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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Jano88 am 16.02.2023 15:59

Titel: Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Jano88 am 16.02.2023 15:59
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 16.02.2023 16:04
Ich sehe das ArbZG im Sachverhalt nicht berührt.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 16.02.2023 16:06
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

Welche Regelung des ArbzG schränkt dich denn ein, so dass du von ihr abweichen willst?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.02.2023 16:20
Oder möchtest du auf etwas anderes hinaus?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Jano88 am 16.02.2023 17:05
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: McOldie am 16.02.2023 17:26
Du solltest bedenken, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden das Arbeitszeitgesetz eine zwingende  Pause von 30 Minuten vorschreibt. Diese Pause ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vielleicht liegt darin das Dilemma
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.02.2023 17:28
Dir geht es also um die Pausenregelung, nach 6 Stunden gibt es bei euch einen Cut und die nächste halbe Stunde wird als Pause gezählt, richtig?

Nun, hier hält sich der AG strikt an die gesetzliche Vorgabe, denn er darf dich nicht länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigen. Das ist auch unabhängig davon, ob du in Teilzeit arbeitest oder voll.

Das ist zwar für dich blöd, wenn du genau 6 h bis an die zeitliche "Kante"arbeitest. Aber ist es denn festgelegt, wann genau diese 6 Stunden liegen? Ansonsten könntest du z.B. jeweils 10min später beginnen und hättest die 10minals Puffer am Ende. Oder du nimmst deine Pause innerhalb der 6 h.  Oder aber du machst den harten Schnitt und vertagst Gespräche, die über deine Zeit hinausgehen.

Eine Benachteiligung sehe ich nicht, der Vollzeitbeschäftigte muss ja seine Pausen auch unterbringen.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 16.02.2023 17:47
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.

Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Teilzeitkräfte sind nicht benachteiligt. Du machst entweder nach 6 Stunden Feierabend oder nach 6 Stunden Pause. Es gibt keine Regel, nach der das nicht ginge. Vielmehr gibt es eine Regel, dass das ganz genau so zu machen ist.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: ACDSee am 16.02.2023 18:44
Du könntest ja auch z.B. 3h vom 09:00 - 12:00 Uhr arbeiten, eine halbe Stunde Mittag machen und dann von 12:30 bis 15:30 Uhr weiterarbeiten. Wenn du dann 10 min früher kommst oder 10 min hinten dran hängst, gibt es kein Problem. Auch die Gleitzeit kannst du dann voll ausleben.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Schokobon am 16.02.2023 20:17
Wie kann man auch eine solche Arbeitszeit vereinbaren...sorry aber... ???
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Jano88 am 16.02.2023 20:54
Danke, sehr qualifizierte Antworten hier. Insbesondere von schokobon.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.02.2023 21:24
Tja. Da hat ihm keiner das ArbZG hingebogen. Arme gequälte Teilzeitseele. ;)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2023 06:28
Darf denn der AG tatsächlich geleistete Arbeitszeit unbezahlt lassen?
Könnte oder müsste der AG nicht trotzdem die Zeit gutschreiben?
Und dann ggfls. den AN abmahnen, weil er sich vertragswidrig verhalten hat?

