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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Danisahne912 am 22.02.2023 15:58
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Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei der Staatsanwaltschaft. Dort wird nach TV-L in E5 zuerst eingestellt. Ich bin seit 5 Jahren im TV-L bei der Polizei beschäftigt und zwar in Stufe E6/3.
Jetzt mal angenommen, ich würde die Stelle bekommen können, bleibe ich Gehaltsmäßig gleich oder würde ich erstmal wieder weniger verdienen? Habe hier so auf der Schnelle nichts passendes an Antworten finden können...
Danke vorab schon mal:-)
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Handelt es sich um eine Einstellung oder eine Herabgruppierung?
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Es ist eine Einstellung in E5, also eine wissentliche erstmalige Herabstufung, nach der Einarbeitung gibt es da dann erst die E6.
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Das ist in sich widersprüchlich. Eine Einstellung ist die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber, also im Falle des Beschäftigten eines Landes die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Land. Ausnahmsweise kann auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ende einer befristeten Beschäftigung und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss daran eine Einstellung sein, wenn der Arbeitgeber das entsprechend ausgestaltet. Die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber, also beim selben Land, ist eine Herabgruppierung.
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Also es ist so, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Polizei nach E6/3 und habe mich bei der Staatsanwaltschaft auf eine andere Stelle beworben. Allerdings ist diese nach E5 unbefristet. Von daher war meine Frage, ob ich die Möglichkeit besitze, dort mit meiner E6 in Stufe 3 quasi weiter eingegliedert zu werden....
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Das ist ja dann mutmaßlich derselbe Arbeitgeber, in beiden Fällen das Land X. Es handelt sich um eine Herabgruppierung, Du hast dann Anspruch auf das Entgelt der E5/3.
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Ja genau, gleicher "Arbeitgeber". Ah okay, kann man das irgendwo evtl. nachlesen. Möchte mich gut vorbereiten...
Danke Dir :-)
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§ 17 Abs. 4 Satz 5 TV-L
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Also es ist so, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Polizei nach E6/3 und habe mich bei der Staatsanwaltschaft auf eine andere Stelle beworben. Allerdings ist diese nach E5 unbefristet. Von daher war meine Frage, ob ich die Möglichkeit besitze, dort mit meiner E6 in Stufe 3 quasi weiter eingegliedert zu werden....
Wann würde der Aufstieg in die 6/4 erfolgen?
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Nach 3 Jahren in Stufe 3, es sei denn, Du hättest Stufenlaufzeit aus der E5/3 beim
selben Arbeitgeber, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
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Es gibt im Sachverhalt keinen neuen Arbeitgeber.