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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: maxL009 am 22.02.2023 11:39

Titel: IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: maxL009 am 22.02.2023 11:39
Hallo Zusammen,

ich habe im Jahr 2020 als IT-Systemadministrator in einer Kommune Angefangen. Ich wurde zum Anfang in der Entgeldgruppe E9b Stufe 2 eingestellt. Zusätzlich bekam ich noch noch die IT-Fachkräfte Zulage in höhe von 500€ Monatlich. Mein Aufgabengebiet: IT (Rathaus und 5 Außenstellen darunter auch eine Schule)  und Öffentlichkeitsarbeit.

Über die IT-Zulage besteht auch ein gesonderter Vertrag. Nun zu meinen Fragen.

Wir fangen mit der IT-Zulage an: Im Dezember 2020 wurde mir mitgeteilt das mir die Zulage gestrichen wird, weil ich angeblich zu viel Verdiene. Das hat der Gemeinderat bei uns entschieden. Wenn ich dem nicht zustimme wird mir gekündigt (damals war ich noch in der Probezeit). Ich habe dem mündlich zugestimmt und ab 01.01.2021 war die Zulage dann weg. Meine einzige Bedingung war, dass ich die Öffentlichkeitsarbeit abgebe. Was ich dann auch zu einem Teil gemacht habe. Jedoch immer noch stellvertretend dafür zuständig war.

Ich habe jedoch nichts unterschrieben noch habe ich das irgendwie schriftlich mitgeteilt bekommen. Ist das Rechtens?

Jetzt zu meiner Herabstufung: Wie oben beschrieben wurde ich zu E9b Stufe 2 eingestellt und bin jetzt mittlerweile Stufe 3. Nun will mich der Arbeitgeber zu E9a Stufe 3 herabstufen weil sich mein Aufgabengebiet angeblich geändert hat. Er begründet das so, ich erledige die Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr. Was ich immer noch unterstützend zur Kollegin mache, dass steht auch so im Geschäftsverteilungsplan drinnen.

Der Arbeitsgeber droht mir mit einer Kündigung wenn ich den Änderungsvertrag nicht Unterschreibe.

Ich habe den Arbeitgeber auch um ein Zwischenzeugnis gebeten, welches ich auch bekommen habe. Das ist aber extra schlecht geschrieben (Note 3-4). Habe das extra von jemanden prüfen lassen der sich damit auskennt.

Ist das alles überhaupt rechtens?
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Insider2 am 22.02.2023 11:46
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: maxL009 am 22.02.2023 12:09
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Coffee86 am 22.02.2023 12:13
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Speziell in der IT muss sich NIEMAND eine E9b oder gar E9a antun. Wenn ich sehe das wir IT-Systemadministratoren nicht bekommen (bei EG12) frage ich mich, wie man sich mit einer E9b initial zufrieden geben konnte (und seit 2021 sogar ohne Zulage).

RENN ... such dir einen ordentlichen Arbeitgeber.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Kühlschrank am 22.02.2023 12:15
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Ich würde an deiner Stelle schleunigst einen anderen AG suchen (das hatte Insider wohl ausdrücken wollen).
Die Eingruppierung von ITlern wurde und wird hier im Forum oft diskutiert, dazu kannst du über die Suchfunktion sicherlich noch etwas finden und dir ein Bild machen, wie es sein sollte ...
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Herbert Meyer am 22.02.2023 12:26
Änderungsvertrag selbstverständlich nicht unterschreiben. Die Zeit bis zur Kündigung dann nutzen, um sich einen besseren Arbeitgeber zu suchen.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Organisator am 22.02.2023 12:27
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Entweder die vom AG vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren und weiterarbeiten oder nicht akzeptieren und woanders arbeiten.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.02.2023 13:32
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 22.02.2023 13:42
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: maxL009 am 22.02.2023 13:44
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.

Also bluffen tut er nicht. Der Bürgermeister hat sich schon über eine Abfindung für mich Informiert. Quasi wie viel er mir zahlen müsste damit er mich los hat. Das hat er mir einfach so gesagt.

Ich bin bereits an einer neuen Arbeitsstelle dran, erfahre jedoch erst am 14.03 ob es was wird.

Ich will hier natürlich weg, bin tatsächlich auch nicht der einzige bei uns der solche probleme mit dem AG hat.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Organisator am 22.02.2023 13:49
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.

Also bluffen tut er nicht. Der Bürgermeister hat sich schon über eine Abfindung für mich Informiert. Quasi wie viel er mir zahlen müsste damit er mich los hat. Das hat er mir einfach so gesagt.

