Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Abaulet am 20.02.2023 13:31
		
			
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				Eine Rufbereitschaft hat einen 12-Stunden-Block, z.B. von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen. Es ist vereinbart, dass die Wegezeiten vergütet werden. Jetzt hatte ich einen Beschäftigten, der bis 08:00 Uhr morgens tatsächlich in der 1:1 Betreuung eines fixierten Patienten saß. Die Kollegen vom Arbeitszeitenmanagement wollen ihm die Wegezeit nach Abreise allerdings nicht genehmigen, weil formal die Rufbereitschaft um 08:00 Uhr endete.
 
 In der Dienstvereinbarung sind die Wegezeiten aufgeführt:
 
 Berücksichtigung von Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft:
 Jede einzelne Inanspruchnahme wird einschließlich der
 erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet
 und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger
 Zeitzuschläge vergütet.
 
 Ist das okay?
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				Was gibt es denn da zu betreuen? Macht ihr auch körperliche Arbeit?
 
 Wenn es zeitlich zu knapp wird, lehne ich einen Vor-Ort-Besuch ab und weise über IPAD ein.