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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nutzer09 am 21.02.2023 17:20

Titel: Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Nutzer09 am 21.02.2023 17:20
Hallo in die Runde,

ich bin noch nicht allzu lange im öffentlichen Dienst und habe bisher noch keinerlei verständliche Erklärung zu untenstehendem SV erhalten.

Es geht um eine Höhergruppierung von einer E8/3 (Stufe 3 wurde Ende 2022 erreicht) in die Entgeltgruppe E9b(voraussichtlich zum 01.04.).
Die neue EG wäre die E9b/2.
Laut Rechner zur Höhergruppierung erhalte ich zusätzlich zu Erfahrungsstufe 2 auch einen Garantiebetrag von 180€.
Warum wird dieser zusätzliche Betrag gezahlt und wonach wird die Höhe von 180€ berechnet/festgelegt?
Ich hatte es so verstanden, dass ein Garantiebetrag nur fällig wird, wenn man durch die Höhergruppierung ein niedriegeres Einkommen erhalten würde.

Wie lange wird dieser Betrag gezahlt?
Die Laufzeit in der Stufe 2(E9b) beträgt wieder 2 Jahre. Richtig?
Hat der o.g. Betrag Einfluss auf die Laufzeit der Stufe?
Was geschieht mit dem Garantiebetrag beim Aufstieg in 2 Jahren, von E9b/2 in E9b/3?

Wäre grundsätzlich auch eine Höhergruppierung in eine E9b/3 möglich?
Wenn ja, was würde dann mit dem Garantiebetrag passieren?

Ich bedanke mich für eine unkomplizierte und sachliche Erklärung.

MfG
Nutzer09
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 21.02.2023 17:55
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht stattdessen. Der Garantiebetrag steht zu, weil die Tarifpartner das festgelegt haben. Er bestimmt sich in seiner grundsätzlichen Höhe nach der Zielentgektgruppe. Die Umstände, die zum Anspruch auf den Garantiebetrag führen, hast Du falsch verstanden. Der Garantiebetrag wird für die Dauer des Verweilens in der Stufe der höheren Entgeltgruppe gezahlt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 beträgt 2 Jahre. Nein. Er entfällt. Ja, aus E8 Stufe 4. Er stünde dann zusätzlich zum Tabellenentgelt der E8 Stufe 4 zu.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Isie am 21.02.2023 20:57
Wenn der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag ist, wird das alte Tabellenentgelt zuzüglich Garantiebetrag so lange gezahlt, bis der nächste Stufenaufstieg in der neuen Entgeltgruppe stattfindet.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Nutzer09 am 22.02.2023 18:25
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Also werde ich in die E9b/2 eingruppiert, erhalte aber die Bezüge von E8/3 + 180€ Garantiebetrag, für 2 Jahre.

Vielen Dank und viele Grüße
Nutzer09
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Nutzer09 am 22.02.2023 18:50
... achso ... Muss ich den Garantiebetrag beantragen oder wird der automatisch angezogen?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 22.02.2023 18:54
Er steht zu, ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich. Ob der Arbeitgeber seiner Rechtspflicht automatisch nachkommt oder durch Lohnklage gezwungen werden muss, kann nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 27.02.2023 09:21
Hallo,
bei mir ist es ähnlich, jedoch soll ich rückwirkend zum 01.05.2020 von der EG8 (stand jetzt Stufe 4) in die EG9a höhergruppiert werden.
Steht mir dann auch ein Garantiebetrag zu? Wenn ja, in welcher Höhe und wird dieser auch rückwirkend bezahlt?
Was wäre denn dann mein neues Entgelt? EG8 Stufe 4 + Garantiebetrag?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 27.02.2023 10:11
Wenn zum 1.5.20 sich die Tätigkeiten geändert haben und zu einer höhere EG geführt haben, dann rechnet sich alles so, als ob man ab dem 1.5. korrekt bezahlt worden wäre (in welcher Stufe warst du zu dem Zeitpunkt?).
Anspruch auf das Geld hast du nur die letzten 6 Monate.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 27.02.2023 10:19
Zum 01.05. war ich in Stufe 3 und bin jetzt zum 01.02. in EG8 Stufe 4 gekommen.
Aber ich habe doch dann nicht die ganzen Monate "umsonst" gearbeitet, sodass es nicht nachgezahlt wird, oder?
ich kenne es nur, dass der AG einen Anspruch auf Rückzahlung 6 Monate hat.
Steht mir denn dann nicht noch bis zum Erreichen der nächsten Stufe ein Garantiebetrag zu?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 27.02.2023 10:26
Die tarifliche Ausschlußfrist gilt für beide Parteien. Die Höhergruppierung aus E8/3 führte in E9a/2. Der Garantiebetrag hätte nur bis zum Erreichen der Stufe 3 am 01.05.2022 zugestanden. Seitdem stand das Entgelt der E9a/3 zu.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 27.02.2023 10:27
Sofern du tatsächlich zum 1.5.20 höherwertige Aufgaben vom Ag übertragen bekommen hast:

