wenn du es bei der VBL genauso freundlich versuchst, helfen die dir doch auch bestimmt gerne.
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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.
[Edit von Admin2 wegen Beleidigung]
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Muss man nicht auch noch zwischen Ost und West differenzieren? Irgendwas war da mal.
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Ja, Ost kann grundsätzlich keine Erstattung beantragen. West schon. Ich bin West. Habe eben einen "Widerspruch" abgeschickt. Mal schauen. Ich werde mich auch nicht scheuen zu klagen. Ist ja gerichtskostenfrei.
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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.
Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:
Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.
Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.
Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.
Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.
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Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren, auf die Idee muss man erstmal kommen.
Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.
So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.
Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.
Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.
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@Marina
...meine Einschätzung hat wohl ins Schwarze getroffen ;D ;D ;D
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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.
Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:
Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.
Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.
Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.
Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.
Das ist mir alles durchaus bewusst. Ich bin aber erst 37 und wer weiß, ob ich jemals so alt werde, dass ich überhaupt Rente erhalte. Auf lange Sicht, überlege ich durchaus das Land zu verlassen und habe kein Interesse an diesem Minibetrag an Rente. Und ob die in das Land, wo ich hin möchte überwiesen wird, ist auch fraglich.
Ich verschenke den Arbeitgeberanteil gerne der Solidargemeinschaft, will eben nur MEIN eingezahltes wieder haben.
Naja mal schauen was der "Widerspruch" bringt.
Trotzdem danke für deine Bemühungen und Erklärungen.
Liebe Grüße
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Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren, auf die Idee muss man erstmal kommen.
Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.
So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.
Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.
Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.
Noch einer mit Unterstellungen 😂 kennt ihr die Gesetze in diesem Land? Du bist der zweite hier, den ich anzeigen könnte.
Das Verfahren gegen die VBL wird nicht vor dem Arbeitsgericht geführt.
Ich sehe aber schon, dass einige hier keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem haben. Gesetze sind das Eine, Rechtsprechungen das Andere. Diese Änderung ist so neu, dass es dazu noch keine Rechtsprechung gibt. Wird Zeit das zu ändern. Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, zwangsweise, und wurde über die Änderung der Wartezeit nicht informiert. In meinem letzten Bescheid steht, dass die Wartezeit nicht erfüllt ist. Punkt. Ich will meine Kohle wieder haben. Das ist mein Geld, den Arbeitgeberanteil schenke ich denen doch. Verstehe das Problem nicht. Das ist eine Menge Geld, mein Brutto war um einiges höher als 2,5k. G. D. bei der BA. Ich möchte das Geld nicht verschenken. Wer weiß was in 30 Jahren ist. Vielleicht lebe ich bis dahin nicht mehr. Es geht nicht immer um Schulden, aber die Menschen müssen immer von sich auf andere schließen.
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Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.
Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:
Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.
Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.
Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.
Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.
Das ist mir alles durchaus bewusst. Ich bin aber erst 37 und wer weiß, ob ich jemals so alt werde, dass ich überhaupt Rente erhalte. [bla bla]
Na dann, wofür überhaupt arbeiten? Ab zum Jobcenter, Bürgergeld beantragen und das Leben in vollen Zügen genießen. Falls du doch so alt wirst gibt es schließlich immer noch die Grundsicherung im Alter 8)
Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren, auf die Idee muss man erstmal kommen.
Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.
So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.
Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.
Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.
Noch einer mit Unterstellungen 😂 kennt ihr die Gesetze in diesem Land? Du bist der zweite hier, den ich anzeigen könnte.
Ohne Worte... Dann bitte nicht zögern, buch dir bitte noch heute das One-Way-Ticket in den Dschungel...
Da du ja aber scheinbar eine ganz schlaue bist, beantworte mir bitte eine Frage... Seit wann gibt es einen g. D. bei der BA, wo man in die VBL einzahlt? Dachte immer, das wäre Angestellten vorbehalten?
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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.
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Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer. Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ...
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.
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Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer. Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ...
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.
Auch wenn wir das angenommene Bruttogehalt der Petentin von 2.500 auf 4.000 Euro erhöhen, lohnt es sich mit Sicherheit nicht einen Anwalt hinzuzuziehen, denn der lässt sich nicht mit Luft und Liebe entlohnen. Selbst bei einer Rechtsschutzversicherung wäre es fraglich, ob die Versicherung bei einem solchen Sachverhalt Leistung gewährt...
Und dass es sich bei dein bereits erworbenen Ansprüchen nicht um eine "billige Lachnummer" handelt, wurde bereits vorgerechnet. Wie angeführt lassen sich die erworbenen Ansprüche durch keinerlei Direktversicherung oder ETF-Sparplan schlagen und auch im Ausland benötigt man ja irgendeine Form der Altersvorsorge.
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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.
Wie sich irgendetwas irgendwo nennt ist vollkommen irrelevant. Bei Angestellten gibt es keinen gehobenen Dienst. Es handelt sich um eine Laufbahngruppe bei Beamten
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Auf die wirtschaftliche Unsinnigkeit eines Vorhabens hinzuweisen ist durchaus Teil einer Beratung. Und die möchtest du hier ja augenscheinlich erhalten.
Exakt so sehe ich das auch, das Verhalten erinnert mich an meine deutsch-russische Ex-Freundin. Die ham schon nen Dickkopf. Alles was nicht in ihre Sichtweise passt, selbst wenn es für sie positiv ist, wird ziemlich aggressiv abgelehnt :D
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Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.
noch dazu ist TE IV die gewöhnlichste Stufe überhaupt. Arbeitsvermittlerin, im besten Fall mit Studium an der HS der Bundesagentur, im schlimmsten Fall von einem anderen Arbeitsvermittler im Quereinstieg rekrutiert weil im studierten Orchideenfach (natürlich auf Master) nicht vermittelbar.
Aber gut, mittlerweile scheint genügend Geld vorhanden zu sein um einen Musterprozess zu führen, das ist natürlich zu begrüßen, weil Rechtssicherheit immer wichtig ist.
Ich persönlich sehe da keine Chancen, analoge Klagen in 2009 nach den großen Reform sind ebenfalls gescheitert, aber vielleicht findet ein cleverer Anwalt ja eine Lücke.