Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Elke1980 am 12.02.2023 20:29
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Hallo Leute,
ich war neulich beim Hausmeister, um mir eine Stichsäge zu leihen. Ich musste im Labor etliche Leisten zuschneiden. Der diensthabende Kollege wollte sie mir erst gar nicht rausgeben, weil er meinte, für die Arbeit damit sei eine Unterweisung notwendig, die dürfe er aber nicht geben, nur sein urlaubender Kollege... Wer die Säge rausgebe, sei verantwortlich dafür, dass sie nur von Unterwiesenen genutzt wird.
Nun frage ich mich, da diese Situation in Zukunft öfter vorkommen könnte: Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe? Ich könnte und dürfte das ohne jedes Problem. Dadurch würde zumindest schon mal die Lauferei und Bettelei entfallen, außerdem entstünde gar keine Herausgabe- und Überlassungs-Situation mehr. Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.
Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?
LG
Elke
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Und wo ist das Problem derartige handwerkliche Tätigkeiten direkt den Hausmeister durchführen zu lassen, der dafür sicher befähigter ist? Dann hätte sich auch die Unterweisungsangelegenheit erledigt, notfalls von einem weisungsberechtigten Vorgesetzten so in die Wege leiten lassen.
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Interessante Frage... Was befähigt denn einen Hausmeister überhaupt zu der Unterweisung? Allein die Tätigkeit als Hausmeister, rein automatisch? Oder nur dann, wenn er "zufällig" gelernter Schreiner ist? Immerhin scheint es bei den Hausmeistern auch nicht jeder zu dürfen.
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...gibts bei euch auch Unterweisungen durch das Kantinenpersonal wegen der Verwendung von Messer und Gabel? :D
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Hallo Elke,
ich würde das Teil selbst bestellen, ein Video dazu ansehen und mit etwas Vorsicht arbeiten.
Generell wird es immer üblicher zuerst zu fragen was man darf, anstatt zu machen was
man möchte. Man kann durchaus im Rahmen seines gesunden Menschenverstandes
einfach handeln... (nach meiner Definition sind Leute die immer zuerst fragen Sklaven :-))
Eine Stichsäge ist keine sehr gefährliche Maschine. Eine Hand ist sowieso am Gerät, die andere Hand
fixiert in der Regel das Werkstück. Vor Montage eines Sägeblättchens :-) am besten den Stecker ziehen,
damit man nicht zufällig einschaltet.
Was kann passieren: Sägeblatt nicht richtig fixiert=> es fliegt beim einschalten raus. Hat bisher meines Wissens nach noch niemand verletzt... Werkstück nicht festgehalten => es rappelt ganz ordentlich- ungefährlich da man
den Zustand in der Regel schnell ändert... die Säge hat unten am Blatt keinen Freiraum unter dem Werkstück => die Maschine fängt an zu rucken, springt, das Sägeblatt kann verbiegen => ausschalten, Werkstück anders
positionieren, ggfs Sägeblatt tauschen.
Gefahrenbereich beim sägen: vor allem unter dem Werkstück, Schutzbrille wegen der herum fliegenden Späne
ist nicht verkehrt...
Der rechtliche bzw hausinterne Hintergrund: hast Du es in gutem Glauben veranstaltet, ist egal was passiert-einfache Fahrlässigkeit.
Wir sollten viel mehr machen, statt untätig in Schönheit zu sterben :-)
Wer sagt das ? Schreinermeister, beruflicher Ausbilder, ehem. techn. Aufsichtsbeamter der Holz- Berufsgenossenschaft und Maschinenlehrmeister (mit FAST kompletten Händen :-))
derzeit Sicherheitsbeauftragter in einer kommunalen Verwaltung.
LG
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Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.
Wir reden vor allem davon, dass bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles die BG auf der Matte steht und überprüft, ob der Arbeitgeber seinen Unterweisungspflichten nach § 12 ArbSchG nachgekommen ist und falls dies versäumt worden ist, den Arbeitgeber in Regress nimmt. Insofern ist die geschilderte Praxis, die Stichsäge nur an Personen herauszugeben, die zuvor in deren Handhabung unterwiesen worden sind, absolut richtig. Was es mit dem Unfallversicherungsschutz macht, wenn ein employee gone rogue diese Abläufe bewusst umgeht, kann ich leider nicht beurteilen, sollte aber in die Überlegungen einbezogen werden.
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Danke für Eure Rückmeldungen. Um mal ein paar Dinge nachzutragen:
1.) Eine Stichsäge ist für mich nichts neues. Mein Mann ist Handwerker und Ingenieur, zusammen haben wir einen alten Kornspeicher zum Wohnhaus umgebaut. Wir haben zusammen noch 20 funktionsfähige Finger.
2.) Dem Hausmeister habe ich seine schäbige Stichsäge längst zurückgegeben und noch in dieser Woche eine neue im örtlichen Fachhandel exklusiv für "mein" Labor gekauft.
3.) Mein Abteilungsleiter hat mich, obwohl "Bürohengst", unterwiesen und dies schriftlich dokumentiert.
4.) Irgendeinen Tod muss man ja sterben. ;-)
5.) Parallel hatte ich in einem Forum für Sicherheitsfachkräfte gefragt und umgehend herausgefunden, dass die Parkinsonschen Gesetze zutreffend sind.
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Neben den ganzen von Vorgaben von Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen, stelle ich in Frage, ob deine selbst gekaufte Stichsäge als ortsveränderliche elektrische Anlage geprüft ist und somit überhaupt ohne weiteres betrieben werden darf.
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Bitte schaut auch mal in die Betriebssicherheitsverordnung, v. a. Gefährdungsbeurteilung, Prüfung der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und schriftliche Betriebsanweisung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Alles das sind zu beachtende Dinge, also nicht einfach "loslegen".
Im Falle eines (Un)Falles werden alle diese Vorschriften auf ihre Einhaltung geprüft und wenn grobe Schnitzer passiert sind, kann das echt Geld kosten. Manche solcher Arbeitsunfälle landen vor Gericht, nachzulesen in der Zeitschrift "Sicher ist sicher".
Vordrucke für Betriebsanweisungen findet man zu Hauf bei den BG-Seiten.
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Ansonsten veröffentlichen die BGs schon seit Jahrzehnten Sicherheitsunterweisungen per Video, eine der ersten Folgen behandeltete den sicheren Umgang mit Flurförderfahrezeugen, exemplarisch mit dem Protagonisten "Klaus".
Vielleicht Gibt es so etwas auch für Pendelhubsägen?
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Klingt irgendwie nach dem Prinzip "Wer (zu) viel fragt, kriegt (zu) viele Antworten".
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3.) Mein Abteilungsleiter hat mich, obwohl "Bürohengst", unterwiesen und dies schriftlich dokumentiert.
Ist das einzige, worauf es ankommt. Damit bist du rechtlich abgesichert und die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit verbleibt beim Arbeitgeber bzw. beim Abteilungsleiter, sollte er damit seine Kompetenzen überschritten haben.
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Sofern dem Abteilungsleiter die Unternehmerpflicht nicht übertragen wurde, kann er soviel unterweisen wir er will und es bringt nichts.
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Sofern dem Abteilungsleiter die Unternehmerpflicht nicht übertragen wurde, kann er soviel unterweisen wir er will und es bringt nichts.
Naja, der Mitarbeiter ist abgesichtert, da er nicht davon ausgehen muss, dass der Abteilungsleiter bewusst oder unbewusst seine Kompetenzen überschreitet.