Wenn der AG jedoch auf so verfährt, und keine Kulanzzeit zulässt, dann spricht eben nichts dagegen, 15min vor Ende, keine Telefonate anzunehmen, oder sie beenden, den Rechner runterfahren und den Schreibtisch aufräumen.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 06:42
Wenn der Arbeitgeber eine Pause festlegt und der Arbeitnehmer sie nicht macht, hat dieser keinen Anspruch darauf, gegen den Willen des Arbeitgebers erbrachte Arbeitszeit vergütet zu bekommen. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, seine Pausenzeit unter bestimmten Maßgaben selbst festzulegen, muß er vergüten und ggfs. Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass er künftig nicht mehr gegen das ArbZG verstößt.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: clarion am 17.02.2023 07:27
Und die Maßnahme,  die der AG ergreift,, ist eben die Zeiterfassung  entsprechend anzupassen und dieses auch zu kommunizieren.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 07:37
Und welche Wirkung sollte das haben? Wenn ein Vergütungsanspruch besteht, kann er die Zeiterfassung anpassen, wie er lustig ist, am Vergütungsanspruch ändert das nichts.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2023 08:44
Heisst das, dass wenn der AG nicht festlegt, dass die Pause um x uhr für 30min zu erfolgen hat, sondern eine Gleitzeitvereinbarung gilt, die besagt, dass man in der Pausen Gestaltung weitestgehend freie Hand hat.
Und das darauf hingewiesen wird in der Vereinbarung, dass nach 6h insgesamt 30min Pause automatisch abgezogen wird, man die Zeit gutgeschrieben bekommen muss, wenn man z.B. 6h und 5 Minuten gearbeitet hat?
Oder kann es abgezogen werden, weil eine „schwammige“ Pausenregelung existiert?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 08:55
Wenn der Arbeitgeber die zeitliche Lage der Pause bestimmt, hat er sein Direktionsrecht diesbezüglich ausgeübt und der Arbeitnehmer hat während dieser keinen Vergütungsanspruch, weil es sich nicht um Arbeitszeit handelt. Legt der Arbeitgeber keine Pause fest, sondern überläßt die Festlegung einem Mitarbeiter, so übt er sein Leistungsbestimmungsrecht im Hinblick auf die zeitliche Lage der Erbringung der Arbeitsleistung durch diesen aus, muß sich also auch dessen Handeln zurechnen lassen. Diesem mag er also zwar aufgetragen haben, die Pausenzeit anhand bestimmter Parameter festzulegen, so er das nicht tut, führt das zwar zur Möglichkeit arbeitsrechtlicher Konsequenzen für die Unbotmäßigkeit, nicht jedoch zum Entfall des Vergütungsanspruchs.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:00
...so ist es...

...in der Realität sieht es aber - wie so oft - anders aus (was aber nichts an der rechtlichen Lage ändert)...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:02
Wer in einem Rechtsstaat sein Recht nicht durchsetzt, ist selbst schuld.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:06
...sag das mal einer Pflegekraft, die aufgrund von Personalmangel nicht mal zum WC gehen kann, geschweige denn ihre Pausenzeiten einhalten kann...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:12
Klar kann sie das. Was hindert sie?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:15
...ihr eigenes Werteverständnis bzw. die wirkliche Hingabe zum Beruf? (und darüberhinaus die rechtlich vollkommen überforderten Personalsachbearbeiter)...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:17
Also selbst schuld.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:18
..wenn man es so sehen will...

...solange man nicht selbst als Patient im Krankenhaus liegt...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 09:22
Man schließt doch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, namens Arbeitsvertrag, in der die gegenseitlichen Rechte und Pflichten definiert sind. Wenn man als AN dem AG übergriffiges Verhalten durchgehen lässt, was soll man dazu sagen. Umgekehrt bekäme man ganz schnell eine Abmahnung.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:24
..wenn man es so sehen will...

...solange man nicht selbst als Patient im Krankenhaus liegt...
Welche andere Sichtweise sollte es geben, wenn eine ungenügende emotionale Distanz zu den Arbeitsobjekten und sonstige Affekte, die in einem Rechtsverhältnis, in dem Arbeit gegen Geld getauscht wird, völlig fehl am Platz sind, dazu führen, dass man seine Rechte nicht wahrnimmt?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:28
...alles - "von aussen" betrachtet - richtig...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:30
Also gibt es keine andere Sichtweise? Oder es gibt eine, die Du geheim halten möchtest?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:35
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:40
Und die Perspektive des Arbeitsobjektes wäre jetzt für den Arbeitnehmer oder dessen Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber inwiefern von Bedeutung? Das Arbeitsobjekt hat wie der Arbeitnehmer ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber. Es ist dessen Problem.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:41
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 09:48
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)

Sicherlich ist es bei Lebensgefahr etwas anderes. Dies dürfte aber nicht der Normalfall sein. Das Problem ist jedoch, dass der Arbeitgeber nichts ändern wird, solange sich der AN nur beschwert, aber seine (übermäßige) Arbeit dennoch verrichtet.

Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:50
...genau...und zwischenzeitlich ist einer der Vertragspartner tot 8)

Der Vertragspartner des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:53
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:56
Sicherlich ist es bei Lebensgefahr etwas anderes. Dies dürfte aber nicht der Normalfall sein. Das Problem ist jedoch, dass der Arbeitgeber nichts ändern wird, solange sich der AN nur beschwert, aber seine (übermäßige) Arbeit dennoch verrichtet.

...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 09:56
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 10:10
Was nützt mir aber die aufopferungswilligte Pflegerin, wenn sie irgendwann selber umkippt, weil sie keine Pause nimmt oder regelmäßig länger macht, als sie darf?

Da hat dann am Ende niemand was davon. Ausreichende Organisation und Fürsorgepflicht des AG sollten gerade in diesen sensiblen Bereichen noch höher angesiedelt sein.
Der verblichene Fragesteller kippt wahrscheinlich nicht vom Stuhl, wenn er seine 6h um 3-4 min überzieht. ;)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FGL am 17.02.2023 10:46
...da gebe ich dir auch Recht...und das ist auch ein "Problem" im Pflegebereich...es wird viel und zu Recht gejammert...aber Niemand unternimmt wirklich etwas (und dies meistens aus falscher Rücksichtnahme)
Warum sollte sich auch etwas ändern, wenn man nur meckert und aufgrund des "eigenen Werteverständnisses" oder der "wirklichen Hingabe zum Beruf" trotzdem immer wieder über das vertraglich Geschuldete hinaus engagiert bleibt. Aus Arbeitgebersicht besteht also kein Veränderungsdruck.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: brian am 17.02.2023 13:14
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 14:53
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?

Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 14:59
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!

Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung  ::)⁶
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 15:02
...das dürfte dem Verstorbenem egal sein 8)
Dessen Meinung inwiefern erheblich wäre?

Die Meinung des Verstorbenen ist sicherlich unerheblich aber u. U. hat der, von Angehörigen wegen unterlassener Hilfeleistung, verklagte AG ein Problem das im Zweifelsfall auch den Mitarbeiter in Regress nimmt.
Mal ganz davon abgesehen das es jede Menge Pflegekräfte mit Gewissen gibt.

Also ein reines Arbeitgeberproblem, der den Arbeitnehmer auch nur dann überhaupt in Anspruch nehmen könnte, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Das ist bei einer Pause ausgeschlossen. Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 15:03
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn  du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...

DAs Recht sieht nicht vor, dass alle gleichzeitig Pause machen.
..."Alle" auf Station gibt's schon lange nicht mehr...Pausen können nicht gemacht werden, weil niemand zur Vertretung da ist...das ist doch das Problem!!

Das Recht ist zwar da, übernimmt aber keine Vertretung  ::)⁶

Also ein reines Arbeitgeberproblem.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 15:04
Gewissen und sonstige Affekte sind persönliche Probleme.

...persönliche Probleme die in solchen Fällen (zum Glück) Leben retten können.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 15:05
Reines Arbeitgeberproblem.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: PiA am 17.02.2023 16:02
Mitnichten, denn § 323c StBG ist auf eine Körperschaft - weder döR noch dpR - nicht anwendbar, wohl aber zumindest dem Grunde nach auf jede natürliche Person.

Bei Angestellten, die dem TVÖD unterliegen, ist man dann ganz schnell auch bei § 13 StBG - da wir im Strafrecht sind, "wird" es dann im wahrsten Sinne des Wortes "kriminell".

