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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: hennessy am 22.02.2023 10:31

Titel: VA an Tote!?
Beitrag von: hennessy am 22.02.2023 10:31
Hallo,

wie ist das Vorgehen beim Erlassen eines VAs, wenn der Empfânger gestorben ist?

Wie und wo sind da bitte die Rechtsgrundlagen?

Danke.

MfG

Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: was_guckst_du am 22.02.2023 10:47
...soll das ein Witz sein?

...Zustellung an Grabreihe xy auf Friedhof xyz?
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Bastel am 22.02.2023 10:51
Immer als Einschreiben mit Rückschein. Bin auf die Unterschrift gespannt 8)
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Isie am 22.02.2023 11:05
Hinterbliebene/Erben ausfindig machen und an diese adressieren. Das bringt natürlich nur dann was, wenn der Verwaltungsakt eine Wirkung für oder gegen die Erben haben kann.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Kaiser80 am 22.02.2023 11:43
Hallo,

wie ist das Vorgehen beim Erlassen eines VAs, wenn der Empfânger gestorben ist?

Wie und wo sind da bitte die Rechtsgrundlagen?

Danke.

MfG
Bei einem VA geht das nicht. Nur bei der Endgeld-Abrechnung
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: hennessy am 22.02.2023 11:47
Das ist schon ernst gemeint. :-/

Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?

Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Organisator am 22.02.2023 12:24
Das ist schon ernst gemeint. :-/

Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?

Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.

Welche Regelungen willst du denn treffen, die durch einen Toten noch beachtet werden könnten?
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.02.2023 12:53
Zumal die Außenwirkung schwierig ist, bzw. nicht mehr gegeben.

Wem willst du denn etwas zustellen, wenn keiner mehr da ist?



Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.

Wenn das tatsächlich abschließend geklärt ist, kannst du den Vorgang nur ad acta legen.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Beamtendiesel am 23.02.2023 20:39
§ 44 VwVfG lässt grüßen. Wie soll der liebe Adressat den VA-Inhalt noch ausführen? :)
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Der Obelix am 24.02.2023 07:32
Ich würde hier an der Beteiligten und Handlungsfähigkeit eines Toten bereits erhebliche Zweifel haben. Ergo: keine Maßnahme des Verwaltungsverfahrens gegen diese Person möglich.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Opa am 24.02.2023 07:57
Ein begünstigender Verwaltungsakt kann durchaus einen Regelungsinhalt haben, der einen vererbbaren Rechtsanspruch betrifft. Insofern ist die Frage berechtigt. Erben gibt es immer, im Zweifel den Staat.
In dem Fall kommt es vielleicht eher darauf an, ob beim Erlass des VA der Tod des Empfängers bereits bekannt ist, weil sich dann die Frage stellt, ob ein zugrunde liegender Antrag noch wirksam sein kann. Aber selbst das wäre denkbar, wenn es sich nämlich um einen VA mit Dauerwirkung handelt, der einen Anspruch schon zu Lebzeiten des Empfängers feststellt. Beispiel:
Antrag auf Elterngelt vom 10.12.2022 mit Leistungsanspruch ab 01.01.2023
Wird entschieden am 01.06.2023, Antragsteller ist jedoch verstorben am 31.03.2023.
Es bestünde also ein Anspruch für 3 Monate, der zu bescheiden und auszuzahlen ist.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: Organisator am 24.02.2023 08:14
Es bestünde also ein Anspruch für 3 Monate, der zu bescheiden und auszuzahlen ist.

Aber doch wohl nur, wenn es dafür eine ensprechend legitimierte Stelle / Person gibt. Also Erbe, Nachlasspfleger usw. Der Tote wird ja kaum Bescheidempfänger sein können - seine E-Mails wird er wohl nicht mehr aufmachen.
Titel: Antw:VA an Tote!?
Beitrag von: BAT am 24.02.2023 08:47
Ist der Empfänger auch verwaltungsrechtlich tot? Tot ist man erst durch eine Sterbeurkunde. Gibt ja auch Leute, die treiben Wochen auf dem Meer, die Urkunde gibt's erst später.

Wir weisen hier ja Leute laufend nach dem PsychKG ein, wenn die beim Einsatz versterben, sind diese im Rahmen des VA noch lebendig.