Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: xray am 18.02.2023 22:08
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Hi,
bin ganz neu in diesem Forum. Habe versucht mein Thema zu finden, leider erfolgslos. Meine Fragen sind bzgl. Höhergruppierung und Stellenbesetzung.
- Bin seit 1.1.1999 im öffentlichem Dienst. Eingestellt zunächst durch das Land NRW im Angestellten Status bei einer Sicherheitsbehörde als Kontrollkraft für eine bestimmte Verkehrsbranche. Nennen wir diese Pos. A.
Lohn BAT VII-VI
- Dann wurde diese Aufgabe im Jahr 2000 gerichtlich an den Bund übertragen. Wir wurden alle übernommen. Niemand hat einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Im selben Jahr wurde auch die Privatisierung unserer Aufgabe beschlossen. Die Aufgabe wurde von Jahr zu Jahr durch privates Personal ( Private Firma ) aufgestockt.
- 2006 gab es eine Interessenabfrage für eine technische Tätigkeit. Nennen wir dieses Pos. B. Diese Tätigkeit wurde bis dahin von Beamten wahrgenommen. Besoldung A7 - A8 oder A9.
- 5 Angestellte wurden für diese Tätigkeit "übernommen". Nennen wir diese Pos. C. Lohn E5.
- 2008 wurden 3 Stellen geschaffen für diese Tätigkeit. Nennen wir dieses Pos. D. Ich habe mich als einziger schriftlich beworben. Eine Ausschreibung gab es nicht. Die Tätigkeit wurde zunächst als Funktion an 3 andere übertragen. (Pos. E).
- Nach einem Jahr wurde es als Stelle an diese Kollegen übertragen. ( Pos. F ).
- Ich übe diese Tätigkeit in keiner Pos. aus, weil es nichts Schriftliches gibt.
- Diese Tätigkeit wird zur Zeit von 10 MA ausgeführt. 3 x Stelle und 7 x undefinierbare Pos.
- Weder werden Höhergruppierungsanträge positiv bewertet noch werden für die restlichen 7 eine Pos. F geschaffen.
- Die Ausübung dieser Tätigkeit ist mit 3 MA unmöglich zu besetzen, wegen Wechselschicht.
Meine Fragen:
- Was kann ich machen, um eine Pos. F zu bekommen oder eine Höhergruppierung zu erreichen?
- Steht mir eine Pos. F zu nach langer Tätigkeit.
Würde mich über jegliche Information freuen.
Gruß
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Wie meinen?
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???
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Auch Emoticons führen nicht dazu, daß aus einer dahingeblubberten Textwand voll irrelevanten und völlig unstrukturierten Inhalten zu einem bearbeitbaren Sachverhalt werden. Mithin bleibt es bei meiner Frage.
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Was benötigen Sie den für Infos? Mein Anliegen ist eigentlich gut erkenbar.
Dahingeblubbert ist es definitiv nicht, aber danke für das Interesse.
Gruß
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Was benötigen Sie den für Infos? Mein Anliegen ist eigentlich gut erkenbar.
Dahingeblubbert ist es definitiv nicht, aber danke für das Interesse.
Gruß
Es ist schlicht nicht verständlich. Du hast aktuell eine Aufgabe und wirst auch bezahlt. Was ist deine Frage bzw. Zielrichtung?
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Meine Fragen:
- Was kann ich machen, um eine Pos. F zu bekommen oder eine Höhergruppierung zu erreichen?
- Steht mir eine Pos. F zu nach langer Tätigkeit.
Gruß
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Meine Fragen:
- Was kann ich machen, um eine Pos. F zu bekommen oder eine Höhergruppierung zu erreichen?
- Steht mir eine Pos. F zu nach langer Tätigkeit.
Gruß
Dich darauf bewerben und genommen werden.
Was dir zusteht erkennst du aus den vom AG übertragenen Tätigkeiten
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Was soll überhaupt eine „Position“ sein? Eine Arbeitsgelegenheit? Eine auszuübende Tätigkeit?
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Was benötigen Sie den für Infos? Mein Anliegen ist eigentlich gut erkenbar.
Dahingeblubbert ist es definitiv nicht, aber danke für das Interesse.
Gruß
So richtig kann man dir nicht folgen. Wenn dir Organisators Antwort nicht ausreichend ist, solltest du deinen Sachverhalt nochmal ordnen deine Frage genauer daran ausrichten.
So wie es da steht, hat es leider was von Buchstabensuppe. ;)
Welcher Tarifvertrag findet denn z.B. Anwendung bei dir?
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Tarifvertrag TVÖD-Bund
Geführt werde ich in Pos. A und übe die Tätigkeit in Pos. F aus. Nur wenn es zu Unstimmigkeiten kommt heißt es
ich soll die Regeln ( Lehrgänge, Zertifizierungsanforderungen usw. ) für Pos. A einhalten, die Regeln und Voraussetzungen für Pos. F muss ich auch einhalten.
Da kommt die Frage auf, ob ich kein Anrecht auf die Stelle für Pos. F habe?
Die einzelnen Pos. Aufzählungen sind nur dafür, dass alles auseinander gehalten werden kann.