Damit wird ein Arbeitgeberproblem im Gesundheitsbereich ganz schnell zum Arbeitnehmerproblem.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 16:21
Nein, ist man nicht. § 323c StGB betrifft jedermann. Wenn also einer da ist, egal wer, muss er helfen, wenn es zumutbar ist. Man muss aber nicht da sein - und genau darum geht es: einfach nicht da sein, sondern in der Pause. Und welche Straftat eines anderen sollte man verhindern, dass man auch nur in den Bereich des § 13 StGB geriete?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 16:40
Ich habe keine medizinische Ausbildung und arbeite in Verwaltenden Bereichen. Allerdings habe ich viel Arbeitszeit in Krankenhäusern/Heimen/Reha Einrichtungen verbracht. "nicht da sein" gestaltet sich oft als schwierig bis unmöglich und ich habe oft genug erlebt das man als nicht Beteiligter zur Hilfe herangezogen wird.
Natürlich ist es in erster Linie ein Arbeitgeber Problem aber eben nicht ausschließlich.
Gerade im Gesundheitswesen haben die Arbeitgeber das Problem nicht allein zu verantworten sondern sind durch politische (Fehl-)Entscheidungen in diese Lage gekommen. Dieses Problem betrifft uns alle. Im Zweifelsfall auch dich.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 16:42
Nein. Es ist ein reines Arbeitgeberproblem. Wer es als Arbeitnehmer zu seinem macht, ist Bestandteil des Problems.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 16:51
Der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor ließe sich also durch Ignoranz der aktiven Mitarbeiter beheben?
Ein Flächendeckender Streik in Krankenhäusern führt zur Besetzung unbesetzter Stellen?

Das solltest den Herren Werneke und Lauterbach mitteilen...du Heilsbringer ;D
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 16:59
Das Beispiel eines Notfalls trägt ja nicht. Hilfe zu leisten hat grundsätzlich jeder, egal ob er Pause oder Urlaub hat, Unbeteiligter ist oder irgendwo arbeitet. Ist er allerdings gerade abwesend, weil er seine Pause nimmt oder nach seiner Schicht nach Hause gegangen ist, ist er fern des Unglücks oder der Gefahr. Dann fällt es in den Organisationsbereich des AG, dass z.B. im klinischen oder pflegerischen Bereich der Notfall nicht übersehen wird.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 17:06
Ihr solltet ein paar Tage in KH`s hospitieren.
Wie ich schon sagte "weg sein" gestaltet sich oft schwierig. Damit meine ich nicht die Freizeit die man nicht am Arbeitsplatz verbringt sondern die Pausen, die Ursprung dieser Diskussion waren. (s. Was_guckst_du)

Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 17:07
Der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor ließe sich also durch Ignoranz der aktiven Mitarbeiter beheben?
Ein Flächendeckender Streik in Krankenhäusern führt zur Besetzung unbesetzter Stellen?

Das solltest den Herren Werneke und Lauterbach mitteilen...du Heilsbringer ;D

Das alles ist kein Problem des Arbeitnehmers. Er geht in die Pause, wenn er Pause hat. Er geht nach Hause, wenn er seine Pflicht zur Arbeitsleistung erfüllt hat, denn er tauscht Arbeit gegen Geld.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 17:19
Nur die mit einem Gewissen gehen über die Grenzen es ist richtig das sie damit das AG Problem zu ihrem machen aber sie retten damit auch Leben. Bei Menschen mit Emotionen (davon gibt es einige) entwickelt sich sicherlich ein befriedigendes Gefühl.

Wie ich bereits geschrieben habe (hast du sicherlich übersehen sonst wärst du darauf eingegangen) ist das AG Problem nicht AG gemacht sondern durch politische (Fehl-)Entscheidungen entstanden. Die meisten AN wissen das und machen aus Empathie und Loyalität das AG Problem zu ihrem. 
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 17:23
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: ike am 17.02.2023 17:28
Hallo,

ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?

