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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: dimi45 am 04.03.2023 14:59

Titel: [Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 04.03.2023 14:59
Hallo an Alle,
letztes Jahr 2022 Mai wurde bei uns eine Stelle ( Intern zu besetzen ) ausgeschrieben. D.h. jeder kann sich darauf bewerben. Bis heute wurde diese Stelle nicht besetzt. Im Sommer wurde mitgeteilt, dadurch dass viele im Urlaub sich befinden, wird im September fortgesetzt. Im September passierte nichts. Im Februar 2023 wurde mitgeteilt, dass man abgewartet hat, ob ein neuer Erlass rauskommt bzg. der Notwendigkeit einer Anlassbeurteilung und das wiederum auf Grund des Änderungsgesetzes für Besoldung und Versorgung ( ab dem 01.12.2022 in BW )

Gibt es rechtliche Fristen, Richtlinien usw. wie lange so ein Auswahlverfahren dauern soll, bzw. wie schnell muss eine Stelle besetze werden? Was für Möglichketen hat man darauf Einfluss zu nehmen, wenn es keine Entscheidung kommt?
Vielen Dank!
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 15:07
Das hört sich so an, als ob die Ausschreibung hinterher zurückgezogen wurde, weil sie möglicherweise der "falsche" Kandidat gewonnen hätte. Nicht die feine Art, aber auch nicht unüblich leider.

Wenn alles normal läuft, gehen zuerst die Absagen raus, die Widerspruchsfrist wird abgewartet und anschließend geht die Zusage raus. In der Regel ja auch im eigenen Interesse, den Posten zügig nachzubesetzen. Bei Absagen hat man die Möglichkeit, Einsicht in das Auswahlverfahren zu nehmen.
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 15:11
Nein und keine
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 15:12
Ich würde mich mal an den Personalrat wenden. Der kann zumindest erzählen, was mit der Ausschreibung passiert ist.
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 04.03.2023 15:14
Das hört sich so an, als ob die Ausschreibung hinterher zurückgezogen wurde, weil sie möglicherweise der "falsche" Kandidat gewonnen hätte. Nicht die feine Art, aber auch nicht unüblich leider.

Wenn alles normal läuft, gehen zuerst die Absagen raus, die Widerspruchsfrist wird abgewartet und anschließend geht die Zusage raus. In der Regel ja auch im eigenen Interesse, den Posten zügig nachzubesetzen. Bei Absagen hat man die Möglichkeit, Einsicht in das Auswahlverfahren zu nehmen.

so viel ich weiß, gab es noch gar keine Absagen. Aber die Kernfrage ist, gibt es dazu bestimmte Vorschriften? Es sind 9 Monate vergangen und es liegt immer noch keine Entscheidung vor.
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 15:16
Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 04.03.2023 15:17
Nein und keine

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 04.03.2023 15:17
Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?

In dem Fall schon.
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 18:31
Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 20:29
Nein und keine

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?
Es steht im Ermessen des Dienstherren, Dienstposten zu schaffen und zu besetzen oder auch abzuschaffen oder unbesetzt zu lassen.
Zum guten Ton wurde jedoch gehören, zumindest Mal nen Sachstand zu geben.
Titel: Antw:Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 05.03.2023 08:18
Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?

Genau so ist es. Im Sommer hieß es, es ist Urlaubszeit, und wir machen im September weiter ( Auswahlverfahren ) dann war wieder Ruhe, und im Februar 2023 war eben Erlass zwecks Anlassbeurteilung als Grund gesagt, jetzt liegt angeblich dieser Erlass vor, und es wird weiter gemacht.
Als ich nachfragte, wo ich diesen Erlass nachlesen kann, wurde mir gesagt, dass dieser nur für Intern vorgesehen ist. Wobei ein Erlass wird ja soviel ich weiß vom JUM schriftlich erstellt, den auch jeder nachlesen könnte. Deshalb ist es sehr komische Antwort.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: clarion am 05.03.2023 08:25
Ich fürchte,  es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person,  die man aus welchen Gründen auch immer,  nicht auf dem Posten sehen will.

Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Prüfer SH am 05.03.2023 08:38
Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 05.03.2023 09:58
Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.

Die Ausschreibung läuft weiter, d.h. und das ist ja genau das Problem! Man hat keine Möglichkeit, damit meine ich rechtlich, auf diesen Zustand Einfluss zu nehmen. Ich meine damit, wenn es bestimmte Fristen rechtlich gesehen da wären, oder Sonstiges. Seit 9 Monaten ist die Stelle unbesetzt. Und es passiert nichts!
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 05.03.2023 10:03
Ich fürchte,  es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person,  die man aus welchen Gründen auch immer,  nicht auf dem Posten sehen will.

Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.

Das kann natürlich sein. In Bezug auf diese Problematik, ist hier das große Problem, dass der Gesetzgeber dazu keine rechtliche Grundlagen geschaffen hat, und die Dienststelle diesen Zustand quasi ewig so lassen kann.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Tagelöhner am 05.03.2023 10:10
Wenn es sich der Dienstherr erlauben kann die Besetzung des Dienstpostens aus verfahrenstaktischen Gründen so lange aufzuschieben, halte ich den ganzen Dienstposten für überflüssig. Entweder es besteht dringender Bedarf zur Besetzung und Aufgabenerledigung oder nicht. Dann sollte sich der Dienstherr intern neu organisieren und seine Strukturen straffen.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: dimi45 am 05.03.2023 10:19
Wenn es sich der Dienstherr erlauben kann die Besetzung des Dienstpostens aus verfahrenstaktischen Gründen so lange aufzuschieben, halte ich den ganzen Dienstposten für überflüssig. Entweder es besteht dringender Bedarf zur Besetzung und Aufgabenerledigung oder nicht. Dann sollte sich der Dienstherr intern neu organisieren und seine Strukturen straffen.

Dein Gedanke an sich ist logisch. Aber die Abschaffung dieser Stelle ist nicht möglich. Es geht hier um die Stelle des Abteilungsleiter eines Stockwerks in der JVA. d.h. diese Option, Abschaffung gibt es nicht. Es ist vollkommen klar, dass es grundsätzlich so ein Zustand an sich nicht sein kann und nicht richtig ist. Aber, wie es aussieht kann man weinig was dagegen tun.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Tagelöhner am 05.03.2023 10:51
Das ist durchaus möglich wenn der Dienstherr gewillt ist, tiefgreifendere (unangenehme) organisatorische Entscheidungen zu treffen. Aktuell werden die mit dem Posten verbundenen Aufgaben entweder gar nicht erledigt, was scheinbar keine Rolle spielt oder anderweitig erledigt (durch Vertreter, kommissarische Leitungen, übergeordnete Dienstellen bzw. bereits vorhandene Strukturen).

Und offensichtlich klappt das ganz wunderbar, sonst könnte sich der Dienstherr die Nichtbesetzung nicht so lange erlauben. Eine Wasserkopfstelle weniger  ;D
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Poincare am 06.03.2023 09:08
Bei uns ist es nicht unüblich, dass Verfahren auch 2 Jahre oder länger dauern können. Manchmal geht auch was schief und das Verfahren wird nach 2 Jahren abgebrochen und neu ausgeschrieben.
Das heißt allerdings bei uns noch nicht Wasserkopf, sondern, dass es ein eingeschränktes Angebot gibt, und es die Entscheider eben nicht interessiert, in welche Qualität die Dienststelle ihre Arbeit machen kann.
Machen kann man da nichts, transparent ist auch nichts, aber im ÖD braucht man eben oft Geduld, vor allem in der Landesverwaltung.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 06.03.2023 10:14
Machen kann man da nichts, transparent ist auch nichts, aber im ÖD braucht man eben oft Geduld, vor allem in der Landesverwaltung.

