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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: TobiKern am 07.03.2023 11:38

Titel: Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: TobiKern am 07.03.2023 11:38
Hallo zusammen,

ich arbeite bei der Bundespolizei im gehobenen Polizeivollzugsdienst (BesGr. A9) und bin bereits seit mehreren Jahren BaL. Durch mein Studium bei der Polizei bin ich ebenfalls Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Beruflich würde ich mich schon gerne länger neu orientieren. Ich bewerbe mich gerade in einer Großstadt auf eine Dauerausschreibung zur Verstärkung der Verwaltung auf eine Stelle mit rechtlichem Hintergrund. Als Voraussetzung ist u.a. der Diplom Verwaltungswirt gewünscht. Soweit so gut.

In der Ausschreibung ist außerdem erwähnt, dass für bereits verbeamtete Bewerber die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der u.a BesGr. A9 - A10 besteht.

Hat jemand hiermit schonmal Erfahrungen gemacht. Bzw. wäre der Wechsel so einfach möglich oder kann sich mein jetziger Dienstherr weigern mich gehen zu lassen. Und was wäre hierzu eine Alternative? (Kündigen und neu als Beamter eingestellt werden?)

Viele Grüße
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Warzenharry am 07.03.2023 11:43
Grundsätzlich kann der Dienstherr Gründe vorbringen, welche einen Wechsel verhindern würden.
Je nach Dienstposten, also dessen Zweck und wie Häufig dieser DP in deiner Behörde vorkommt/besetzt ist, wird es dann evtl. schwierig.

Ebenso grundsätzlich ist aber auch ein Beamtenraum durch die Stadt möglich. Dazu müsste dich die Stadt einfach nur in ein Beamtenverhältnis ernennen und der Drops wäre gelutscht.

Dies wird aber i.d.R. nicht passieren.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Beamter23 am 08.03.2023 08:45
Wie läuft das bei einer Raubernennung mit den bisher erworbenen Pensionsansprüchen? Muss man da etwas beachten?

Wird man dann nochmal amtsärztlich untersucht, obwohl man bereits BaL ist?

Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: bettelmusikant am 08.03.2023 08:58
Du erwirbst keine Pensionsansprüche, du hast ruhegehaltfähige Dienstzeiten, die berücksichtigt werden müssen/sollen/können. Sofern du bisher verbeamtet wirst, ist afaik in JEDEM Beamtenversorgungsgesetz diese Zeit als zwingend ruhegehaltfähige Dienstzeit genannt. Der Hintergrund, wer die Versorgungslasten zu tragen hat und wie die geteilt werden, müsste dich dann eigentlich nicht kümmern.

Ob eine erneute Untersuchung stattfindet, ist je nach Behörde unterschiedlich. Wir (Behörde vergleichbar auf Landesebene) machen es immer, sofern der Versorgungslastenträger (Bundesland) gegenüber dem bisherigen Versorgungslastenträger wechselt.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Bl3nder am 13.03.2023 07:24
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Matze1986 am 13.03.2023 08:02
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Thomber am 14.03.2023 12:51
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.


Leider wahr.  Ich kennen auch keinen Fall, wo ein Polizist in die Verwaltung wechseln durfte unter Beibehaltung von Besoldung usw..   Der FH-Abschluss heißt zwar auch Diplom-Verwaltungswirt ABER das hilft nichts.   

