Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Amtsschimmel am 12.02.2023 22:40

Titel: Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Amtsschimmel am 12.02.2023 22:40
Hallo,

ein Ehegatte ist doch bei einem jährlichen Einkommen < 20.000 Euro mit 80 Prozent berücksichtigungsfähig, richtig? Hier scheint aber auf zwei Jahre vor dem Beihilfeantrag rekurriert zu werden. Ist das tatsächlich Sinn der Vorschrift, oder kann auch auf ein Jahr zuvor abgestellt werden? Hintergrund ist Elternzeit mit Elterngeldbezug. Dieser ist nazürl7ch niedriger, als das Vollgehalt vom vor zwei Jahren, weshalb ja auch jetzt Beihilfe sinnvoll wäre, und nicht vor zwei Jahren.
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Asperatus am 12.02.2023 23:30
§ 6 Abs. 2 S. 2 BBhV: "Sind die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr geringer, sind Aufwendungen der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners unter Vorbehalt bereits im laufenden Kalenderjahr beihilfefähig."
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Amtsschimmel am 12.02.2023 23:58
Besten Dank!

§ 6 Abs. 2 S. 2 BBhV: "Sind die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr geringer, sind Aufwendungen der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners unter Vorbehalt bereits im laufenden Kalenderjahr beihilfefähig."
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Daedalus am 13.02.2023 11:20
Es sind aber nur 70% und nach jetzigen Plänen ab 01.07.23 90%.
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Chapman2023 am 28.02.2023 01:10
Es sind aber nur 70% und nach jetzigen Plänen ab 01.07.23 90%.

Gibt es eine Quelle dazu? Konnte nichts finden...

VG
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: PolareuD am 28.02.2023 08:36
Es sind aber nur 70% und nach jetzigen Plänen ab 01.07.23 90%.

Gibt es eine Quelle dazu? Konnte nichts finden...

VG

Schau in die Beiträge der bei beiden Threads:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html    (Grundlagen)

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html    (zum Mitdiskutieren)
Titel: Antw:Beihilfe Ehegatte
Beitrag von: Daedalus am 28.02.2023 23:14
Es sind aber nur 70% und nach jetzigen Plänen ab 01.07.23 90%.

Gibt es eine Quelle dazu? Konnte nichts finden...

VG