Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: trulu am 28.02.2023 18:36
-
Guten Tag,
gibt es eine besondere Form, in der eine Nebentätigkeit angezeigt werden muss, also bspw. auf einem Formular o. ä.? Oder reicht prinzipiell auch eine eMail an die Personalabteilung aus, in der die Art und Umfang der Tätigkeit kurz skizziert wird?
-
Hallo trulu, laut TV-L Allgemeine Bedingungen §3 (4) muß die Nebentätigkeit rechtzeitig vor Aufnahme schriftlich angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit voll oder teilweise untersagen. Frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach.
-
Es darf nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden. Mithin darf der Arbeitgeber keine weitere Formvorschriften aufstellen. Insbesondere besteht keineswegs eine Verpflichtung, ein Formular des Arbeitgebers zu benutzen.