Dann bist du am 1.5.20 in die EG9ba Stufe 2 gekommen und seit dem 1.5.2022 in der Eg9ba Stufe 3.
Doch, da du nicht dein dir zustehendes Entgelt eingefordert hast. Aber es gibt AGs die da mehr nachzahlen, als sie müssten.
Nein, dieser Teil deines Arbeitsvertrages gilt für dich und dem AG gleichermaßen.
Irrelevant, da du ja schon einen Stufenanstieg von Stufe 2 zur 3 hinter dir hast.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 27.02.2023 10:28
Wo kommt denn auf einmal die E9b her?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 27.02.2023 10:48
Also im Juni 2020 wurde mein Chef aufgefordert eine aktualisierte Tätigkeitsdarstellung zu schreiben, bei der dann herauskam, dass ich da bereits eine EG9 haben müsste. Man konnte leider den genauen Tag der Anforderung nicht mehr herausfinden, sodass mir mitgeteilt wurde, dass man sich so auf den 01.05.2020 einigen würde.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 27.02.2023 10:50
Maßgeblich ist nicht irgendeine Anforderung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) Dir wirksam die andere auszuübende Tätigkeit übertragen hat.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 27.02.2023 10:57
Das klingt so als ob bis heute dir noch nicht diese Tätigkeiten vom AG übertragen wurden, du sie aber aufgrund der Ansage von deinen Chef machst.

Dann würde ich an deiner Stelle mit der Übertragung warten, bist du in der EG8 Stufe 5 bist, dann kommst du nämlich direkt in die 9a Stufe 5.

Und ob die sich auf den 1.5.20 einigen ist irrelevant, da du dem ebenfalls dem zustimmen musst.
Rückwirkend kann man Tätigkeiten nicht übertragen (oder kannst du den Apfel vom letztem Herbst jetzt noch pflücken?).
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 27.02.2023 14:13
Meine Tätigkeitsbeschreibung von Mai 2020 ist so geschrieben, dass sie einer EG9a entspricht...
oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?
Also würde ich dann einfach jetzt in die 9a/3 kommen, ohne Garantiebetrag? da 9a/3 und EG8/4 vom Entgelt gleich sind, nur die JSZ ist bei der 9 ja geringer.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 27.02.2023 18:25
Deine Tätigkeitsbeschreibung, die du am 1.5.2020 vom Ag übertragen bekommen hast?
Ärgerlich, dass du solange gewartet hast dein dir zustehendes Entgelt einzufordern.
Dann bist du jetzt in der EG9as3 (ohne Garantiebetrag), und der AG könnte ein Teil der gezahlt JSZ zurückfordern.


Oder ist es irgendein Geschreibsel, was man neulich fertig gemacht hat und illegaler Weise auf den 1.5.2020 als übertragende Aufgabenzuweisung zurückdatiert wird?
Würde ich nur annehmen, wenn ich vollständig das entsprechende Entgelt komplett rückwirkend erhalten würde.
Ansonsten würde ich auf die Stufe 5 warten und mich dann höhergruppieren lassen.

Welchen Nachweis hat denn der AG, dass er dir diese Aufgaben übertragen hat?
Wenn er sie dir jetzt überträgt, dann bekommst du 9s S3 plus Garantiebetrag. Stufe 3 fängt bei 0 an und du brauchst 7 Jahre um in die 5 zu kommen.

Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 27.02.2023 19:38
Ich habe immer wieder in der Personalabteilung schriftlich um Sachstand gebeten und da hieß es immer nur „es wird bearbeitet“ und dann habe ich vor ca. zwei Wochen beim Personalrat angerufen, keine zwei Tage später habe ich telefonisch die Rückmeldung bekommen vom Personalrat, dass die Behörde die „Spendierhosen“ an hat und ich rückwirkend höhergruppiert werde und die lange Bearbeitungszeit nicht zu meinen Lasten sein soll. Jetzt kam eine E-Mail von der Personalabteilung, dass nun zu prüfen gilt, ob mir ein finanzieller Nachteil entstehen würde („kalte Progression“)die mich aber dennoch darauf hinweisen, dass die JSZ weniger werden würde.

Wie hoch wäre denn dann der Garantiebetrag wenn ich dann jetzt in die 9a/3 komme ?

Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 28.02.2023 11:48
ich denke dann bekommst du 3520,54 ausgezahlt.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MK99 am 01.03.2023 09:25
Ich habe nochmal mit der Personalabteilung telefoniert.
Es wird wohl alles rückwirkend zum 01.05.2020 bezahlt, darüber wird auch der LBV informiert, dass Paragraf 37 keine Anwendung findet.
Da bin ich ja dann mal gespannt, wie viel ich nachgezahlt bekomme.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Nutzer09 am 01.03.2023 20:47
Ich muss nochmal stören.
E geht mir um die untenstehende Aussage und die folgende Kommunikation.

Wenn der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag ist, wird das alte Tabellenentgelt zuzüglich Garantiebetrag so lange gezahlt, bis der nächste Stufenaufstieg in der neuen Entgeltgruppe stattfindet.

Mir wurde heute gesagt, dass ich nicht die kompletten Garantiebetrag von 180 € erhalte, sondern nur einen anteiligen Betrag. Ich habe es so verstanden, dass die ~35 Euro, die es in der E9b/2 mehr gibt, als in der E8/3, mit dem Garantiebetrag verrechnet werden.

Also ich den Betrag aus der E8/3 zzgl. ~ 145€ erhalte.

Ich bin jetzt verwirrt/unsicher.
Ich hatte es so verstanden, dass ich den Betrag E8/3 + 180€ erhalte. Und zwar solange, bis der Aufstieg in die  E9b/3 erfolgt.

Was stimmt denn jetzt?

Danke
Nutzer09
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Isie am 01.03.2023 21:06
Du bekommst das Entgelt der EG 8 Stufe 3 zuzüglich Garantiebetrag 180 €. Je nach verwendetem Bezügeabrechnungsprogramm kann die Darstellung aber anders sein. In KIDICAP, das einige Bundesländer verwenden, wird vermutlich nicht mehr das Entgelt deiner bishetigen Entgeltgruppe ausgewiesen, sondern stattdessen das Enzgelt von EG 9b Stufe 2 plus Restgarantiebetrag, so dass sich insgesamt das tariflich zustehende bisherige Entgelt plus vollem Garantiebetrag ergibt.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 02.03.2023 07:49
Ist es nicht so, dass man maximal soviel bekommt als ob eine stufengleiche HG stattgefunden hätte?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: SVAbackagain am 02.03.2023 08:25
Durchaus. Von E8/3 -> E9b/3 wären es aber deutlich mehr als 180€.
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Schinkensandwich am 03.03.2023 08:10
Laut Rechner zur Höhergruppierung erhalte ich zusätzlich zu Erfahrungsstufe 2 auch einen Garantiebetrag von 180€.

Wo würde man so einen Rechner finden (wenn man nicht in die Höhergruppierungsmatrix schauen will) ?
Hatte nicht ein Nutzer dieses Forums mal sowas erstellt?
Titel: Antw:Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag
Beitrag von: Albeles am 03.03.2023 09:53
Laut Rechner zur Höhergruppierung erhalte ich zusätzlich zu Erfahrungsstufe 2 auch einen Garantiebetrag von 180€.

Wo würde man so einen Rechner finden (wenn man nicht in die Höhergruppierungsmatrix schauen will) ?
Hatte nicht ein Nutzer dieses Forums mal sowas erstellt?

http://hg-tvl.bplaced.net/

LG Albeles