Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Guru2023 am 07.03.2023 11:34

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: Guru2023 am 07.03.2023 11:34
Hallo zusammen,

die Kündigungsfristen im TVL sind wie folgt:
mehr als 1 Jahr - 6 Wochen zum Quartalsende
mehr als 5 Jahre - 3 Monate zum Quartalsende

Ab Anfang Juni dieses Jahr habe ich die 5 Jahre im öffentlichen Dienst zusammen.
Mein nächstmögliche Kündigung wäre also zum Ende Juni möglich.
Welche Kündigungsfrist zählt dann?
Muss ich bis Ende März gekündigt haben oder zählt die 6 Wochen zum Quartalsende (Anfang Juni hab ich nämlich die 5 Jahre zusammen)?
Danke euch
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:40
Maßgeblich ist der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Empfänger, nicht der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Guru2023 am 07.03.2023 11:49
Das heißt die Beschäftigungszeit zählt das Datum des Eingangs der Kündigung?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:59
Ja.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Koschte am 10.03.2023 18:21
Einmal offtopic, aber auch zum Thema:
Im vorigen Jahr wollte  ein Kollege von mir die Schwerbehindertenrente zum 1. März wechseln. Der Arbeitgeber wollte keinen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung nur zum 1. April akzeptieren. Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten. Dem Zusammenhang finde ich diese Kündigungsregelungen sinnlos.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 18:23
Warum?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: RsQ am 10.03.2023 19:26
Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten.
Weil er krank war? Oder weil er "krank" war?  ???
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Koschte am 10.03.2023 20:13
Ich schätze vor Ärger ist er krank geworden.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 20:19
Unsere Auswahlprozesse bewahren uns einigermaßen zuverlässig sowohl vor solchen, deren Mangel an emotionaler Stabilität sie für Erwerbsarbeit ungeeignet macht, als auch vor kriminellem Dreckspack, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Koschte am 10.03.2023 20:42
Jemanden zwingen, einen Monat länger zu arbeiten, obwohl er schon Rentner ist es doch auch nicht nett.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 20:43
Nettigkeit ist unbeachtlich und ansonsten überbewertet.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Koschte am 10.03.2023 20:45
Eben, und deswegen hätte ich es genauso gemacht  :'(
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 20:52
Weil Du aufgrund eines Mangels an emotionaler Stabilität für Erwerbsarbeit ungeeignet bist oder weil Du kriminelles Dreckspack bist, das betrügerisch Arbeitsunfähigkeit vortäuscht?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Koschte am 10.03.2023 21:19
Genau  ;D