Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: schulzep16 am 25.02.2023 07:53
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Guten Tag zusammen,
ich arbeite in einer 48 Stunden Woche und wurde zu einem Lehrgang abgeordnet. Aktuell bin ich noch Angestellter, möchte mich aber in Zukunft verbeamten lassen.
Leider wurde mein Dienstplan so geplant, dass ich am Samstag vor und nach dem Lehrgang Dienst habe. Der Lehrgang geht von Montag bis Freitag und das insgesamt 3 Wochen am Stück.
Ein Kollege gab mir den Hinweis, dass mir als Angestellter wohl jeweils das Wochenende vor und nach dem Lehrgang frei zustehen. Ich habe zu dieser Aussage leider nichts schriftlich finden können.
Hat jemand von Ihnen dazu eine sichere Quelle?
Mit freundlichen Grüßen
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Man kann nicht finden, was nicht existiert.
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In welchem Bereich ist der Dienst zu verrichten?
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Also gibt es keine Regelung dazu?
Im Bereich Feuer- und Rettungswesen.
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Das einzige was mir einfällt wäre noch, ob die Ruhezeiten nach § 5 ArbZG eingehalten sind. Da der Lehrgang freitags aber eher bis zum frühen Nachmittag andauert und du am Folgetag, ich nehme an gg. 8 Uhr, deinen Dienst antrittst, wird die Ruhezeit eingehalten sein.
Dein Kollege könnte evtl. noch auf eine interne Regelung abzielen, dass Dienstpläne so gestaltet werden und man nach einer Woche Lehrgang das WE frei hat?!
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Okay, dann erstmal vielen Dank.