Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Poggeliese am 17.02.2023 13:16
-
Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle beworben, zu der mein Profil sehr gut passt. Bei dem Anforderungsprofil kann ich alle Stichpunkte nachweisen.
Nun wurde ich abgelehnt mit der Begründung das Mein Profil sehr gut passt, jedoch war eine Bewerbung noch besser.
Frage: wenn mein Profil so gut passt, wieso wird dann kein Vorstellungsgespräch durchgeführt?
Chancengleichheit?
-
Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle beworben, zu der mein Profil sehr gut passt. Bei dem Anforderungsprofil kann ich alle Stichpunkte nachweisen.
Nun wurde ich abgelehnt mit der Begründung das Mein Profil sehr gut passt, jedoch war eine Bewerbung noch besser.
Frage: wenn mein Profil so gut passt, wieso wird dann kein Vorstellungsgespräch durchgeführt?
Chancengleichheit?
Antwort: Weil das andere Profil besser passte.
-
Es muss für eine Einstellung keine Vorstellungsgespräche geben.
-
Die gleiche Chance hast du doch gehabt, du konntest dich gleichermaßen bewerben.
Was hättest du von einem Bewerbungsgespräch, wenn sich der AG schon entschieden hat?
-
Nun wurde ich abgelehnt mit der Begründung das Mein Profil sehr gut passt, jedoch war eine Bewerbung noch besser.
Das Bessere ist der Feind des Guten.
Voltaire