Und sonst hast Du Dein Leben im Griff?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 17:34
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Ich denke, wenn du der Patient wärst, würde es selbst denen mit Gewissen leichter fallen, ihr Recht auf Pausen wahrzunehmen
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 17:38
   ;D   Wo ist hier der Applaus Butten?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 17:38
Wenn ich anderen helfen kann, ihre Mangelhaftigkeit zu erkennen und zu beseitigen, erzeugt das bei mir Zufriedenheit.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 17:43
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Wenn deine Kinder unter einem Bus eingeklemmt liegen und kein KTW kommt interessiert es evtl. sogar dich.
Ich möchte gern deine Reaktion sehen wenn du dann erfährst das er nicht losgefahren ist weil gerade Pause war.
Aber wen interessieren schon die Befindlichkeiten von toten Kindern die man hätte retten können.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 17:48
Eben, die interessieren niemanden, den sie zu interessieren haben. Das ist doch das Problem, aber nunmal des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat lediglich ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber, in dem er Arbeit gegen Geld tauscht.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 17:57
Gewissen ist ein persönliches Problem. Und wen interessieren die Ursachen für Arbeitgeberprobleme?

Wenn deine Kinder unter einem Bus eingeklemmt liegen und kein KTW kommt interessiert es evtl. sogar dich.
Ich möchte gern deine Reaktion sehen wenn du dann erfährst das er nicht losgefahren ist weil gerade Pause war?


Ich habe mal ein Fragezeichen eingefügt damit du die Frage beantworten kannst und füge eine Frage hinzu: ob du in einem solchen Fall nicht froh darüber bist wenn die Rettungssanitäter keine Pause machen? Oder würde der Tod deiner Kinder auch keine Emotionen in dir wecken?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 18:02
Mag sein oder auch nicht: es ist völlig unbeachtlich. Warum sollte sich irgendein Arbeitnehmer für dieses Arbeitgeberproblem oder gar das irgendeines Dritten interessieren? Er tauscht Arbeit gegen Geld in einem Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber. Inwiefern wäre das durch irgendwelche toten Kinder auch nur irgendwie berührt?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 18:17
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 18:19
Wenn ich anderen helfen kann, ihre Mangelhaftigkeit zu erkennen und zu beseitigen, erzeugt das bei mir Zufriedenheit.
.. stellt sich diese Zufriedenheit bei dir auch ein, wenn du im vollgekotzem  Bett liegst und "untenrum" alles nass und klebrig ist, weil du dich eingeschissen hast und auf dein Klingeln niemand reagiert  weil gerade Pause ist?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 18:24
Mag sein oder auch nicht. Was interessiert das den Arbeitnehmer? Er tauscht Arbeit gegen Geld in einem Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 18:42
Das Vollschissproblem ist ein privatrechtliches zwischen dem Bewohner/Patienten oder seinem Vertreter und dem Heim oder Krankenhaus.

In den Krankenhäusern, in denen ich bisher unterwegs war, war die Pausenregelung der Belegschaft im Übrigen in der Regel gut geregelt.

Erst recht in der gemeinen Verwaltung sollte für den AN kein Sorgenfältchen erwachsen.



Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 19:06
Das Vollschissproblem ist ein privatrechtliches zwischen dem Bewohner/Patienten oder seinem Vertreter und dem Heim oder Krankenhaus.

In den Krankenhäusern, in denen ich bisher unterwegs war, war die Pausenregelung der Belegschaft im Übrigen in der Regel gut geregelt.

Erst recht in der gemeinen Verwaltung sollte für den AN kein Sorgenfältchen erwachsen.
..in der allgem. Verwaltung (aus der ich komme) sind Pausen überhaupt  kein Problem, im Gegenteil...
..in der Pflegelandschaft sieht das ganz anders aus..

