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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Soziale am 23.02.2023 20:47

Titel: Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: Soziale am 23.02.2023 20:47
Hallo

Meine Kollegin darf/kann/muss dieses Jahr in Rente gehen.
Ihr wurde (anscheinend von einer unerfahrene Kollegin aus der Personalabteilung) gesagt, dass sie noch die Jsz bekommen würde, wenn sie länger als den 30.6 arbeiten würde. Aufgrund dessen hat die Kollegin nun die Rente zum 31.7 beantragt.
Nun sagt aber der Gf das man um die JSZ zu erhalten am 1.12 angestellt sein muss.

 Nun arbeitet die Kollegin einen Monat länger als sie wollte, bekommt aber keine jsz...

Was is denn nun wirklich richtig?
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: RsQ am 23.02.2023 20:52
Also dass die JSZ (im Allgemeinen) nur jemand erhält, der am 01.12. noch beschäftigt ist, sollte doch inzwischen Allgemeinwissen sein?!
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: SVAbackagain am 23.02.2023 21:01
Die Personalverwaltung des Arbeitgebers ist eben dessen Werkzeug und dient nicht der unzulässigen Rechtsberatung des Arbeitnehmers.
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: Schmitti am 23.02.2023 23:10
Da hat die "unerfahrene Kollegin aus der Personalabteilung" doch alles richtig gemacht. Denn wer vor Renteneintritt noch nicht in der Lage ist, die entsprechende Regelung im TVöD zu finden (oder wenigstens kurz danach zu googlen), muss eben länger bleiben. Das sollte man auch von "Sozialen" erwarten können.
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: Insider2 am 24.02.2023 08:56
Einige TV haben günstigere Lösungen, z.B. BG-AT (§ 20 Abs. 6): "Abweichend von Absatz 1 erhalten Beschäftigte die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. In diesem Falle treten an die Stelle des Bemessungszeitraums gemäß Absatz 3 die letzten drei Kalendermonate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses."
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: Saggse am 03.03.2023 11:22
Also dass die JSZ (im Allgemeinen) nur jemand erhält, der am 01.12. noch beschäftigt ist, sollte doch inzwischen Allgemeinwissen sein?!
Das ist ja auch einer der Gründe, warum es überhaupt eine JSZ gibt: Endet das Arbeitsverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - nicht zum Jahresende, spart der Arbeitgeber entsprechend Geld. :)
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: öfföff am 06.03.2023 13:48
Immerhin bekommt sie nun 1 mal mehr Gehalt, weniger Rentenkürzung, und dauerhaft eine höhere Rente!
Ist doch viel besser!
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: DonBlech am 06.03.2023 18:34
Da die Kollegin einfach so freiwillig einen Monat länger arbeiten kann, gehe ich mal davon aus, dass sie noch nicht das Regelalter für den Rentenbezug erreicht, denn dann würde ihr Arbeitsvertrag ja automatisch enden.

Sie könnte also mM einfach die Rente zum 1.7. beantragen und trotzdem einen Monat länger arbeiten, dann bekommt sie zwar auch keine JSZ, aber einmal ein Gehalt zusätzlich zur Rente ...
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: ich1974 am 08.03.2023 12:53
Sie könnte auch Rente zum 01.07. beantragen und bis zum 31.12. weiter arbeiten. Dann bekommt Sie Rente, Gehalt und JSZ. Natürlich nur, wenn Sie nicht die Regelaltersrente erreicht und somit lt. Tarifvertrag das AV automatisch beendet.
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: ITheini am 09.03.2023 14:42
Die Weiterbeschäftigung muss aber in gegenseitigem Einverständnis erfolgen; der QG muss dem also zustimmen. Sonst wird das nichts mit der JSZ :)
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Beitrag von: DonBlech am 09.03.2023 14:45
Warum sollte das so sein?
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Beitrag von: Isie am 09.03.2023 15:07
Die Weiterbeschäftigung muss aber in gegenseitigem Einverständnis erfolgen; der QG muss dem also zustimmen. Sonst wird das nichts mit der JSZ :)

Wenn es sich nicht um die Regelaltersrente handelt, ist nicht für die Weiterbeschäftigung, sondern für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses per Auflösungsvertrag ein Einvernehmen erforderlich.
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: ITheini am 10.03.2023 09:45
Der Threadersteller äußert sich dazu ja nicht mehr. Aber für mich liest sich das eben als sei die Grenze der Regelarbeitsrente erreicht und das Arbeitsverhältnis Ende da nunmal automatisch. Aber wir spekulieren jetzt alle nur.
Titel: Antw:Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:46
Ups, was ist denn mit Isie?