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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: eros am 16.02.2023 11:58

Titel: [BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: eros am 16.02.2023 11:58
Hallo zusammen,

meine Frau wird wahrscheinlich trotz Schwangerschaft und dementsprechend Berufsverbot (Risiko etc.) bald arbeitslos sein.
Der Betrieb wird aufgelöst....

Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Eine ist die Frage nach der Kranken-Versicherung

Muss sie bei mir in die PKV/Beihilfe einsteigen oder sich selbst gesetzlich versichern (und ihre Tochter aus 1er Ehe) und die kosten dafür tragen?


....lustig mit den 20.000 Euro des Partners......
Titel: Antw:(BY) Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Organisator am 16.02.2023 13:12
Hallo zusammen,

meine Frau wird wahrscheinlich trotz Schwangerschaft und dementsprechend Berufsverbot (Risiko etc.) bald arbeitslos sein.
Der Betrieb wird aufgelöst....

Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Eine ist die Frage nach der Kranken-Versicherung

Muss sie bei mir in die PKV/Beihilfe einsteigen oder sich selbst gesetzlich versichern (und ihre Tochter aus 1er Ehe) und die kosten dafür tragen?


....lustig mit den 20.000 Euro des Partners......

Dazu würde ich zunächst klären, welche Lohnersatzleistungen sie beziehen wird und ob diese ggf. eine KV-Pflicht auslösen.
Titel: Antw:(BY) Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: RsQ am 16.02.2023 13:30
Der übliche Weg wäre doch ALGI-Bezug samt GKV, oder? Und sobald das Kind da ist, bezieht man erstmal Elterngeld, was aber keinen Einfluss auf die KV hat. Man KÖNNTE sich natürlich PKV-versichern, aber mit Kind ist das meist (immer?) die teurere Variante (gerade bei "Tochter aus erster Ehe"). Zumal ja vermutlich ihr Ziel ist, nach der Schwangerschaft wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen?!
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Poincare am 20.02.2023 09:14
Wenn sie in den ALG-I Bezug kommt, ist die GKV-versichert, das Kind kann Familienversichert werden. Das hängt aber vermutlich davon ab, ob und wie sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei einer Betriebsauflösung wird ordentlich gekündigt, das heißt mit der bekannten Frist, der AG wird zuvor eine behördliche Genehmigung einholen müssen, damit er deine Frau kündigen kann.

Wenn deine Frau es schafft, bis zur Geburt pflichtversichert zu bleiben, dann ist sie nach meinem Verständnis auch ohne Elternzeit während des Elterngeldbezugs pflichtversichert. Dann könnte sie 24 Monate Elterngeld Plus nehmen und wäre in der GKV.

Wenn deine Frau sich in der Konstellation freiwillig gesetzlich versichert, dürfte dein Einkommen miteinbezogen werden. Dann wird ihr Beitrag zw. 230 und 460 Euro pro Monat liegen (inkl. Pflegeversicherung). Bei dieser Größenordnung lohnt sich schon fast eine anwaltliche Beratung für euren genauen Sachverhalt.
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Bastel am 20.02.2023 09:20
Lass dir vom Dienstherrn eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 20k zuweisen.

Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Poincare am 20.02.2023 09:24
Lass dir vom Dienstherrn eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 20k zuweisen.

Eine arbeitslose Frau mit unter 20k Jahreseinkommen sollte ja wohl aufzutreiben sein. Wobei die Frage ist, ob Frau + Kind in der PKV dann so viel einfacher und/oder günstiger sein als freiwillige GKV.
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Bastel am 20.02.2023 10:36
Lass dir vom Dienstherrn eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 20k zuweisen.

Eine arbeitslose Frau mit unter 20k Jahreseinkommen sollte ja wohl aufzutreiben sein. Wobei die Frage ist, ob Frau + Kind in der PKV dann so viel einfacher und/oder günstiger sein als freiwillige GKV.

Er braucht aber eine Frau mit mind. 20k Jahreseinkommen. Sonst wird das nichts mit der amtsangemessenen Besoldung in Bayern.
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: hondafahrer26 am 20.02.2023 12:53
Lass dir vom Dienstherrn eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 20k zuweisen.

Eine arbeitslose Frau mit unter 20k Jahreseinkommen sollte ja wohl aufzutreiben sein. Wobei die Frage ist, ob Frau + Kind in der PKV dann so viel einfacher und/oder günstiger sein als freiwillige GKV.

Er braucht aber eine Frau mit mind. 20k Jahreseinkommen. Sonst wird das nichts mit der amtsangemessenen Besoldung in Bayern.

Vielleicht bekommt man ja eine solche Frau bis zur Erfüllung des Mindestwertes durch die Ehefrau vorübergehend eine Zweitfrau mit entsprechendem Einkommen (dann 40.000?) zugewiesen  ;)
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: was_guckst_du am 20.02.2023 14:36
...ich würd auch ne Gummipuppe nehmen, wenn die 20.000 nach hause bringt... 8)
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: Poincare am 20.02.2023 15:52
Lass dir vom Dienstherrn eine Frau mit einem Jahreseinkommen von 20k zuweisen.

Eine arbeitslose Frau mit unter 20k Jahreseinkommen sollte ja wohl aufzutreiben sein. Wobei die Frage ist, ob Frau + Kind in der PKV dann so viel einfacher und/oder günstiger sein als freiwillige GKV.

Er braucht aber eine Frau mit mind. 20k Jahreseinkommen. Sonst wird das nichts mit der amtsangemessenen Besoldung in Bayern.

Ah ich dachte es geht um die Verdienstgrenze für die Beihilfeberechtigung der Partnerin. Statt dessen wird einfach für seine Besoldung in Bayern angenommen, dass seine Frau mind. 20k heimbringt? Muss sie das vor der Ehe nachweisen?
Titel: Antw:[BY] Ich Beamter, Frau schwanger, arbeitslos - Krankenversicherung
Beitrag von: hondafahrer26 am 20.02.2023 16:25
Ah ich dachte es geht um die Verdienstgrenze für die Beihilfeberechtigung der Partnerin. Statt dessen wird einfach für seine Besoldung in Bayern angenommen, dass seine Frau mind. 20k heimbringt? Muss sie das vor der Ehe nachweisen?

Nö, das darf man als Gesetzgeber im modernen Bayern ja wohl als gegeben annehmen. Warum es in diesem Fall dann überhaupt einen Beihilfeanspruch für Ehegatten braucht, steht auf einem anderen Blatt.