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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Salto m am 13.02.2023 20:50
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Hallo,
bei mir gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Auszahlung/ Zeitgutschrift von Feiertagszuschlägen nach §8 Absatz1 d) des Tarifvertrages.
Angewendet wurde "mit Freizeitausgleich 35%"
Ich habe für jede Feiertagsstunde 1h Zeitgutschrift und 35% Auszahlung (=135%) bekommen.
Nach meinem Verständnis müßte ich 1h für die geleistete Arbeit plus 1h als Zeitzuschlag + 35% Auszahlung (=235%) bekommen; denn wenn ich "ohne Freizeitausgleich 135%"bekommen würde wären es ja auch 235%.
Es handelt sich um Überstunden.
Hat jemand Erfahrungnen mit der Berechnung bzw wie wird es bei Euch gehandhabt?
oder
Wie interpretiert man den §8 Absatz1 d)
Viele Grüße
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Welcher Tarifvertrag? Du hast unter allgemeine Diskussion gepostet.
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Ja +135% neben der Zeitgutschrift, ausser es handelt sich um Pfingst- oder Ostersonntag. Da sind tatsächlich nur +35% zusätzlich.
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Bei mir handelt es sich um den TV-Hessen; da der §8 aber in den meisten Tarifverträgen gleichlautend ist habe ich es unter Allgemein gepostet.
Zusatzinfo: ich habe eine feste Arbeitszeit ohne Gleitzeitkonto.