Ist das so typisch für den öD? Der private AG kann doch auch entscheiden, ob er eine Stelle besetzen will oder nicht. Oder sie einfach abschafft.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Poincare am 06.03.2023 14:44
Machen kann man da nichts, transparent ist auch nichts, aber im ÖD braucht man eben oft Geduld, vor allem in der Landesverwaltung.

Ist das so typisch für den öD? Der private AG kann doch auch entscheiden, ob er eine Stelle besetzen will oder nicht. Oder sie einfach abschafft.

Ich meine schon, dass es im öD plausibler ist, dass eine Stelle fortbestand hat, weil sie gebraucht wird, und auch ausgeschrieben wird, die Besetzung dann aber ewig dauert, weil die besetzenden Gremien keinen unmittelbaren Nutzen von der Besetzung haben. In Großunternehmen mag manches ähnlich sein, da hab ich selbst nie gearbeitet. Bekannten zufolge gibt es da teilweise auch langwierige Prozesse, es ist aber unwahrscheinlich, dass zum Beispiel die betroffene Abteilung selbst keine Information hat, was da gerade passiert. Die klare wirtschaftliche Zielsetzung hilft vielleicht zumindest in manchen fällen.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Casa am 14.03.2023 12:15
Gab es keine Frist, bis wann Bewerbungen eingegangen sein müssen?

Sofern das Stellenbesetzungsverfahren nach Ende der Bewerbungsfrist verzögert wird, greift daies mit fortlaufender Zeit mehr und mehr in den Anspruch des Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG ein.

Bei 9 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist würde es mir schon deutlichen in den Fingern jucken und ich würde über eine Klage nachdenken.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 12:17
Sofern das Stellenbesetzungsverfahren nach Ende der Bewerbungsfrist verzögert wird, greift daies mit fortlaufender Zeit mehr und mehr in den Anspruch des Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG ein.

Bei 9 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist würde es mir schon deutlichen in den Fingern jucken und ich würde über eine Klage nachdenken.

Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Ziel?
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Casa am 14.03.2023 12:32
Zitat
Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Ziel?


Mit dem Ziel der Entscheidung.


Wenn sich der Dienstherr schon entscheidet eine Stelle bzw. ein Amt auszuschreiben / zu besetzen, muss er irgendeine Entscheidung treffen.

Das kann man verfassungsrechtlich begründen, in dem man sagt, der Dienstherr vereitelt durch zu langes Abwarten meinen Anspruch auf eine Entscheidung und damit meinem Anspruch aufZugang zu einem öffentlichen Amt, nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Andererseits ist ein Stellenbesetzungsverfahren ein Verwaltungsverfahren. Für ein zu langes  Verwaltungsverfahren siehe § 75 VwGO.




Kurzer Abriss:

Zitat
Das Stellenbesetzungsverfahren ist auf den Erlass eines Verwaltungsakts, nämlich die mit der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigende Ernennung des ausgewählten Bewerbers gerichtet. Diese stellt einen Verwaltungsakt dar, der (auch) darauf gerichtet ist, unmittelbare Rechtswirkungen für die durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber zu entfalten. Die Ernennung greift in deren Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG ein, weil sie in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang mit der Entscheidung des Dienstherrn über die Bewerberauswahl steht und deren rechtliches Schicksal teilt. Die Ernennung des ausgewählten Bewerbers ist Ziel und Abschluss des Auswahlverfahrens

BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 – 2 C 16.09 -
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 12:34
Zitat
Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Ziel?


Mit dem Ziel der Entscheidung.


Wenn sich der Dienstherr schon entscheidet eine Stelle bzw. ein Amt auszuschreiben / zu besetzen, muss er irgendeine Entscheidung treffen.

Das kann man verfassungsrechtlich begründen, in dem man sagt, der Dienstherr vereitelt durch zu langes Abwarten meinen Anspruch auf eine Entscheidung und damit meinem Anspruch aufZugang zu einem öffentlichen Amt, nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Andererseits ist ein Stellenbesetzungsverfahren ein Verwaltungsverfahren. Für ein zu langes  Verwaltungsverfahren siehe § 75 VwGO.