Ich weiß  nicht, in welchen Krankenhäusern du "unterwegs" warst und in welcher Funktion du Einsichtnahme in eine dortige Pausenregelung in den einzelnen Schichten hattest, meine Informationen stammen hingegen aus erster Hand, da meine Ehefrau seit 30 Jahren in einem Krankenhaus in der Pflege arbeitet...

...zusammenfassend kann ich aus Überzeugung behaupten, dass ihr nicht wirklich wissen könnt, was an der dortigen Front wirklich los ist und was dort tagtäglich falsch läuft mit manchmal sogar tödlichen Folgen...

...jeder, der nicht ins Krankenhaus muss hat Glück...heutzutage sogar doppelt!

Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 19:27
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?

Nein, die Politik hat versagt und das seit Jahren. AG und AN versuchen das beste daraus zu machen um dir, mir und allen Hilfesuchenden bestmöglich beistehen zu können. Wenn sie Dienst nach Vorschrift machen wird die Übersterblichkeit Corona-Hochzeiten übertreffen.
Denen die keine Schuld tragen, aber trotzdem über ihre Grenzen gehen, Vorwürfe zu machen ist nicht wertschätzend (um das Wort "arrogant" mal nicht zu benutzen) Im Fall das wir Hilfe benötigen sind wir alle (oder zumindest die meisten) dankbar dafür.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 19:40
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 19:55
Auch in diesem drastischen Beispiel, würde sich die Frage stellen, wer hier versagt hat. Ich kenne mich im Rettungsbereich nicht aus, ob es da ggf. Ausnahmen zur Pausenregelung gibt. Aber letztlich versagt der AG, weil er die Vertretung nicht regelt.

Man könnte ja den Fall weiterspielen: Der nicht ausgeruhte Rettungsfahrer fährt vor den Baum und das Kind stirbt deswegen. Wäre es dann nicht besser, er hätte Pause gemacht und dafür wäre die vorgesehene Vertretung losgefahren?

Verzeih wenn ich dir zu nahe trete...da du auch zu üblichen Arbeitszeiten aktiv an diesem Forum teilnimmst gehe ich davon aus das du PKV versichert bist?
Ich bin beruflich seit 32 Jahren in KH/Pflegeeinrichtungen/Reha Einrichtungen unterwegs und habe zwischen Flensburg und Bozen sicherlich 50 Häuser, mal länger mal kürzer, kennen gelernt. In den 6 Staaten in denen ich tätig war ist die pflegerische Versorgung in D die mit dem geringsten Personalschlüssel. Ich wiederhole mich: das resultiert aus politischen Fehlentscheidungen die auch ein Herr Lauterbach vor 20 Jahren mit verantwortet hat.

In Privatkliniken ist das anders. Die medizinische Versorgung ist qualitativ nicht besser aber der Patient fühlt sich besser aufgehoben weil es zusätzliche Servicekräfte gibt, eine Mini-Bar im Zimmer ist und der Fernseher mit Sky ausgestattet ist.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 19:59
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Ich denke trotzdem das du dankbar bist wenn du Hilfe benötigst und jemand da ist. Hat der AG keine Fürsorgepflicht den Hilfesuchenden gegenüber? Ebenso wie der AN?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 20:05
Nein, die hat er als Arbeitgeber nicht. Möglicherweise hat er die in anderer Funktion. Das ist aber ganz allein sein Problem und nicht das des Arbeitnehmers. Und der Arbeitnehmer hat als solcher keine Verpflichtung gegenüber irgendwelchen Hilfesuchenden. Er hat ein Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber, in dem er Arbeit gegen Geld tauscht. Arbeitgeberprobleme sind nicht seine Probleme. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitgeber selbst, die Politik oder Echsenmenschen Schuld daran haben, denn Schuld ist keine relevante Dimension.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 20:07
Schuld sind also irrelevant?
Auch Schuldsprüche?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Wdd3 am 17.02.2023 20:13
Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 20:32
Schuld sind also irrelevant?
Auch Schuldsprüche?

