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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: drwatson am 15.02.2023 18:39
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Folgender Sachverhalt:
TB ist in Entgeltgruppe 1O/2 eingruppiert.
TB würde zum 01.07 in die 10/3 aufsteigen, soll aber gleichzeitig in die 11 eingruppiert werden.
Ist welcher Gruppe befindet sich der Mitarbeiter am 01.07., ändert sich zuerst die Stufe und dann die Gruppe?
Bzw. anders gefragt, ist der Mitarbeiter dann in 11/2 oder 11/3 eingruppiert ?
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Erst Stufenaufstieg, dann Höhergruppierung. Also 11/3.
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Vielen Dank.
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Das trifft aber nur zu, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des 30.06. erfüllt ist und der Stufenaufstieg exakt zum 01.07. stattfindet.
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01.07.21 in 10/2, müsste dann passen
wie reden hier doch von der "juristischen Sekunde"....
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Das meine ich nicht. Es gibt durchaus Situationen, in denen der Stufenaufstieg nicht zum 1. eines Monats, sondern nach dem 1. eines Monats stattfindet, z. B. nach Zeiten, die nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind.
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Erst Stufenaufstieg, dann Höhergruppierung. Also 11/3.
Landet der nicht in beiden Fällen in 11/3? Was die Frage nach 11/2 irgendwie überflüssig macht.
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Erst Stufenaufstieg, dann Höhergruppierung. Also 11/3.
Landet der nicht in beiden Fällen in 11/3? Was die Frage nach 11/2 irgendwie überflüssig macht.
Nein, von der 10/2 geht es in die 11/2
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Erst Stufenaufstieg, dann Höhergruppierung. Also 11/3.
Landet der nicht in beiden Fällen in 11/3? Was die Frage nach 11/2 irgendwie überflüssig macht.
Nein, von der 10/2 geht es in die 11/2
Das wäre nur die Höhergruppierung ohne den Stufenfortschritt.
Am Ende kommt man mit +Gruppe und +Stufe auf 11/3. Egal welche Reihenfolge.
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In der E11 gibt es aber noch keine Stufenlaufzeit.