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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ülinator am 07.03.2023 11:46

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: Ülinator am 07.03.2023 11:46
Hallo,

ich bin als Techniker in E9B/6 angelangt. Meine Tätigkeiten sind aber genau die gleichen wie bei meinen Kollegen
die in E11/E12 oder sogar E13 eingruppiert sind.
Besteht die Möglichkeit dass ich auch noch eine höhere Eingruppierung in E10 oder E11 erleben könnte?

Viele Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:47
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 07.03.2023 12:27
Sofern die Tätigkeiten deiner Kollegen tatsächlich genau die gleichen wären mit den gleichen Zeitanteilen, dann wären doch auch alle in der gleichen EG, bzw. max eine niedriger.
Also entweder irrst du dich, oder dein AG irrt sich.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 12:29
Oder beide.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 12:33
Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ülinator am 07.03.2023 13:56
Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?

Meine Kollegen sitzen zum Teil im gleichen Büro- ich will mal sagen dass ich sogar mehr Arbeit als Techniker leiste als mein Ingenieurkollege. Und das mach ich nun schon 14 Jahre so.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 14:01
Maßgeblich ist nicht, was Du tust, sondern was Du tun sollst.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 14:08
Das klingt eher nach Bauchgefühl und ist somit unbeachtlich. Du könntest zunächst einmal in Erfahrung bringen, ob nicht jedem einzelnen eben doch unterschiedliche Tätigkeiten übertragen wurden.

Es spricht erst mal nichts dagegen, dass die Rechtsmeinung des AG korrekt ist. Denn:

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Beitrag von: ElBarto am 07.03.2023 14:38
Ist denn vielleicht die Qualifikationsebene so unterschiedlich im Vergleich zu den besser eingruppierten Kollegen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 07.03.2023 15:03
Worauf beruht deine Vermutung, dass du die gleiche nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hast wie die Kollegen?

Meine Kollegen sitzen zum Teil im gleichen Büro- ich will mal sagen dass ich sogar mehr Arbeit als Techniker leiste als mein Ingenieurkollege. Und das mach ich nun schon 14 Jahre so.
Schon mal darüber nachgedacht, dass du evtl. Dinge machst, die nicht von deinem AG dir übertragen wurde?
Aber wenn der AG dir doch die gleichen Tätigkeiten übertragen hat, dann würde ich flugs das dir zustehende Entgelt einfordern.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 07.03.2023 15:05
Ist denn vielleicht die Qualifikationsebene so unterschiedlich im Vergleich zu den besser eingruppierten Kollegen?

Das kann im Sachverhalt lediglich zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Fenix503 am 08.03.2023 22:48
Ich mache ebenfalls Tätigkeiten wie meine Kollegen in E11 und höher. Ich bin jetzt nach zwei Jahren gleicher Tätigkeit in 9c gelangt und mehr ist wahrscheinlich nicht drin.
Es wird immer argumentiert mit: Du bist ja nur Techniker
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 09.03.2023 08:07
Ich mache ebenfalls Tätigkeiten wie meine Kollegen in E11 und höher. Ich bin jetzt nach zwei Jahren gleicher Tätigkeit in 9c gelangt und mehr ist wahrscheinlich nicht drin.
Es wird immer argumentiert mit: Du bist ja nur Techniker
Man könnte auch argumentieren, du bist Blond.
Hätte die gleiche Relevanz.