Welche Relevanz sollte Schuld hier haben.

Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.

Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.

Nein, hat er nicht.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 20:36
Habe ich tatsächlich nicht. Ich habe lediglich die Geschichte anders erzählt. Du Wdd3 nimmst den Fahrer in Schutz, der keine Pause macht, ich nehme ihn in Schutz, wenn er Pause gemacht hat.

Natürlich bin ich froh, wenn ich Hilfe bekomme, was für ein seltsamer Einwand.

Nein, ich bin nicht in der PKV versichert und von deinem Erfahrungsschatz in dem Bereich bin ich mit Sicherheit weit weg oder von dem persönlichen Erleben von was_guckst_du s Frau. Im Prinzip sind wir uns ja einig, dass das Problem eben nicht beim Rettungsassistenten oder bei der Krankenpflegerin liegt. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 21:31
. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.
Und daran, dass der Rest der Belegschaft das mit sich machen lässt. Hat der AG dann auch keinen Grund, etwas zu ändern. Wenn's nicht gerade lebensbedrohlich ist und der Mitarbeiter am Ende seiner Arbeitzeit nach Hause geht un dem AG berichtet, was an Aufgaben noch übrig geblieben ist, hat der AG ausreichend Möglichkeiten, Abhfe zu schaffen. Und auch erst dann kommt er überhaupt in die Notlage, diese AG-Aufgabe auch wahrzunehmen.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:39
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 21:43
Ob das anfallende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Personalkörper erledigt werden kann, ist ein reines Arbeitgeberproblem.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 21:50
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:53
@SVAbackagain...du hast Recht...

....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...

...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:55
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?
..wenn der Patient dann noch in der Lage ist , nachzufragen
..
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 17.02.2023 21:58
...du hast Recht...

....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...

...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
Deswegen schrieb ich ja das ein oder andere Mal, "wenn keine Lebensgefahr besteht". Ansonsten können medizinische Behandlungen auch verschoben werden. Nur wenn es unangenehm wird, ergibt sich auch Handlungsdruck.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 17.02.2023 21:59
Doch, genau die gleichen Maßstäbe gelten für alle Arbeitsverhältnisse. Es ist völlig egal, ob jemand Straßen kehrt, Bauanträge bescheidet, Menschen pflegt oder Räume reinigt: der Arbeitnehmer tauscht Arbeit gegen Geld. Das ist der Charakter eines jeden Arbeitsverhältnisses.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: clarion am 18.02.2023 00:36
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 18.02.2023 00:56
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?

Aber die Ausbeutung von Pflegekräften und Co. ist da doch keine Lösung.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: clarion am 18.02.2023 07:49
Wenn ich eine Lösung hätte, wäre ich ein reicher Mann, zumindest wären mir sehr viele Leute auf ewig dankbar.

Ich wollte auch nur ausdrücken,  dass es kein reines AG Problem ist,  sondern eines die gesamte Gesellschaft  Betreffendes
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 08:11
Tja schön ist alle Theorie. Meines Wissens gibt es in D kein einziges Krankenhaus,  in dem alle Stellen im Bereich Pflege besetzt sind.. Auch wenn der Bereich  Pflege  besser entlohnt werden würde, gäbe es trotzdem nicht genug Pflegepersonal, genauso wie es nicht  genug Lehrer, nicht genug Handwerker und nicht genug Ingenieure gibt. Das Fehlen dieser Berufe wird uns teuer zu stehen kommen.

Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.

Wer hat da versagt? Diejenigen, die vor 20 bis 40 Jahren nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben?