Gruß
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Hast Du eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung?
Du hast die Tätigkeiten auszuüben, die Dir übertragen wurden. Wenn Du andere Tätigkeiten ausübst, wäre das im Grunde genommen abmahnwürdig. Der erste Schritt wäre eine aktuelle schriftliche Tätigkeitsbeschreibung zu bekommen.
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Tarifvertrag TVÖD-Bund
Geführt werde ich in Pos. A und übe die Tätigkeit in Pos. F aus. Nur wenn es zu Unstimmigkeiten kommt heißt es
ich soll die Regeln ( Lehrgänge, Zertifizierungsanforderungen usw. ) für Pos. A einhalten, die Regeln und Voraussetzungen für Pos. F muss ich auch einhalten.
Da kommt die Frage auf, ob ich kein Anrecht auf die Stelle für Pos. F habe?
Die einzelnen Pos. Aufzählungen sind nur dafür, dass alles auseinander gehalten werden kann.
Gruß
Was Pos. bedeutet ist mir nicht klar.
Du hast Anrecht auf die Tätigkeiten, die dir übertragen wurden und das dazugehörige Entgelt. Auf welchen Stellen irgendwelche Positionen geführt werden ist dabei egal.
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Eben. Solange
Was soll überhaupt eine „Position“ sein? Eine Arbeitsgelegenheit? Eine auszuübende Tätigkeit?
nicht beantwortet ist, macht die Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt keinen Sinn.
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Die Tätigkeit scheint viel Zeit für originelle Gedankenspiele zu lassen.
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Die Tätigkeit scheint viel Zeit für originelle Gedankenspiele zu lassen.
Habe wirklich mehr können erwartet hier. Anscheinend haben Sie viel Zeit um sinnlose Antworten zu schreiben.
Dennoch DANKE
Gruß
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Du müsstest noch erläutern, was mit "Position" gemeint ist. Das könnte auch dem Können hier auf die Sprünge helfen.
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Die Positionen sollen die Tätigkeiten darstellen. Da es in meiner Beschreibung 2 Tätigkeiten, aber immer wieder mit anderem Status gibt musste es jeweils symbolisiert werden. Zum Beispiel die jetzige Tätigkeit wird von 10 Kollgen ausgeübt, aber es gibt verschiedene Status. 3 Kollegen haben eine feste Stelle diese Tätigkeit und 7 werden so geführt, als ob Sie eine andere Tätigkeit ( also andere Stelle ) ausüben.
Gruß
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Also führst Du einen Begriff in die Diskussion ein, der etwas irrelevantes abbilden soll und es bedarf mehrfacher Nachfrage, bevor Du Dich bequemst, diesen Begriff zu definieren, weil Du offenkundig zu beschäftigt damit warst, hier herumzupöbeln, weil Dir bislang niemand aufgrund der dahingeblubberten Sachverhaltsschilderung zu helfen.
Du hast eine auszuübende Tätigkeit. Du bist entsprechend dieser eingruppiert. Ein Anspruch darauf, dass Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen wird, besteht nicht.
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Also führst Du einen Begriff in die Diskussion ein, der etwas irrelevantes abbilden soll und es bedarf mehrfacher Nachfrage, bevor Du Dich bequemst, diesen Begriff zu definieren, weil Du offenkundig zu beschäftigt damit warst, hier herumzupöbeln, weil Dir bislang niemand aufgrund der dahingeblubberten Sachverhaltsschilderung zu helfen.
Du hast eine auszuübende Tätigkeit. Du bist entsprechend dieser eingruppiert. Ein Anspruch darauf, dass Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen wird, besteht nicht.
Wieso musst du den Begriff "dahingeblubberten" verwenden? Hast du es nicht anders gelernt?
Bitte kommentiere mein Thema nicht mehr, falls möglich.
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@xray, im Tarifrecht gibt es den Begriff Status nicht.
Ich verstehe dich aber so, dass ihr zu zehnt exakt dieselben Tätigkeiten ausübt, aber unterschiedlich bezahlt werdet?
Es kommt aber nicht darauf an, welche Tätigkeiten ihr tatsächlich ausübt, sondern darauf, welche Tätigkeiten Euch übertragen sind.
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Ich habe Popcorn und Bier geholt, will sonst noch jemand?
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Der reinste Kindergarten hier. Viel Spass mit Bier und Popcorn beim in den Spiegel schauen.
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Der reinste Kindergarten hier. Viel Spass mit Bier und Popcorn beim in den Spiegel schauen.
Ich glaube es wurden Dir ein paar Fragen gestellt und auf die Bedeutung der Beantwortung hingewiesen. Wenn Du jetzt beleidigst von dannen ziehst gilt der Grundsatz meiner Oma .... "Reisende soll man nicht aufhalten ....".
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Hallo xray,
im Tarifrecht durchzublicken ist nicht ganz so einfach, aber es gibt grundlegende Dinge, die man wissen sollte und die sich Dir erschließen können, wenn Du hier beispielsweise einige Forenbeiträge liest.
