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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bikriki am 23.02.2023 09:45

Titel: Flexibilität von Voraussetzungen in interner Ausschreibungen
Beitrag von: Bikriki am 23.02.2023 09:45
Hallo,

folgender Fall ist bei uns in der Behörde (Land NDS) momentan am Laufen: wir haben vor kurzem eine Stelle intern ausgeschrieben, in der es um IT-Entwicklung geht. Es handelt es dabei bereits um den dritten Versuch, jemanden zu finden. In der Stellenausschreibung befand sich als zwingende Voraussetzung, dass diese Person einen (Fach-)Hochschulabschluss in den Richtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik u.ä. vergleichbares mitbringen muss.

Es hat sich ein interner Bewerber gefunden. Der Fachbereichsleiter ist ganz glücklich mit diesem Bewerber und möchte ihn gerne auf der Stelle sehen, aber der Bewerber hat halt keinen einschlägigen Hochschulabschluss. Dem Fachbereich und der Dienststelle ist das soweit tatsächlich egal, und möchte diesen Mann. Der Personalrat moniert allerdings, dass das Aufweichen dieser zwingenden Voraussetzung kritisch zu sehen ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit in ähnlichen Konstellationen Bewerber mit dem Hinweis des fehlenden Abschluss abgelehnt wurden.

Mich würde interessieren, ob das tatsächlich so in Ordnung ist. Mir selber ist klar, dass man in der aktuellen Arbeitsmarktlage froh sein sollte, aber es wäre nett zu wissen ob es da tatsächlich rechtliche Bedenken gibt.
Titel: Antw:Flexibilität von Voraussetzungen in interner Ausschreibungen
Beitrag von: SVAbackagain am 23.02.2023 09:50
Der öffentliche Arbeitgeber ist an seine Ausschreibung gebunden.
Titel: Antw:Flexibilität von Voraussetzungen in interner Ausschreibungen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 23.02.2023 09:58
Deshalb könnte man dem Kandidaten eine rasche Initiativbewerbung vorschlagen.
Titel: Antw:Flexibilität von Voraussetzungen in interner Ausschreibungen
Beitrag von: MoinMoin am 23.02.2023 10:08
Der PR hat damit natürlich Recht, dass sonst andere ausgeschlossen werden und er bei der von SVA benannten Rechtsbeugung nicht mitmachen will.
Denn der AG darf da nicht hinterher die Ausschreibungsbedingungen ändern und muss sich daran halten.

Allerdings kann der PR auch auf eine (Neu)Ausschreibung der Stelle verzichten und der interne Bewerber kann einfach die Tätigkeiten übertragen bekommen (beides Mitbestimmungspflichtig).
oder:
Einfach eine zweite Ausschreibung raushauen. kurze Frist (2 Wochen) ohne diese Einschränkung, also nur noch als Wünschenswert die Ausbildung deklarieren und das ganz nur auf der Homepage sichtbar.
Der Kandidat bewirbt sich und bekommt dann die Stelle.


Titel: Antw:Flexibilität von Voraussetzungen in interner Ausschreibungen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 23.02.2023 10:33
Den "internen" Bewerber hatte ich glatt überlesen. Die pragmatischeren Vorgehensweise hat MoinMoin genannt.