Kurzer Abriss:

Zitat
Das Stellenbesetzungsverfahren ist auf den Erlass eines Verwaltungsakts, nämlich die mit der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigende Ernennung des ausgewählten Bewerbers gerichtet. Diese stellt einen Verwaltungsakt dar, der (auch) darauf gerichtet ist, unmittelbare Rechtswirkungen für die durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber zu entfalten. Die Ernennung greift in deren Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG ein, weil sie in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang mit der Entscheidung des Dienstherrn über die Bewerberauswahl steht und deren rechtliches Schicksal teilt. Die Ernennung des ausgewählten Bewerbers ist Ziel und Abschluss des Auswahlverfahrens

BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 – 2 C 16.09 -

Vielen Dank für die Erläuterung!

Halte ich aber für ein stumpfes Schwert - im Zweifel wird das Besetzungsverfahren abgebrochen. Und der Bewerber ist dauerhaft verbrannt.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Casa am 14.03.2023 12:40
Zitat
Halte ich aber für ein stumpfes Schwert - im Zweifel wird das Besetzungsverfahren abgebrochen.

Den Abbruch müsste der Dienstherr gut begründen. Bspw. alle Bewerber sind gänzlich ungeeignet oder der Dienstposten soll nicht nachbesetzt und die Aufgaben anderweitig verteilt werden. Das macht aber auch wieder Aufwand.

Zitat
Und der Bewerber ist dauerhaft verbrannt.

Schwierig.



Die Alternative wäre, sich alles gefallen zu lassen. Wenn es 100 vergleichbare Stellen gäbe, kommt sicher bald die nächste Möglichkeit. Bei wenigen Dienstposten werden weniger häufig Stellen frei.
Ob ich dann nun sill halte odere ggf. verbrannt bin, ist mangels ausreichend freier höher bewerteter Dienstposten auch egal. :-)
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 12:46
Schwierig.

Die Alternative wäre, sich alles gefallen zu lassen. Wenn es 100 vergleichbare Stellen gäbe, kommt sicher bald die nächste Möglichkeit. Bei wenigen Dienstposten werden weniger häufig Stellen frei.
Ob ich dann nun sill halte odere ggf. verbrannt bin, ist mangels ausreichend freier höher bewerteter Dienstposten auch egal. :-)

Aus meiner Sicht wäre ein Dienstherr, der über Monate nicht über meine Bewerbung entscheiden kann auch kein Ort, an dem ich arbeiten möchte. Alternativ würde ich mir einen besser passenden Dienstherrn suchen, statt Klagen anzustrengen.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Casa am 14.03.2023 13:44
Zitat
Aus meiner Sicht wäre ein Dienstherr, der über Monate nicht über meine Bewerbung entscheiden kann auch kein Ort, an dem ich arbeiten möchte. Alternativ würde ich mir einen besser passenden Dienstherrn suchen, statt Klagen anzustrengen.

Noch besser. Dann entsteht ein gewisser Konkurrenzdruck, der eine Entwicklung des öD anstößt.
Die weniger angepassten Dienstherren werden zwar nicht aussterben, wie in der Evolution Giraffen mit kurzem Hals (weil sie nicht an Futter in hohen Bäumen heran kamen), es wird aber eine Anpassung der Personalpolitik notwendig werden.
Titel: Antw:[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 13:50
Noch besser. Dann entsteht ein gewisser Konkurrenzdruck, der eine Entwicklung des öD anstößt.
Die weniger angepassten Dienstherren werden zwar nicht aussterben, wie in der Evolution Giraffen mit kurzem Hals (weil sie nicht an Futter in hohen Bäumen heran kamen), es wird aber eine Anpassung der Personalpolitik notwendig werden.

Genau - oder die Evolution geht in eine andere Richtung - dann können die Waldmenschen für die Waldgiraffen arbeiten ;)