Ich bin bereits an einer neuen Arbeitsstelle dran, erfahre jedoch erst am 14.03 ob es was wird.

Ich will hier natürlich weg, bin tatsächlich auch nicht der einzige bei uns der solche probleme mit dem AG hat.

wenn dein AG dich nicht will und du nicht bleiben willst, geht es darum, das (finanziell) beste für dich rauszuholen.
Also den Änderungsvertrag nicht unterschreiben und mit dem Bürgermeister eine höchstmögliche Abfindung verhandeln. Inkl. Androhung, gegen die ansonsten anstehende Änderungskündigung rechtlich vorzugehen.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: maxL009 am 22.02.2023 13:49
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 22.02.2023 13:53
Und die Tätigkeitsänderung ist maßgeblich für die Eingruppierung, nicht der Wille des Arbeitgebers.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Organisator am 22.02.2023 13:56
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: maxL009 am 22.02.2023 14:20
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.

Aus meiner Sicht aus besteht generell kein Grund für den Änderungsvertrag. Das einzige was sich geändert hat, ist dass ich keine Presseartikel mehr schreibe. Sondern das nur noch stellvertretend mache wenn die Kollegin nicht da ist. Veröffentlichen tu eh alles ich. Sonst hat sich mein Aufgabengebiet eher erweitert (mehr Geräte zum verwalten usw.)

Kannst du mir evtl. einen Rat geben was ich nun tun soll? Bin wirklich um jeden Rat dankbar!
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Organisator am 22.02.2023 14:50
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.

Aus meiner Sicht aus besteht generell kein Grund für den Änderungsvertrag. Das einzige was sich geändert hat, ist dass ich keine Presseartikel mehr schreibe. Sondern das nur noch stellvertretend mache wenn die Kollegin nicht da ist. Veröffentlichen tu eh alles ich. Sonst hat sich mein Aufgabengebiet eher erweitert (mehr Geräte zum verwalten usw.)

Kannst du mir evtl. einen Rat geben was ich nun tun soll? Bin wirklich um jeden Rat dankbar!

Ganz pragmatisch:
- du willst beim AG nicht bleiben
- dein AG will dich nicht behalten
- die Eingruppierung / Tätigkeitsübertragung ist zumindest unklar
- dein AG hat eine Abfindung in den Raum gestellt

--> Abfindung aushandeln, mit bezahlter Freistellung bis zum ordentlichen Kündigungstermin.
Bzw. schauen, was du rausholen kannst.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: MoinMoin am 22.02.2023 17:23
Dem kann ich nur zustimmen.
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.
Nur zur Info:
Wenn am eine Tätigkeitsänderung im Januar 21 stattfand und diese zu einer Eingruppierung in die EG9a führt, dann bist du seit dem in der EG9a eingruppiert und hast fälschlicherweise das Entgelt der EG9b überwiesen bekommen.
Es wird gerne gedacht Geld in Höhe EGx bekommen heißt in EGx eingruppiert sein, dass ist aber nicht der Fall.
Wenn also du seit jan 21 Tätigkeiten der EG9a übertragen bekommen hast, dann könnte der AG das zu viel gezahlte Geld der letzten 6 Monate von dir zurück verlangen.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: RsQ am 22.02.2023 20:59
Wir kennen ja nicht das exakte Aufgabenspektrum des Threaderstellers - aber ob sich der AG darauf einließe? Im Zweifel müsste er ja erstmal nachweisen, dass die gezahlte EG zur Tätigkeit/Eingruppierung passt ... Das hat Risiken für beide Seiten. Aber 9a klingt, wenn's "ernsthafte" IT ist (und nicht nur Drucker-Anschließen), scheint as Risiko eher auf AG-Seite ...
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: clarion am 22.02.2023 21:21
Anderswo bewerben und dem Bürgermeister sagen, dass Du einer Änderungskündigung nicht zustimmen wirst.

Oder hohe Abfindung und erstklassiges Zeugnis aushandeln und dann einen neuen AG suchen.

Ich hätte mir das Streichen der IT Zulage schon nicht gefallen lassen,  Probezeit hin, Probezeit her.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 22.02.2023 21:26
Wir kennen ja nicht das exakte Aufgabenspektrum des Threaderstellers - aber ob sich der AG darauf einließe? Im Zweifel müsste er ja erstmal nachweisen, dass die gezahlte EG zur Tätigkeit/Eingruppierung passt ... Das hat Risiken für beide Seiten. Aber 9a klingt, wenn's "ernsthafte" IT ist (und nicht nur Drucker-Anschließen), scheint as Risiko eher auf AG-Seite ...