Man kann entweder davon ausgehen, dass du eben nicht die Tätigkeiten des Kollegen in E11 auszuüben hast.
Oder dass du betrogen wirst und es mit dir machen lässt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MeinerEiner am 09.03.2023 10:11
Der Arbeitgeber könnte außerdem auch bei seiner Einschätzung zur Eingruppierung der Kollegen irren.
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Beitrag von: SebWeniger am 09.03.2023 10:40
Ich würde im Rahmen der Gleichbehandlung auf die gleiche Entgeltgruppe klagen.
Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst wie deine Kollegen und diese dir auch übertragen wurden, hast du ein Anrecht auf die gleiche Entgeltgruppe.
Entweder ist die Eingruppierung deiner Kollegen zu hoch oder deine zu niedrig.
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Beitrag von: SVAbackagain am 09.03.2023 10:43
Nein, das ist völliger Unsinn.
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Beitrag von: SebWeniger am 09.03.2023 10:45
Nein, ist es (definitiv) nicht.
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Beitrag von: SVAbackagain am 09.03.2023 10:53
Da Du trotz mehrfachen Hinweises nicht in der Lage bist zu verstehen, dass es darauf ankommt, was jemand zu tun hat und nicht etwa darauf, was er tut, stellt sich die Frage: bist Du nur dumm oder einfach uneinsichtig? Oder beides?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SebWeniger am 09.03.2023 10:56
Da Du trotz mehrfachen Hinweises nicht in der Lage bist zu verstehen, dass es darauf ankommt, was jemand zu tun hat und nicht etwa darauf, was er tut, stellt sich die Frage: bist Du nur dumm oder einfach uneinsichtig? Oder beides?

Ich sehe hier tatsächlich nur eine dumme und unfähige Person und das bist du.
Wo habe ich geschrieben, dass es darauf ankommt, was jemand tut ?
Es ist durchaus möglich, dass du Defizite im Verstehen von gelesenen Inhalten, da solltest du dringend an dir und deinen Kompetenzen arbeiten. Aber ich befürchte jedoch, dass bei dir jedes Fünkchen Hoffnung verloren.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 09.03.2023 10:59
Es fängt ja schon damit an, dass es für die Eingruppierung nicht darauf ankommt, ob man die auszuübende Tätigkeit ausübt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Kühlschrank am 09.03.2023 11:04
@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.03.2023 11:55
Also ist es ein Unterschied, der sogar äußerst relevant ist.
Wenn der AG Tätigkeiten überträgt, sollte klar sein, dass diese ausgeführt werden sollen. Es ist aber keine Voraussetzung für die Einruppierung, dass er sie tatsächlich ausführt. Was daraus erwächst, wenn er es nicht tut oder ob sogar alle damit d'accord gehen, wie es hier im SV sein könnte, ist ein ganz anderes Blatt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.03.2023 12:03
Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: SebWeniger am 09.03.2023 12:09
Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.

Klar. Es passt beispielswiese als Signal-Wort oder als Wiederholung / Bestätigung.
Der TE schreibt ja, dass er die gleichen Tätigkeiten ausführt.
Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."

Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: DonBlech am 09.03.2023 14:43
Nein. Ich nehme einfach genau das, was Du geschrieben hast:
Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst wie deine Kollegen und diese dir auch übertragen wurden, hast du ein Anrecht auf die gleiche Entgeltgruppe.

Und damit stellst Du zwei kumulative Bedingungen auf, von denen eine falsch ist.
Nein
Mit einem Dummkopf zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen:
Egal, wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken, und herumstolzieren, als ob sie gewonnen hätte.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ülinator am 13.03.2023 11:51
@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.

Danke für den Hinweis. Ich werde bei meinen Abteilungsleiter erst mal einen Stellenbeschreibung anfordern.
Es hat sich halt im Laufe der Zeit so eingebürgert dass die "Alteingessenen" alles mitmachen.

Vielen Dank...
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Saggse am 13.03.2023 16:00
Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."

Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.
Der erste Teil der Konjunktion ist vollkommen irrelevant, und da ein logisches "und" erfordert, dass beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Satz so schlicht falsch!

Richtig ist: "Wenn ihm die gleichen Tätigkeiten (wirksam und nicht nur vorübergehend) übertragen wurden...". Da gibt es kein "und". Das ist die Bedingung. Und wenn er acht Stunden am Tag die Liege im Frauenruheraum testet, berührt das die Eingruppierung nicht!