Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Ming am 01.03.2023 12:05
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Liebe Community,
wie sehr Ihr folgenden Sachverhalt: in einem Team einer Bundesbehörde verrichten alle Sachbearbeiter die gleiche Tätigkeit. Alle Sachbearbeiter sind mit A10 besoldet, einen Stellenplan gibt es aktuell nicht, dieser ist seit Jahren „in Arbeit“. Ein Kollege, der schon seit 25 Jahren dort arbeitet, ist mit A11 besoldet, seine Beförderung erfolgte vor 20 Jahren von A10 auf A11, als man noch nicht sparen musste und man schematisch nach ein paar Jahren befördert wurde, sofern man kein goldenen Löffel gestohlen hat. Alle übrigen Teammitglieder (auch z. T. schon seit über 15 Jahren im Team) fragen sich, aus welchem sachlichen Grund diese Ungleichbehandlung hingenommen werden muss. Jeder hat die gleiche Ausbildung, das gleiche Aufgabenfeld, es gibt keine Sonderaufgaben für die besagte A11- Person, eine Versetzung der A11-Person auf eine höherwertige Stelle ist nicht geplant. Wäre dies ein Fall für den Personalrat? Oder ist dies „hinzunehmen“? Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Einschätzung!
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Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Am besten sucht man sich eine andere Behörde.
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...handelt es um eine bundestypische Stellenbündelung?
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nein, dies ist hier nicht der Fall…
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..dann Stellenbeschreibungen fertigen und Stellen bewerten lassen...(oder handelt es sich bereits um A11 Stellen und es wurde nur nicht befördert?)
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Aus 2008 liegt eine Stellenausschreibung vor, in der diese Stellen noch mit A11 ausgeschrieben wurden. In den Stellenausschreibungen danach ist nur noch von „A10- vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung“ die Rede und genau diese Stellenbewertung ist seit vielen Jahren in der Mache und es wird bei Nachfragen „um noch etwas Geduld“ gebeten.
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...dann Personalrat!
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Und der macht dann was?
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...seine ihm nach den Personalvertretunggesetzen obliegenden Rechte und Pflichten wahrnehmen...er hat nämlich unter anderem auch darauf zu achten, dass es zu keinen Ungleichbehandlungen im Geschäftsbereich kommt...
..alles klar?
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Nein, nicht alles klar. Sorgt der PR jetzt dafür, dass die anderen A10er befördert werden oder der A11er die Stelle wechseln muss?
Ich sitze auch auf einer Stelle, wo alle die gleiche Tätigkeit ausüben. Wir haben von A9 bis A12, je nach Alter, alles dabei.
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...das kommt auf die Situation vor Ort an...eine Ferndiagnose ist mir nicht möglich...
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Ich sitze auch auf einer Stelle, wo alle die gleiche Tätigkeit ausüben. Wir haben von A9 bis A12, je nach Alter, alles dabei.
...Stellenbündelung?
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Ist das denn überhaupt relevant, wenn kein Anspruch auf Beförderung besteht?
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...es könnten durch die Ungleichbehandlung Schadensersatzansprüche entstehen..
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Liebe Community,
wie sehr Ihr folgenden Sachverhalt: in einem Team einer Bundesbehörde verrichten alle Sachbearbeiter die gleiche Tätigkeit. Alle Sachbearbeiter sind mit A10 besoldet, einen Stellenplan gibt es aktuell nicht, dieser ist seit Jahren „in Arbeit“. Ein Kollege, der schon seit 25 Jahren dort arbeitet, ist mit A11 besoldet, seine Beförderung erfolgte vor 20 Jahren von A10 auf A11, als man noch nicht sparen musste und man schematisch nach ein paar Jahren befördert wurde, sofern man kein goldenen Löffel gestohlen hat. Alle übrigen Teammitglieder (auch z. T. schon seit über 15 Jahren im Team) fragen sich, aus welchem sachlichen Grund diese Ungleichbehandlung hingenommen werden muss. Jeder hat die gleiche Ausbildung, das gleiche Aufgabenfeld, es gibt keine Sonderaufgaben für die besagte A11- Person, eine Versetzung der A11-Person auf eine höherwertige Stelle ist nicht geplant. Wäre dies ein Fall für den Personalrat? Oder ist dies „hinzunehmen“? Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Ich würde zunächst überlegen, welche Maßnahme aus eurer Sicht der Dienstherr ergreifen sollte und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Maßnahme beruhen würde. Startpunkt könnte z.B. euer Personalentwicklungskonzept bzw. die Dienstpostenbewertung sein.
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Es ist in der Tat so, dass die Behörde schon seit vielen, vielen Jahren mit der Erstellung eines Stellenplans und der Stellenbewertung beschäftigt ist und hierzu auch immer wieder externe Beratungsunternehmen mit ins Boot geholt hat. Im TVÖD-Bereich ist man damit schon ziemlich weit, bei den Beamten eher nicht. Unter „den Beamtenstellen“ im Haus hat unsere Abteilung/ unser Team diesbezüglich keine Priorität, bzw. man lässt sich Zeit. Der Personalrat ist informiert und versichert auch schon seit Jahren „am Ball“ zu sein.
