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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Girlinpeacetime am 17.02.2023 19:12
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Ich habe bei meinem AG jetzt eine Stufenvorweggewährung „beantragt“ in der Hoffnung mehr Geld zu bekommen. Nun lese ich allerdings die ein oder anderen Nachteile wie zb dass die Stufe unberührt bleibt.
Gibt es weitere Nachteile bzw. was ist der Vorteil außer mehr Geld oder gibt es keinen ?!
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Das die Stufe unberührt bleibt ist weder Vor- noch Nachteil, da ob mit oder ohne Stufenvorweggewährung hierbei kein Unterschied entsteht.
Was für Vorteile außer „mehr Geld“ braucht es denn noch?
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Dass zb die Beantragung komisch angesehen und dann abgelehnt wird . Wollen wir es mal nicht hoffen. Welche Möglichkeit bliebe noch für mehr Geld?
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Ich gehe Mal stark davon aus, dass dein Antrag auf Vorweggewährung abgelehnt wird.
Möglichkeiten für mehr Geld:
Besser bezahlte Tätigkeit suchen und gut verhandeln.
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Arbeitest Du im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser? Wenn ja, wendet der Arbeitgeber das Instrument überhaupt an? Wenn nein, gibt es das Instrument tariflich überhaupt nicht.
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Ja im
Krankenhaus. Die personalsafhbearbeiterin hat zumindest schonmal davon gehört. :) Warum denkst du dass es abgelehnt wird? Ich glaub das auch aber die Hoffnung stirbt zuletzt
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Gegenfrage: Warum sollte der Arbeitgeber deinem Begehren nachkommen und freiwillig mehr Geld zahlen als notwendig?
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Personalmangel. Warum sollte er es ablehnen ?
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…weil es Geld kostet und womöglich das vorhandene Budget vermindert um potentielle neue Bewerber mit entsprechenden Angeboten anzuwerben, um den Personalmangel zu begegnen. Du bist ja schon angestellt und leistest deinen Beitrag gegen den Personalmangel, ob mit oder ohne Vorweggewährung.
Hast du denn vor dich wo anders zu bewerben? Besteht die Gefahr/Sorge, dass du bald kündigst und woanders anfängst? Hast du evtl. schon Vorstellungsgespräche terminiert?
Andernfalls sehe ich im allgemeinen Personalmangel keinen Grund einer einzelnen Person aufgrund eines Antrages jetzt mehr zu bezahlen.
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…weil es Geld kostet und womöglich das vorhandene Budget vermindert um potentielle neue Bewerber mit entsprechenden Angeboten anzuwerben, um den Personalmangel zu begegnen. Du bist ja schon angestellt und leistest deinen Beitrag gegen den Personalmangel, ob mit oder ohne Vorweggewährung.
Hast du denn vor dich wo anders zu bewerben? Besteht die Gefahr/Sorge, dass du bald kündigst und woanders anfängst? Hast du evtl. schon Vorstellungsgespräche terminiert?
Andernfalls sehe ich im allgemeinen Personalmangel keinen Grund einer einzelnen Person aufgrund eines Antrages jetzt mehr zu bezahlen.
Ersteres ist aber AG-Problem. Ansonsten wäre eine Vorweggewährung sinnlos, wenn der AN nicht mit Weggang drohen würde.
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Ich will eigentlich nicht wechseln aber mir ist das schon bewusst deshalb hab ich Bewerbungen geschrieben , ja. Ich denke um gutes Personal zu halten kann man schonmal was draufzahlen. Gerade im Krankenhaus wo wir die men ganzen Mist an der Backe haben für wenig Geld.
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Ich will eigentlich nicht wechseln aber mir ist das schon bewusst deshalb hab ich Bewerbungen geschrieben , ja. Ich denke um gutes Personal zu halten kann man schonmal was draufzahlen. Gerade im Krankenhaus wo wir die men ganzen Mist an der Backe haben für wenig Geld.
Da muss du aber einen guten Vorgesetzten haben der dieses befürwortet. Ansonsten keine Chance.
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Das Drohen mit Weggang ist sicher die schlechteste Begründung für eine Stufenvorweggewährung. Das wäre für mich als Vorgesetzten Erpressung und lädt alle weiteren MA dazu ein, das Gleiche zu versuchen. Wenn du allerdings bestimmte zusätzliche Aufgaben übernimmst, Projekte erfolgreich zum Abschluss bringst, positive Leistungen hervorhebst, dann hast du sicher eher Chancen.
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Sehe ich genau umgekehrt.
Oftmals brauchen Personaler harte Fakten, wie den Nachweis, das sich weg beworben wird.
Und dem Vorgesetzten kann man einweihen, in dem man ihm mitteilt, dass man gerne bleiben würde und nur für die Akten sich beworben hat.
Wenn man höherwertige Aufgaben übertragen bekommt und man sie übernimmt, dann bekommt man automatisch mehr Geld, wenn die Zeitanteile passen.
Und btw. Verhandlungen sind keine Erpressung, sondern nur der Austausch von Bedingungen.
Und der Vorgesetzte ist da idR nicht der Bestimmer.
Und wenn alle MA es machen, dann lässt man die low performer ziehen.
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Das Halten von Fachkräften ist nunmal eine Begründung für eine Stufenvorweggewährung, gute Leistung hingegen nicht.
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Das Drohen mit Weggang ist sicher die schlechteste Begründung für eine Stufenvorweggewährung. Das wäre für mich als Vorgesetzten Erpressung und lädt alle weiteren MA dazu ein, das Gleiche zu versuchen. Wenn du allerdings bestimmte zusätzliche Aufgaben übernimmst, Projekte erfolgreich zum Abschluss bringst, positive Leistungen hervorhebst, dann hast du sicher eher Chancen.
Da ist das Problem. Was ggf. moralisch gut klingt, ist sachlich genau falsch. Bindung von Fachkräften setzt numal
Abwanderungstendenzen voraus. Besonders gute Arbeit wäre dann eher etwas für Stufenlaufzeitverkürzung.
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Der Versuch ist doch legitim..
Und ich sehe Abwanderungsgedanken auch als legitimen Grund - aber trotz des Fachkräftemangels sehe ich leider wenig Chancen, weil sich aktuell noch immer wer findet, der den Job für das Geld macht. So zumindest meine Erfahrung.
Ich wünsche aber viel Erfolg!
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Hi,
ich war auch schon im KH tätig und als ich gekündigt habe hat man mir plötzlich Angeboten von Stufe 4 mich auf Stufe 6 zu setzen, das würden Sie sofort veranlassen, wenn ich bleiben würde.
Aber der AG hatte Pech, bin trotzdem gegangen :-)
Hier noch eine Info:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Beide Zulagen können befristet werden. Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.
Liebe Grüße
Achim
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Welchen Sinn hat der Hinweis auf genau die Regelung, die der Fragesteller zum Gegenstand seiner Frage gemacht hat?