Dein Arbeitgeber hat Dir sicherlich in irgendeiner Form eine Tätigkeit übertragen, beispielsweise in Form einer Tätigkeitsbeschreibung, in der einer oder mehrere Arbeitsvorgänge mit den dazugehörigen Bewertungen aufgeführt sind.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese dauerhaft übertragenen Tätigkeiten die Grundlage deiner Eingruppierung darstellen. Diese Tätigkeiten, und nur diese Tätigkeiten, darfst du ausüben. Je nachdem wie detalliert die Tätigkeitsbeschreibung ausfällt, gibt es dann einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung.
Also die erste Frage wäre, wie bereits erwähnt wurde, welche Grundlage für die Tätigkeit, die Du ausführst, besteht (mündliche Anrodnungen oder schriftliche Ausfertigung oder Handauflegen etc.).
Führst Du nun Tätigkeiten aus, die Dir nicht rechtswirksam vom Arbeitgeber (Personalchef etc.) übertragen wurden, handelst Du vertragswidrig. Einen Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Entgelt, hast Du in dem Fall natürlich auch nicht.
Fixiere deine Tätigkeiten bzw. Arbeiten schrifltich und lasse Dir das abzeichnen, falls Du nichts dazu in der Hand hast. Es scheint ja bei euch diesbezüglich extrem wild durcheinanderzugehen.
Es soll vorkommen, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer keine Ahnung hat und somit schaltet und waltet wie es ihm genehm ist. Der AG bildet sich seine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung auf Grundlage deiner auszuübenden Tätigkeit und zahlt Dir ein entsprechendes Entgelt. Diese muss sich nicht zwangsweise mit deiner Eingruppierung decken, da diese aufgrund der Tarifautomatik grundsätzlich korrekt ist und im Zweifel gerichtlich festgestellt werden kann. Du darfst Dir natürlich auch deine Rechtsmeinung zu deiner korrekten Eingruppierung bilden. Hast du dann Zweifel an der Entscheidung deines AGs bezgl. deiner Eingruppierung, kannst Du dagenen klagen und die korrekte Eingruppierung feststellen lassen.
So viel erst einmal im Allgemeinen. Ich bin auch kein Experte, aber so grob sollte das alles korrekt sein :)
Die Beiträge hier im Forum sind defintiv nicht böse gemeint und manche Töne sollte man sich nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Es ist auch von manchen gewollt und auch wichtig, dass man sich selbstständig hier informiert, da inhaltlich vieles bereits vorhanden ist. Nebenbei wird dann auch wert auf einigermaßen korrekte Begrifflichkeiten gelegt.
Also bleib' einfach am Ball, beantworte die gestellten Fragen und mit ein bisschen Zeit, wirst du besser im Tarifrecht durchsehen.
Auch wenn es für Dich vielleicht nicht so den Anschein macht, aber die Meisten hier wollen und können Dir definitiv helfen.
Peace out!
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...bei dem ganzen Positionsgeschacher weiß wahrscheinlich auch der AG nichts Genaues.. 8)
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Hätte der Fragesteller geschrieben: "Ich bin Fußballer", hätte der Sachverhalt ähnlich klingen können.
" Was kann ich machen, um eine Pos. als Außenstürmer zu bekommen, weil da gibts mehr Kohle?
- Steht mir eine Pos. als Außenstürmer zu nach langer Tätigkeit im defensiven Mittelfeld."
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Hätte der Fragesteller geschrieben: "Ich bin Fußballer", hätte der Sachverhalt ähnlich klingen können.
" Was kann ich machen, um eine Pos. als Außenstürmer zu bekommen, weil da gibts mehr Kohle?
- Steht mir eine Pos. als Außenstürmer zu nach langer Tätigkeit im defensiven Mittelfeld."
Der TVöD trifft dazu naheliegender Weise keine Aussage. :)
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Hallo,
ich verstehe es so, dass der Fragesteller einer Tätigkeit nachgeht, die Entlohnung erfolgt nach TVÖD Bund. Er ist in die Entgeltgruppe X eingruppiert und möchte in die höhere Entgeltgruppe Y eingruppiert werden.
Alles, was sonst noch geschrieben wurde, scheint nicht relevant, solange der TVÖD anwendbar ist.
Also die einfache Frage: wie ist die bisherige Einstufung (Entgeltgruppe, Stufe), welche Tätigkeit wird bisher ausgeübt, und welche neue Entgeltgruppe bei welcher neuen Tätigkeit wird angestrebt.
Wer jetzt der aktuelle Arbeitgeber ist steht meistens auf bedrucktem Papier, nennt sich Briefkopf oder auch Gehaltsabrechnung, oder am Türschild (sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen) :)
Viele Grüße
Andreas
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Andreas, das tut doch auch alles nichts zur Sache.
Der TE hat zuerst einmal die auszuübende Tätigkeit in Erfahrung zu bringen.
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Andreas, das tut doch auch alles nichts zur Sache.
Der TE hat zuerst einmal die auszuübende Tätigkeit in Erfahrung zu bringen.
Ich vermute, ihm wurde von Britta per Videotext die Aufgabe übertragen, Elke in der Handhabung einer Stichsäge zu unterweisen.