In der Justiz bei den Gerichten (Rechtspfleger) gibt es auch diesen Abschluss, aber das heißt nicht, dass man als Verwaltungsinspektor nun wechseln dürfte zur Rechtspflege  (zumal Rechtspfleger ja mit A10 gleich beginnen)
Also...andere Laufbahn...anderer Job.    Bei allem Wohlwollen könnte man am Ende wohl maximal sagen:  Ja, ok, Bildungsvoraussetzung ntgD passt aber dir fehlen Hauptberufliche Zeiten im ntgD.  oder?
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: lotsch am 14.03.2023 18:56
Ich bin damals von der Bundeswehrverwaltung zur Kommune gewechselt. Ich habe die Bundeswehr nicht um Erlaubnis gefragt. Ich bekam eine Ernennungsurkunde von der Kommune, die habe ich dann der Bundeswehr vorgelegt und war ab dem Ernennungsdatum bei der Bundeswehr automatisch entlassen. Ging alles problemlos.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Bl3nder am 16.03.2023 07:02
Ich werde mich nächste Woche eben melden und schreibe für die die es interessiert einmal alles nieder
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Thomber am 16.03.2023 14:26
Ging alles problemlos.
Hat aber alles nichts mit dem Sachverhalt zu tun.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Casa am 28.03.2023 16:14
Warum genau benötigt eine Kommune einen Diplom-Verwaltungswirt Fachrichtung Polizeivollzugsdienst?
Und nur weil der Abschluss Diplom-Verwaltungswirt heißt, bedeutet das nicht, dass er für Stellen im gehobenen Verwaltungsdienst qualifiziert.

Für den Verwaltungsdienst fehlt die Laufbahnbefähigung. Es gibt aber, je nach Landesrecht, Möglichkeiten, diese im Rahmen des Wechsels, verkürzt nachzuholen.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Ghjkl am 28.03.2023 16:41
Meiner Meinung nach dürfte das schwierig werden mit dem Wechsel zur Kommune. Der Dienstherr kann das relativ leicht verhindern, indem er auf Personalmangel hinweist und damit einer Versetzung einen Riegel vorschieben. Die Bw macht das derzeit zumindest so, könnte mir vorstellen, dass die BP ähnlich vorgeht. Raubernennung ist theoretisch möglich, macht praktisch aber keine Kommune, schon gar nicht für nen Beamten A10 für ne x-beliebige Sammelausschreibung.

Schon mal überlegt, bei der BP nach einer Umsetzung in die favorisierte Großstadt zu fragen? Das dürfte leichter klappen als ein Versetzungsantrag zur Kommune.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Dorfkind12 am 30.03.2023 10:47
Wenn mit der Kommune alles geklärt sein sollte, dann steht doch der Weg der Kündigung bei der BPol nichts im Wege. Somit kann der jetzige Arbeitgeber auch keinen Riegel vorschieben. Würde ich aus dem Bauch raus sagen.

Und mal noch eine andere Frage. Ich bin auch am überlegen ob ich vom  Bund (BZV) zur Stadt wechseln soll.
In BW zahlen sie inkl. Fam. und Kinderzuschlag einfach (seit dem 01.12.22) viel besser. Darf ich mein Personalstammblatt zu den Bewerbungsunterlagen dazu legen? Oder verstoße ich gegen irgendwelche Vorschriften damit?

Grüße
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Thomber am 30.03.2023 11:00
Zitat
Die Bw macht das derzeit zumindest so

Kann ich bestätigen!  Bei der Bw kann die Einbeziehung der Personalvertretung und der eigenen Abt.-Leitung aber helfen. (Stress machen sollte man aber wirklich nur, wenn man sicher ist, dass man nicht zurückkehren wird - sonst gibt es nen roten Sticker auf die Akte.  ;)  )
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Kurhesse am 30.03.2023 17:00
Wenn mit der Kommune alles geklärt sein sollte, dann steht doch der Weg der Kündigung bei der BPol nichts im Wege. Somit kann der jetzige Arbeitgeber auch keinen Riegel vorschieben. Würde ich aus dem Bauch raus sagen.