Unter welchen Umständen würde durch die Ungleichbehandlung ein Schadensersatzanspruch entstehen? Nach welcher Vorschrift?
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Es ist in der Tat so, dass die Behörde schon seit vielen, vielen Jahren mit der Erstellung eines Stellenplans und der Stellenbewertung beschäftigt ist und hierzu auch immer wieder externe Beratungsunternehmen mit ins Boot geholt hat. Im TVÖD-Bereich ist man damit schon ziemlich weit, bei den Beamten eher nicht. Unter „den Beamtenstellen“ im Haus hat unsere Abteilung/ unser Team diesbezüglich keine Priorität, bzw. man lässt sich Zeit. Der Personalrat ist informiert und versichert auch schon seit Jahren „am Ball“ zu sein.
Unter welchen Umständen würde durch die Ungleichbehandlung ein Schadensersatzanspruch entstehen? Nach welcher Vorschrift?
Dazu wäre zunächst zu klären, ob hier im beamtenrechtlichen Sinne ("amtsangemessene Beschäftigung") eine Ungleichbehandlung vorliegt.
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puh, wir haben hier Bereiche in denen mtD bis htD gefühlt das gleiche machen. Zudem noch die tatsache, dass viele höhere Besoldungsgruppen damit ausgelastet sind irgendwelche Tabellen zu befüllen. ::)
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Also der A11 Beamtete wurde A11 als es noch ging und die Stelle so beschrieben war.
Die A10 Beamteten kamen dazu als die Stellen (vorläufig wie bis heute) als A10 ausgeschrieben waren.
Die KollegInnen A10 fragen sich nun nach teils 15-jähriger gemeinsamer Tätigkeit entweder,
1. ob es gerechtfertigt ist, dass der A11 Beamtete die A11 bekommt,
2. sie selbst eigentlich auch A11 besoldet sein müssten?
Das kommt mir ehrlich gesagt auf vielen Ebenen merkwürdig vor.
Heißt das, dass keiner der A10 jemals beförderungswürdig beurteilt wurde? Gibt es die theroetische Möglichkeit auf der Stelle befördert zu werden? Falls dem so ist, dann verstehe ich das Problem nicht.
Und wenn dem nicht so ist, was ist der Grund? Die fehlende Stellenbewertung? Wenn ja: was kann der Beamtete auf A11 dafür? Warum gibt es dann keine Topfwirtschaft? Eventuell sind ja alle A10 nicht gut genug in der Vergleichsgruppe?
Würde nun eine Stellenbewertung durchgeführt und das Ergebnis wäre A11, dann wäre das Problem doch auch nicht gelöst, oder? Solange keiner der A10 nach Eignung, Leistung und Befähigung für eine Beförderung in Frage käme, bliebe der eine Beamtete eben immer der Einzige A11 im Team. Dann wäre das Motto "get over it"
So wie sich das ganze liest, möchte ich nicht der A11 Kollege in diesem Team sein.
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Also der A11 Beamtete wurde A11 als es noch ging und die Stelle so beschrieben war.
Die A10 Beamteten kamen dazu als die Stellen (vorläufig wie bis heute) als A10 ausgeschrieben waren.
Die KollegInnen A10 fragen sich nun nach teils 15-jähriger gemeinsamer Tätigkeit entweder,
1. ob es gerechtfertigt ist, dass der A11 Beamtete die A11 bekommt,
2. sie selbst eigentlich auch A11 besoldet sein müssten?
Das kommt mir ehrlich gesagt auf vielen Ebenen merkwürdig vor.
Heißt das, dass keiner der A10 jemals beförderungswürdig beurteilt wurde? Gibt es die theroetische Möglichkeit auf der Stelle befördert zu werden? Falls dem so ist, dann verstehe ich das Problem nicht.
Und wenn dem nicht so ist, was ist der Grund? Die fehlende Stellenbewertung? Wenn ja: was kann der Beamtete auf A11 dafür? Warum gibt es dann keine Topfwirtschaft? Eventuell sind ja alle A10 nicht gut genug in der Vergleichsgruppe?
Würde nun eine Stellenbewertung durchgeführt und das Ergebnis wäre A11, dann wäre das Problem doch auch nicht gelöst, oder? Solange keiner der A10 nach Eignung, Leistung und Befähigung für eine Beförderung in Frage käme, bliebe der eine Beamtete eben immer der Einzige A11 im Team. Dann wäre das Motto "get over it"
So wie sich das ganze liest, möchte ich nicht der A11 Kollege in diesem Team sein.
Diesem Beitrag kann ich mich nur anschließen.
Andere hier im Forum hätten geschrieben: Augen auf bei der Berufswahl ODER Änder was oder leb damit...
"Ungleichbehandlung -- Schadensersatzanspruch?" Okay, es geht um öD aberr Bisschen Leistung wäre schon nett. Also...
- Ist die Tätigkeit eine A 11 wert, dann PersRat. (Klage per Anwalt halt ich für nicht erfolgversprechend.)
- Ist die Tätigkeit keine A 11 wert, dann fertig. (Denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Aber so sind die Menschen.. Das wurde schon vor 2.000 Jahren thematisiert und ist immer noch aktuell.)