Der Arbeitgeber muss erstmal gar nichts nachweisen. Er kann einfach aufrechnen. Der Arbeitnehmer muss dann erstmal klagen. Erst dann ginge es überhaupt erst um Darlegungslast u.ä.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Emmi87 am 22.02.2023 21:27
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.

Aus meiner Sicht aus besteht generell kein Grund für den Änderungsvertrag. Das einzige was sich geändert hat, ist dass ich keine Presseartikel mehr schreibe. Sondern das nur noch stellvertretend mache wenn die Kollegin nicht da ist. Veröffentlichen tu eh alles ich. Sonst hat sich mein Aufgabengebiet eher erweitert (mehr Geräte zum verwalten usw.)

Kannst du mir evtl. einen Rat geben was ich nun tun soll? Bin wirklich um jeden Rat dankbar!

Definitiv gehen. Für 9b werden in manchen Kommunen Ordnungsamt Mitarbeiter eingestellt und die suchen Leute immer noch. Such dir ein Arbeitgeber in Richtung TVV die zahlen gerne mind. 10 bis hin zu 13
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: ITheini am 27.02.2023 09:43
Das ist das Problem dieser Zulage: entweder der AG will dich halten und zahlt die Zulage oder er will es eben nicht. Dazu kommt dann aber leider die "politische Komponente". Selbst wenn der AG Dich halten will, kann es sein, dass die Politik eben "nein" sagt (und die Politik stimmt nun mal über den Haushalt ab). Das ist zwar eine "interne" Sache zwischen der Politik und der Verwaltung, aber man gerät da eben "zwischen die Fronten".

Wie schon gesagt wurde... entweder "abfinden" damit oder rennen. Klagen kannst Du natürlich, aber Du musst Dir auch die Frage stellen, ob man für einen solchen Arbeitsplatz kämpfen will?!
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 27.02.2023 09:47
Das, was Du schilderst, ist doch einfach nur ein Fall von Arbeitgeber will nicht.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: MoinMoin am 27.02.2023 10:04
Das ist das Problem dieser Zulage: entweder der AG will dich halten und zahlt die Zulage oder er will es eben nicht.
Richtig und die Politik ist Teil des AGs.
Wenn also die Politik entscheidet "nein", dann muss die Politik halt mit den Folgen dieser Entscheidung leben.
Da ist es Aufgabe der Verwaltung der Politik eben die damit verbundenen Risiken vorzulegen und sie bösgläubig darüber zu machen, wie hoch der Schaden sein kann, wenn gewisse Personen gehen.

Und wenn ein AG nein sagt, dann muss der AN eben darauf basierend sein Entscheidung treffen, ob er bleibt oder geht.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: ITheini am 28.02.2023 12:09
Und wenn ein AG nein sagt, dann muss der AN eben darauf basierend sein Entscheidung treffen, ob er bleibt oder geht.

Genau darauf wollte ich ja auch nur hinaus. Es ist leider keine 2er Konstellation, sondern meist eine 3er Konstellation. Wobei auch in der Privatwirtschaft es "den AG" auch nicht gibt. Auch da können die direkten Vorgesetzte andere Meinungen haben, als die eben Geschäftsführung. Jedoch muss man auch dort mit der Entscheidung "für oder gegen Prämien/Gehalt etc." leben...
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 12:13
Es ist in beiden Fällen eine Zweierkonstellation: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und ja, in beiden Fällen gibt es den Arbeitgeber. Er trifft letztlich im Verhältnis zum Arbeitnehmer eine Entscheidung. Wie zuvor die internen Entscheidungsfindungsprozesse waren und ob andere Arbeitnehmer damit unzufrieden sind, ist letztlich unbeachtlich.
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: StefanJK am 28.02.2023 13:39
Mitteilen das du nicht Kündigt die suche nach einem neuen der deine Aufgaben sicher beherrscht wird eh schwer genug. Der AG sollte mit >1Jahr suche rechnen. Kannst du ihm auch gern so mitteilen und allein der IT Admin Berechtigt bis E11 für den TvöD gibt es einen Zusatz für IT Berufe
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: SVAbackagain am 28.02.2023 13:42
Wie meinen?
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 13:45
Interpunktion kann Sätze retten. Meistens. ;)
Titel: Antw:IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe
Beitrag von: Isie am 28.02.2023 16:41
Und die Autokorrektur kann sie vernichten. Manchmal.