Grüße

Seit wann kann man als Beamter einfach kündigen? Er kann um Entlassung bitten und müsste dann von der Kommune neu verbeamtet werden, u.U. aber auch mit neuer Gesundheitsprüfung etc., und es stellt sich die Frage, ob die Kommune dann nicht die Chance nutzt und es bei einem TB belässt. Einfach so um Entlassung bitten würde ich auf keinen Fall beim Dienstherrenwechsel.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Dorfkind12 am 30.03.2023 17:50
Deswegen meinte ich wenn alles mit der Kommune/ Stadt geklärt ist (Verbeamtung, Gesundheitsprüfung, quasi alles nach meiner Zufriedenheit  :). Wenn die Kommune/Stadt mir anbieten würde als TB einzusteigen, dann würde ich auch eher nicht wechseln. Thema Kündigung/ Entlassung: ich habe mich jetzt nicht explizit eingelesen, aber es muss doch die Möglichkeit geben da „rauszukommen“. So etwas wie eine „Kündigungsfrist“ wird es geben. Aber wenn ich gehen will kann man mich doch nicht (unbegrenzt) zwingen dazubleiben?
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Kurhesse am 30.03.2023 17:58
Deswegen meinte ich wenn alles mit der Kommune/ Stadt geklärt ist (Verbeamtung, Gesundheitsprüfung, quasi alles nach meiner Zufriedenheit  :). Wenn die Kommune/Stadt mir anbieten würde als TB einzusteigen, dann würde ich auch eher nicht wechseln. Thema Kündigung/ Entlassung: ich habe mich jetzt nicht explizit eingelesen, aber es muss doch die Möglichkeit geben da „rauszukommen“. So etwas wie eine „Kündigungsfrist“ wird es geben. Aber wenn ich gehen will kann man mich doch nicht (unbegrenzt) zwingen dazubleiben?

Ja und das ist leider viel zu oft das "Problem" hier und in Foren allgemein. Es gibt konkrete Fragen und manche meinen mit Nichtwissen Ratschläge geben zu können. Ich denke der Fragensteller kann auf Antworten "Dann kündige doch" verzichten, wenn der Antwortende keine Ahnung davon hat.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Dorfkind12 am 30.03.2023 18:14
Omg!
Hatte ja extra gesagt „würde ich aus dem Bauch raus sagen“
Außerdem hatte ich selber noch eine Frage gestellt. Zwecks dem Personalstammblatt.

Aber dann kannst du uns ja vielleicht mit deinem Wissen weiterhelfen.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Dorfkind12 am 30.03.2023 18:17
ENTLASSUNG AUF EIGENEN WUNSCH
Beamte können „jederzeit“ beantragen, zu einem bestimmten Zeitpunkt entlassen zu werden (§ 33 BBG). Die zuständige Behörde (das ist die Behörde, die auch für die Ernennung zuständig war), führt das Ausscheiden dann durch einen Verwaltungsakt herbei (sog. Entlassungsverfügung).
Der Beamte muss den Entlassungsantrag zuvor schriftlich einreichen. Gründe braucht er nicht anzugeben. Überlegt der Beamte es sich anders, kann er seinen Entlassungsantrag binnen zwei Wochen nach Zugang bei der Entlassungsbehörde und solange ihm noch nicht die Entlassungsverfügung zugegangen ist, zurücknehmen.
Hinsichtlich des „Ob“ der Entlassung hat die Entlassungsbehörde kein Ermessen, sie muss dem Verlangen des Beamten also nachkommen und die Entlassungsverfügung ausstellen. Ein gewisser Spielraum besteht indes bezüglich des „Wann“ der Entlassung: Die Entlassung kann nämlich bis zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben hinausgeschoben werden (z.B. bis laufende komplexe Verfahren abgeschlossen sind). Der tatsächliche Entlassungstermin darf jedoch höchstens drei Monate nach dem beantragten Entlassungszeitpunkt liegen.

https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/entlassung-von-beamten/#a
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Ghjkl am 31.03.2023 08:38
Dorkind12 tut mir leid aber du hast echt keine Ahnung von Beamtenrecht. Das tut schon fast weh das zu lesen. Natürlich kann ein Beamter nicht kündigen, da er keinen Arbeitsvertrag hat. Er kann sich entlassen lassen, ist dann aber arbeitslos und wird von keiner anderen Behörde mehr „genommen“. Einer Versetzung kann der bisherige Dienstherr wie gesagt einen Riegel vorschieben und das sogar relativ leicht. Lies dich mal ins Beamtenrecht ein, mit „aus dem Bauch heraus“ kommst du nicht weit.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Mask am 31.03.2023 09:36
Warum genau benötigt eine Kommune einen Diplom-Verwaltungswirt Fachrichtung Polizeivollzugsdienst?
Und nur weil der Abschluss Diplom-Verwaltungswirt heißt, bedeutet das nicht, dass er für Stellen im gehobenen Verwaltungsdienst qualifiziert.