Es ist jedenfalls nur dann das Problem des Arbeitnehmers, wenn er es dazu macht!
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: FGL am 18.02.2023 11:28
Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.
Nein, es ist sogar absolut zutreffend, dass all das das alleinige AG-Problem ist. An keiner Stelle wird es zum AN-Problem, wenn der AN es nicht zu seinem Problem macht.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 18.02.2023 12:29
...es ist vor allem ein Problem der aktuellen und der potentiellen  Patienten...also ein Problrm von uns allen
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 12:56
Irgendwas mag irgendwann irgendwie immer das Problem von irgendwem sein. Möglicherweise ergibt sich auch ein Problem für die Lappen oder die Nenzen daraus. Im Arbeitsverhältnis, um das es hier geht, ist es einzig und allein ein Arbeitgeberproblem, das der Arbeitnehmer tunlichst nicht zu seinem machen sollte, da er ansonsten durch seinen Helferkomplex ein ursächliches Problem für ausbleibende Verbesserungen in seinem und gleichartigen Arbeitsverhältnissen darstellt.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: clarion am 18.02.2023 21:59
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 18.02.2023 22:26
Nein, Du bist nur wie üblich sehr begrenzt im Denken. Du verstehst sehr offensichtlich Marktmechanismen nicht mal im Ansatz noch trüge Deine Behauptung, es seien keine Pflegekräfte am Markt. Wir haben einen EU-Arbeitsmarkt. Zudem stehen dem Arbeitgeber auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung, um Pflegekräfte von administratorischen und dokumentarischen Aufgaben zu entlasten. Und selbst wenn das alles nicht trüge, sind doch die Arbeitsbedingungen einer Pflegekraft, die Arbeitgeberprobleme nicht zu ihren Problemen macht, besser als die einer Pflegekraft, die dies tut.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: Organisator am 18.02.2023 23:20
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.
Es ist ja auch nicht Aufgabe eines einzelnen AN, die Pflege zu verbessern. Sondern vornehmlich, die übertragenen Aufgaben im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit auszuführen. Wenn damit der AG seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, liegt's am ihn, für Lösungen zu sorgen. Sva hat Anregungen gemacht, wie.
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: was_guckst_du am 20.02.2023 07:23
Nein, Du bist nur wie üblich sehr begrenzt im Denken. Du verstehst sehr offensichtlich Marktmechanismen nicht mal im Ansatz noch trüge Deine Behauptung, es seien keine Pflegekräfte am Markt. Wir haben einen EU-Arbeitsmarkt. Zudem stehen dem Arbeitgeber auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung, um Pflegekräfte von administratorischen und dokumentarischen Aufgaben zu entlasten. Und selbst wenn das alles nicht trüge, sind doch die Arbeitsbedingungen einer Pflegekraft, die Arbeitgeberprobleme nicht zu ihren Problemen macht, besser als die einer Pflegekraft, die dies tut.

...warum sollte eine EU-Pflegekraft nach D kommen, wenn die Arbeitsbedingungen im Heimatland besser sind? Die Marktmechanismen stellen sich aktuell doch eher so dar, dass die deutsche Pflegekraft den deutschen Arbeitsmarkt in der Pflege oft ganz verlässt, in dem sie aufhört zu arbeiten oder versucht in den skandinavischen Ländern oder ausserhalb der EU (z.B. Schweiz) tätig zu werden...
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: SVAbackagain am 20.02.2023 07:29
Da der zitierte Beitrag eine Replik auf diesen war
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.
trägt Dein Vortrag nicht. Es ging ja darum, die Arbeitgeber dazu zu bringen, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, indem man als Arbeitnehmer deren Probleme nicht zu seinen Problemen macht. Was daran hast Du nicht verstanden? Oder hast Du es verstanden und möchtest rumtrollen?
Titel: Antw:Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Beitrag von: BAT am 24.02.2023 08:51
Beim Wechsel auf Teilzeit sollte man tunlichst sechs Sollstunden am Tag meiden, solange man das nicht anders ausgleichen kann.