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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: africke am 14.02.2023 20:35

Titel: Eingruppierung bei Vertretung
Beitrag von: africke am 14.02.2023 20:35
Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. der Eingruppierung.

In naher Zukunft beginnt mein Kollege mit dem A2 Lehrgang. Beim A2 Lehrgang steht Blockunterricht an, wo ich ihn vertreten muss. Wie oft und wie lang der Blockunterricht ist, kann ich nicht abschätzen, aber vielleicht kann da jemand aushelfen. Zudem hat der Kollege wie alle anderen auch 30 Urlaubstage im Jahr und könnte evtl. auch das ein oder andere mal erkranken. Somit werde ich ihn über die Dauer von ca. zwei Jahren jeweils mehrere Monate pro Jahr vertreten müssen. Habe ich Anspruch darauf, während dieser Zeit höhergruppiert zu werden?

Ich bin in EG5 eingruppiert, der Kollege in EG8.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Antw:Eingruppierung bei Vertretung
Beitrag von: SVAbackagain am 14.02.2023 21:49
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
Titel: Antw:Eingruppierung bei Vertretung
Beitrag von: africke am 14.02.2023 22:19
Ja der TVöD.
Titel: Antw:Eingruppierung bei Vertretung
Beitrag von: SVAbackagain am 14.02.2023 22:29
Da hätte sich ja irgendwie das entsprechende Unterforum angeboten, um eine Frage zu tariflichen Regelungen des TVÖD zu stellen…

Nein.