Für den Verwaltungsdienst fehlt die Laufbahnbefähigung. Es gibt aber, je nach Landesrecht, Möglichkeiten, diese im Rahmen des Wechsels, verkürzt nachzuholen.

Hier in der Gegend öfters ausgeschrieben als Leitungsposition im Bereich Ordnungsamt / Stadtpolizei (zuletzt eine A12 bei der Stadtpolizei Frankfurt und eine A 13 bei der Stadtpolizei Offenbach), der Fachdienstleiter des Ordnungsamtes Heusenstamm war auch PVB.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Dorfkind12 am 31.03.2023 14:09
Dorkind12 tut mir leid aber du hast echt keine Ahnung von Beamtenrecht. Das tut schon fast weh das zu lesen. Natürlich kann ein Beamter nicht kündigen, da er keinen Arbeitsvertrag hat. Er kann sich entlassen lassen, ist dann aber arbeitslos und wird von keiner anderen Behörde mehr „genommen“. Einer Versetzung kann der bisherige Dienstherr wie gesagt einen Riegel vorschieben und das sogar relativ leicht. Lies dich mal ins Beamtenrecht ein, mit „aus dem Bauch heraus“ kommst du nicht weit.

Ich nehme es jetzt einfach mal mit Humor. Denke 99% Prozent haben es trotzdem verstanden was ich mit „Kündigung“ gemeint habe. Sorry, dass ich hier auf 100%iges Beamtendeutsch verzichtet habe. Aber wenn es dir soooo wichtig ist werde ich es ab sofort ---- um Entlassung bitten/verlangen---nennen. 

Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 33 Entlassung auf Verlangen
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.


Und warum ich von keiner Behörde mehr genommen werde soll??? Einer Bewerbung steht mir ja wohl immer offen.
Es war als Beispiel genannt. Wenn ich mit der aufnehmenden Behörde alles geklärt habe, dann wäre die Kündigung äh sorry das um Entlassung bitten eine Möglichkeit. Und nochmal, wenn alles mit der aufnehmenden Behörde geregelt ist. Ich mir also sicher sein kann, dass ich dort unterkomme und alle anderen Modalitäten mir zusagen.

Die beste Lösung für dich (TobiKern) ist aber, wenn du es geregelt bekommst, dass du dich versetzen lassen kannst. Dafür müssen aber beide Behörden zustimmen/ sich einig sein.
Hier noch ein Link zu einem anderen Froum
https://www.kommunalforum.de/Thread-Beamte-Wechsel-zu-anderem-Dienstherrn?page=2
ist zwar etwas älter, aber sollte sich ja nicht wesentlich geändert haben.
Und jetzt noch ein Beispiel aus meiner Behörde. Habe ich bei der betreffenden Person erfragt… heute!!
Sachverhalt: Wechsel von der Zollverwaltung (im PVD) zur Landespolizei BW.
Dort lief es wie oben erwähnt, im Rahmen einer Umsetzung. Beide Behörden waren sich einig, obwohl der Beamten sich erst beim Zoll mit seinem Wunsch an die Personalstelle gewandt hatte, als mit der LaPo alles in trockenen Tüchern war.  Weil der Lehrgang zum 01.04. losging „musste“ der Kollege auch nur noch 2 Monate beim Zoll bleiben und wurde dann bei der Polizei ebenfalls als A10er mit seinen Erfahrungsstufen, übernommen. Ohne Probezeit aber mit einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung.

Ich hoffe ich konnte dir, TobiKern, damit etwas weiterhelfen.
Titel: Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
Beitrag von: Rheini am 01.04.2023 08:42
Ich würde bei der Kommune um Überreichung einer Wirkungsurkunde zum .... bitten mit der Zusage meinerseits, bei der BW eine  Entlassung zum ....... einzureichen. Die Kommune muss sich dann nicht dem Verdacht aussetzen, eine "Raubernennung" (extra in Anführungszeichen da dieser Begriff m. W. nicht in den gesetzlichen Regelungen vorkommt) durchzuführen.

Was daraus dann weiter folgt bzgl. BaL, Probezeit usw., werden hier sicher andere besser wissen.